Am 30. September 2023 ist die modernisierte Fortbildungsprüfungsverordnung Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik in Kraft getreten. Der Beitrag wirft einen Blick auf die Entstehung und bisherige Nutzung dieses Fortbildungsangebots, insbesondere auf die Verzahnung mit der Meisterqualifikation im Kraftfahrzeug-Handwerk, die Notwendigkeit der Modernisierung sowie auf inhaltlicher Ebene auf das Berufsprofil und die Prüfungsbestimmungen.
The amendment of the Vocational Training Act (Berufsbildungsgesetz, BBiG) and of the Crafts and Trades Regulation Code (Handwerksordnung, HwO) in 2020 included the integration of the three level approach for advanced training occupations leading to higher level vocational education and training (VET) qualifications. For each level new standard denominations were introduced, designated as Certified Professional Specialist, Bachelor Professional and Master Professional, also in order to facilitate international connectivity. This article sheds light on the background of the amendment, presents the implementation measures that have taken place so far, and indicates some open issues.
Infografik
Verena Schneider; Gunther Spillner; Henrik Schwarz
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) von 2020 wurden auf drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung die einheitlichen und international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional und Master Professional rechtlich verankert. Der Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Neuregelung, stellt die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung vor und verweist auf offene Fragen.
2020 treten zwei novellierte Fortbildungsordnungen in der Medienwirtschaft in Kraft. Die Regelungen Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien sowie Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin wurden inhaltlich und strukturell den neuen Anforderungen an Führungskräfte im mittleren Management angepasst. Im Beitrag wird – neben einer Beschreibung der Struktur und der Prüfungsanforderungen – erläutert, warum trotz großer inhaltlicher Übereinstimmungen weiterhin zwei Regelungen bestehen bleiben.
Der Abschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem BBiG/Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG zählt zu den Flaggschiffen im kaufmännischen Fortbildungsbereich. Er ist einer von nur wenigen berufsbildenden Abschlüssen, die dem DQR-Niveau 7 zugeordnet und damit gleichwertig zu universitären Masterabschlüssen verortet sind. Die Novellierung dient dem Ziel, aktuelle Bedarfe von Betrieben, Absolventinnen und Absolventen aufzugreifen und damit auch die Attraktivität der Fortbildung zu steigern. Im Beitrag werden Ziele der Neuordnung, inhaltliche Anpassungen und Besonderheiten, die mit der Zuordnung auf DQR-Niveau 7 verbunden sind, aufgezeigt.
Der Fortbildungsberuf »Geprüfter Konstrukteur und Geprüfte Konstrukteurin« von 1994 ist inhaltlich überholt und hat in der heutigen betrieblichen Praxis eine geringe Bedeutung. Eine BIBB-Voruntersuchung im Tätigkeitsfeld der Konstruktion kommt zu der Empfehlung, die Fortbildungsordnung zu modernisieren. Allerdings sollten damit zusätzliche konzeptionelle Überlegungen zur Steigerung der Attraktivität des Fortbildungsberufs verbunden werden. Hierzu wurde ein erstes Konzept erarbeitet, das in seinen Grundzügen in diesem Beitrag vorgestellt wird.
Digitale Übersetzungstools, neue Medien sowie eine zunehmende Bedeutung von Projektarbeit haben in den letzten Jahren die Tätigkeit von Übersetzerinnen und Übersetzern verändert. Der Beitrag beschreibt, welche neuen Anforderungen sich für ihr Kompetenzprofil im Kontext digitaler Veränderungen ergeben und wie die Ausgestaltung von neuen Qualifikationsinhalten und Prüfungsformen im Rahmen der modernisierten Fortbildung umgesetzt wurde.
Zwei gewerkeübergreifende bundeseinheitliche Aufstiegsfortbildungen im Handwerk, Geprüfte Kaufmännische Fachwirte nach Handwerksordnung (HwO) sowie Geprüfte Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk, sind im Jahr 2016 erlassen worden. Sie ersetzen bisherige Kammerregelungen in diesen Bereichen. Die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines in sich konsistenten kaufmännischen Laufbahnkonzepts, das in diesem Beitrag vorgestellt wird.
Für eine passgenaue Fachkräfteentwicklung in der Elektrobranche besteht seit August 2009 ein prozessorientiertes Weiterbildungssystem: Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsberufe im Bereich der Elektrotechnik können sich zu Spezialisten weiterbilden und in einem zweiten Schritt den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager/Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Operativer Professional) erlangen. Die Realisierung des Fortbildungsabschlusses auf der dritten Ebene (Strategischer Professional) ist für 2012 geplant. Der Beitrag stellt dieses in Struktur und inhaltlichen Standards neuartige Fortbildungskonzept vor. Im Fokus steht hierbei das Potenzial einer arbeitsprozessorientierten, berufsbegleitenden und beschäftigungssichernden Weiterbildung auf dem jeweils aktuellen Stand von Technik und Organisation.
Der Fortbildungsberuf Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin wurde in den letzten Monaten inhaltlich und strukturell grundlegend modernisiert. Unter Berücksichtigung der vielfältigen Einsatzfelder und Aufgaben können nun Schwerpunkte gesetzt werden: Die Prüfungsanforderungen wurden aufgeteilt in einen für alle obligatorischen Kernbereich und einen optionalen Differenzierungsbereich. Erleichtert wurden auch die Zugangsbedingungen zur Fortbildung. Des weiteren sollen Qualifikationen für Führungsaufgaben und Selbstständigkeit bereitgestellt werden. Insgesamt ist man mit dieser modernen Fortbildung der Forderung nach Durchlässigkeit zur Hochschule ein Stück näher gekommen.
Die Versicherungswirtschaft verfügt über ein dreistufiges abgestimmtes und aufbauendes Berufsbildungssystem mit folgenden Abschlüssen: Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt. Die Neuordnung erstreckte sich auf die Ausbildungsordnung zum Versicherungskaufmann, die am 01.08.1996 in Kraft getreten ist, und die Fortbildung zum Geprüften Versicherungsfachwirt. Hier handelte es sich um die Neuordnung der Prüfungsregelungen im Rahmen einer bundeseinheitlichen Prüfungsordnung, die am 16.03.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Beitrag beschreibt die veränderten Qualifikationsanforderungen in der Versicherungswirtschaft, erläutert das Leitziel der beruflichen Handlungskompetenz in der neugestalteten Ausbildungsordnung und geht auf unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans ein. Außerdem wird das Strukturkonzept der Prüfungsordnung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin" dargestellt.
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