Der Beitrag beschreibt die Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) anhand von drei Merkmalen, die Aufschluss über die Anforderungen, das gesellschaftliche Ansehen sowie die Gratifikationen dieser Ausbildungsberufe geben. Zur besseren Einordnung werden sie mit Berufsmerkmalen dualer Ausbildungsberufe verglichen.
Wie können neue Qualifikationsanforderungen frühzeitig wahrgenommen werden, um Qualifizierungsstrategien zukünftig stärker mit den Herausforderungen der betrieblichen Praxis abzustimmen? Mit dieser Frage beschäfigte sich eine Anzeigenanalyse, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung 1998 durchgeführt wurde. Im Beitrag werden erste Ergebnisse der Studie vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die überaus bedeutsamen überfachlichen Qualifikationsanforderungen in ihren verschiedenen Dimensionen (persönlichkeitsbezogene Eigenschaften, soziale Kompetenzen, Mitwirkungs- und Gestaltungsfähigkeiten, kognitive Fähigkeiten und Problemlösungskompetenzen sowie Kunden-, Markt- und Dienstleistungsorientierung). Auf methodische Überlegungen zum dauerhaften Einsatz von Anzeigenanalysen als Instrument der Früherkennung der Qualifikationsentwicklung wird abschließend eingegangen. Aus der Studie wird deutlich, dass durch Anzeigenanalysen sowohl qualitative als auch quantitative Aussagen über Veränderungen von Qualifikationsanforderungen gemacht werden können. Die Auswertungen zeigen jedoch auch deutlich die Begrenzungen von Anzeigenanalysen, wenn es um genauere Erkenntnisse über die Realisierung geforderter Kompetenzen im betrieblichen Kontext geht.
Der Aufsatz stellt Grundideen eines pädagogischen Konzepts vor, in dem Multimediasysteme als offene Gestaltungswerkzeuge durch Auszubildende genutzt werden. Multimediasysteme können als expressive Medien eine lernerzentrierte Methodik beruflicher Bildung unterstützen. Neben einer Förderung kognitiver Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die eigenständige Recherche, Bearbeitung und Präsentation von Informationen, sollen sie auch als Anreicherung einer Persönlichkeitsbildung im Rahmen beruflicher Bildung erprobt werden. Das vorgestellte Konzept wurde im Zusammenhang der sozialpädagogisch orientierten Berufsausbildung entworfen, ist aber auch auf die Berufsbildung im dualen System übertragbar. Im Rahmen der Projektarbeit mit unterschiedlichen Medien wurde hier zur Förderung personaler und kognitiver Fähigkeiten ein "Software-Design-Ansatz" erprobt und realisiert, bei dem die Schüler Lernprogramme für andere entwickeln. Dieser Ansatz zielt darauf ab, dem Auszubildenden ein Höchstmaß an gestalterischer Freiheit beim Einsatz von Multimediasystemen zu geben, um das Strukturieren und Formulieren von Aussagen und die kreative Gestaltung zu unterstützen.
In der dualen Ausbildung trägt das betriebliche Ausbildungspersonal eine hohe Verantwortung, da es ein zentraler Baustein für die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten ist. Fast ausschließlich besteht es aus Beschäftigten, die die Ausbildungsleistungen während oder anstelle ihrer eigentlichen Tätigkeit erbringen (nebenberufliches Ausbildungspersonal). Das Poster zeigt, welche Beschäftigtengruppen an der betrieblichen Ausbildung beteiligt sind und wieviel Zeit sie aufwenden. Die Daten liefert die BIBB-Erhebung zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung 2022/2023.
Betriebliche Weiterbildung ist gleich in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: zum einen ist sie ein wichtiges Instrument für Betriebe, um ihren Qualifikationsbedarf zu decken, zum anderen leistet sie einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen. Allerdings ist die Teilnahme an Weiterbildung ungleich verteilt. Dabei spielen auch Faktoren auf betrieblicher und institutioneller Ebene eine Rolle. Im Beitrag wird mit den repräsentativen Daten des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) untersucht, ob Weiterbildungsvereinbarungen die Weiterbildungsteilnahme für Beschäftigte steigern und ob dies für alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen gilt.
Demokratische Gesellschaften leben vom freiwilligen Engagement ihrer Bürger/-innen. Dies setzt Autonomie im Handeln, Denken und Urteilen voraus. Der klassische Begriff dafür heißt "Mündigkeit". Er bezeichnet die individuelle Fähigkeit von Gesellschaftsmitgliedern, ein aufgeklärtes, verantwortungsbewusstes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Definition lässt jedoch die Frage offen, welche besonderen Kompetenzen zur Wahrnehmung politischer Teilhaberechte in demokratischen Gesellschaften erforderlich sind. Der folgende Beitrag gibt Antworten. Dazu werden Debattenhintergründe und ausgewählte Konzepte demokratischer Handlungskompetenz seit den 1990er-Jahren vorgestellt und darauf aufbauend die Möglichkeiten demokratischer Kompetenzförderung in der Berufsbildung skizziert.
Ein ganzheitlicher Bildungsauftrag ist laut Berufsbildungsgesetz Kernelement der Ausbildung im dualen System. Angesichts zunehmender Politikverdrossenheit und Populismus fragen sich ausbildende Betriebe verstärkt, welche Aspekte politischer Bildung sie vermitteln können, ohne Gefahr zu laufen, seitens der Auszubildenden als weltanschaulich tendenziös oder manipulativ wahrgenommen zu werden. Der Beitrag zeigt auf, welche Anknüpfungspunkte hierfür die seit 2021 geltenden Standardberufsbildpositionen bieten. Ziel ist es u. a., übergreifende Kompetenzen, die auch Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt sind, über die gesamte Ausbildung zu fördern. Dazu gehören auch gesellschaftlich-demokratische Kompetenzen und Werte wie Partizipation, Diskursfähigkeit, Solidarität und Toleranz.
Augenoptiker/-in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen, die gerne beraten, gleichzeitig hochpräzises Arbeiten schätzen und technische Fähigkeiten einsetzen möchten. Der Steckbrief erläutert die wichtigsten Tätigkeitsbereiche und warum die Beschäftigungschancen für ausgebildete Augenoptiker/-innen so gut sind.
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit! Eine Weisheit, die deutlich macht, dass eine stetige Wandlungsbereitschaft und -fähigkeit notwendig ist, um mit neuen bzw. veränderten Anforderungen des Wirtschafts- und Arbeitslebens Schritt zu halten. Grundsätzlich gilt dies auch für das Prüfungswesen. Im Beitrag wird aufgezeigt, welche Veränderungen auf der gesetzlichen und untergesetzlichen Ebene, im Bereich der Ordnungsmittel sowie in der konkreten Umsetzungspraxis in den letzten fünf Jahren angestoßen oder vollzogen wurden, um den Herausforderungen im Prüfungswesen zu begegnen.
Eignen sich digitale Aufgaben für eine Messung handwerklicher Kompetenzen im Rahmen der praktischen Gesellenprüfung für Kfz-Mechatroniker/-innen? Und sind sie ökologisch valide; d. h. sind die so erzielten Ergebnisse aussagekräftig in Bezug auf lebensweltliche berufspraktische Kontexte? Zur Beantwortung entsprechender validitätsbezogener Forschungsfragen werden Ergebnisse aus drei unterschiedlichen Datenerhebungen untersucht und diskutiert, die im Rahmen des ASCOT+-Projekts DigiDIn-Kfz erhoben wurden. Die Befunde geben ein gemischtes Bild, das sowohl Chancen als auch Grenzen des eingesetzten digitalen Aufgabenformats aufzeigt.
Zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit sind in den Ausbildungsordnungen Prüfungsanforderungen festgelegt. Sie können in bis zu fünf Prüfungsbereiche untergliedert sein, für die sowohl die nachzuweisenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als auch die Prüfungsinstrumente und Prüfungszeiten vorgegeben sind. Für jeden Prüfungsbereich wird mindestens ein Prüfungsinstrument vorgeschrieben. Das Poster stellt diese Prüfungsinstrumente vor.
Betritt man das Gymnasium an der Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck, fällt er direkt auf: der Berufswahlfahrplan. Als große Wandzeitung leuchtet er in bunten Farben und enthält – nach Jahrgangsstufen geordnet – alle Angebote zur Studien- und Berufsorientierung. Schnell wird deutlich, dass den Schülerinnen und Schülern hier mehr geboten wird als das, was Berufsorientierung im Rahmen des NRW-Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ standardmäßig vorsieht. Im Interview schildert Matthias Labs, der seit 12 Jahren zusammen mit einer Kollegin die Berufsorientierungsmaßnahmen an der Schule koordiniert, was es heißt, ein so umfassendes Angebot aufrechtzuerhalten und Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, einen beruflichen Weg zu finden, der ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.