Mit dem Berufsbild „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ wurden 2020 die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt, um die Qualität und Attraktivität der Pflegeausbildungen zu steigern. Die generalistische Ausbildung befähigt dazu, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Neue heilkundliche Module im Anschluss an die Pflegeausbildung ermöglichen den Erwerb erweiterter Kompetenzen.
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe werden die bislang drei beruflichen Pflegeausbildungen in einem Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Zugleich wird dort auch die hochschulische Pflegeausbildung rechtlich verankert. Was ist neu? Wann startet die neue Pflegeausbildung und welche Aufgaben nimmt das BIBB in diesem Kontext wahr? Der Beitrag informiert über den aktuellen Sachstand und die wichtigsten strukturellen und inhaltlichen Änderungen.
Durch die Kombinationen unterschiedlicher Qualifikationsniveaus innerhalb eines Pflegeteams (Qualifikations-Mix oder Grade-Mix) sollen die bei den Pflegenden vorhandenen Qualifikationen optimal an vorhandene Pflegebedarfe angepasst werden. Gleichzeitig kann dadurch das Potenzial an jungen Menschen mit unterschiedlichen allgemeinbildenden Schulabschlüssen besser für den Pflegeberuf erschlossen werden. In einem vom Norddeutschen Zentrum zur Weiterentwicklung der Pflege (NDZ) geförderten Forschungsprojekt wurden Aufgaben und institutionelle Rahmenbedingungen für den Einsatz von Pflegehelferinnen und -helfern im Sektor Krankenhaus untersucht.
Defizite in der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonal und Ärzten/Ärztinnen haben einen Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit und Qualität der Patientenversorgung. Um bereits in der Ausbildung besser auf die Zusammenarbeit vorbereitet zu werden, wurde ein interprofessionelles Lernangebot entwickelt, bei dem die Frage im Vordergrund steht: Kann ein gemeinsames Seminar dazu beitragen, die interprofessionelle Kommunikation zwischen Gesundheits- und Krankenpflegeschülerinnen und -schülern und Medizinstudierenden zu fördern? Im Beitrag werden das Konzept und erste Umsetzungserfahrungen vorgestellt und reflektiert.
Das ERASMUS+-Projekt »HealthCareEurope« (HCEU) geht der Frage nach, wie Anerkennungsprozesse über Grenzen hinweg unterstützt werden können. Im Zentrum des von der Europäischen Union geförderten Projekts steht eine Kompetenzmatrix für die Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege, die auf Basis des VQTS-Ansatzes entwickelt wurde. Mit ihr lassen sich länderübergreifend berufsrelevante Kompetenzen entwicklungs- und lernergebnisorientiert abbilden. Im Beitrag werden Hintergründe und Struktur der Matrix erläutert und Anwendungsmöglichkeiten im Anerkennungsverfahren aufgezeigt.
Der Beitrag stellt zwei Wege zur Rekrutierung internationaler Krankenpflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gegenüber: die berufliche Anerkennung in Verbindung mit einer Qualifizierungsmaßnahme und die erneute Ausbildung in Deutschland. Die Analyse auf der Grundlage von Experteninterviews ergibt, dass die individuelle Vorerfahrung, der Kulturkreis des Herkunftslands sowie die Persönlichkeit der ausländischen Fachkraft dafür entscheidend sind, ob der schnellere Weg der Anerkennung zu empfehlen ist oder der vergleichsweise sicherere Weg der erneuten Ausbildung in Deutschland.
Veränderte Versorgungsbedarfe gehen mit einem Wandel der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege einher und fanden u. a. ihren Niederschlag in der Novellierung des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Jahr 2003. Damit verbunden waren die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie geänderte Ausbildungsziele und -inhalte, die als Innovationsimpulse für die Berufsausübung verstanden werden müssen. Doch wie kann ein gelungener Transfer dieser Neuerungen in die Ausbildungspraxis erfolgen? Im Beitrag werden Ergebnisse einer Vollerhebung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern diskutiert, die zeigen, welche Relevanz Lehrende dem Thema Gesundheitsförderung bei der Ausbildungsgestaltung beimessen. Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass die Implementierung gesundheitsfördernder Tätigkeitsbereiche und eine entsprechende Qualifizierung nur bedingt gelingen.
In Deutschland arbeiten 301.888 Pflegekräfte im Operationsdienst, davon haben 20.300 keine Fachweiterbildung. Das neue Berufsbild OTA, das sich schon in einigen Operationsabteilungen etabliert hat, sowie seine zahlreichen Kritiker veranlassten die Autoren, das Thema empirisch zu untersuchen. Herauszufinden war, wie das tatsächliche Stimmungsbild gegenüber dem Berufsbild OTA in den Operationsabteilungen und besonders auf der Ebene des Pflegemanagements ist. Der Beitrag stellt Ergebnisse dar zur Entwicklung des Berufsbildes in Deutschland, zu den Einsatzmöglichkeiten sowie der Einstellung zum Berufsbild. Als Fazit halten die Autoren fest, dass die OTA-Ausbildung einen festen Platz unter dem Dach der Krankenpflege einnehmen sollte. Wünschenswert wäre eine konzeptionelle Eingliederung in die bestehende Krankenpflegeausbildung.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.