Seit 1987 gilt die neue Ausbildungsordnung für die industriellen Metallberufe. 37 alte Ausbildungsberufe wurden damals durch sechs neue, meist in Fachrichtungen gegliederte, ersetzt. Zu den inhaltlichen Neuerungen in dieser Ausbildungsordnung zählt der sogenannte Qualifikationsbegriff. Fertigkeiten und Kenntnisse werden als Einheit gesehen und sollen so vermittelt werden, daß "... der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nachzuweisen." In den neuen Bundesländern besteht einerseits die Notwendigkeit, Ausbildung und Prüfung innerhalb kurzer Zeit den neuen Vorgaben anzupassen. Anderseits eröffnet dies aber auch die Chance, neue Akzente zu setzen. Die Prüfungen können von vornherein auf die zentralen Inhalte zugeschnitten werden. Der folgende Beitrag stellt eine neue Methode dar, die fachlichen Inhalte für Arbeitsproben aus Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan abzuleiten.
Die neuen Ausbildungsordnungen für die industriellen Metall- und Elektroberufe und der darin enthaltene Qualifikationsbegriff waren für die AEG der Anlaß, eine Ausbildungskonzeption zu erarbeiten, mit der die gestellten Anforderungen in der betrieblichen Ausbildung umgesetzt werden. Diese Ausbildungskonzeption wurde in den vergangenen Monaten auf der Basis einer fachlichen und pädagogischen Vorstrukturierung von Ausbildern der AEG erarbeitet. Vielfältige Erfahrungen und Gestaltungsvorstellungen konnten so in das Gesamtkonzept einbezogen werden. Die Umsetzung beginnt bereits im Sommer diesen Jahres mit dem Einstellungsjahrgang 1987. Es ist das Ziel des Beitrags, aus den konkreten Anforderungen der betrieblichen Praxis heraus die Bedeutung bestimmter zentraler Schlüsselqualifikationen zu begründen und deren gezielte Entwicklung und Förderung in der Ausbildung - im Rahmen einer Integrativen Ausbildungskonzeption - darzustellen.
Dieser Aufsatz basiert auf Ergebnissen eines Forschungsprojekts, das im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildungdurchgeführt wurde und sich mit der Gestaltung der Grundbildung in kaufmännischen und verwaltenden Berufen beschäftigte. Im Rahmen dieser Arbeit wurde der Versuch unternommen, gewissermaßen exemplarisch den Zusammenhang zwischen der Verwendungssituation von Qualifikationen, der Aufstellung von auf diese Verwendungssituation bezogenen Qualifikationszielen und der daraus folgenden curricularen Strategie herauszuarbeiten.
Die Versuche innerhalb der Qualifikationsforschung, den gesellschaftlichen Bedarf an Qualifikationen aus der Arbeitsplatzstruktur abzuleiten, müssen als gescheitert betrachtet werden. Sie haben - und das ist eine Konsequenz ihres Ansatzes - zu einem verengten Qualifikationsbegriff geführt, der die Komplexität der realen Zusammenhänge, etwa dem zwischen Ausbildungs- und Beschäftigungssystem, nicht mehr erreichen kann.
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