Der Artikel stützt sich auf ein im Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführtes Forschungsprojekt, dessen Ziel es u.a. war, die derzeitigen und absehbaren Qualifikationsanforderungen, die Ausbildungssituation sowie die Abgrenzung zu anderen kaufmännischen Ausbildungsberufen zu beleuchten. Der Beitrag beschreibt das Berufsbild und die Ausbildungsinhalte aus dem Jahre 1969 und geht auf die Entwicklung seit 1980 ein. Dargestellt werden die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, die schulische Vorbildung von Datenverarbeitungskaufleuten, ihr Einsatz im Betrieb, ihre Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sowie ihre Qualifikationen. Die Lerninhalte entsprechen besonders im Qualifikationsbereich Datenverarbeitung, aber auch im kaufmännischen Bereich, nicht den Anforderungen. Ausgehend von der Darstellung dieser Defizite werden die zu berücksichtigenden Kernbereiche (Programmierung, Datenbanksysteme und Netzwerke, Standardanwendungen, betriebswirtschaftliche Inhalte usw.) einer Neuordnung dieses Berufes aufgezeigt. Die zukünftige Ausbildung von DV-Kaufleuten soll dabei die an Bedeutung gewinnenden Verbindungsfunktionen zwischen anwendungsunabhängiger Systementwicklung und aufgabenbezogener DV-Anwendung in den Fachabteilungen berücksichtigen.
Der Europass ist ein kostenfreies Angebot der EU für Bewerbung, Jobsuche und die Dokumentation von Kompetenzen. Das Instrument bietet verschiedene Tools, die die Menschen in Europa dabei unterstützen, die eigenen Kompetenzen und Qualifikationen einzuschätzen und darzustellen. Gleichzeitig finden im Europass Datenmodelle und Taxonomien Anwendung, die auf die Bildungssysteme an sich wirken. Der Beitrag skizziert die Entwicklung des Europasses, erläutert die einzelnen Komponenten und bietet einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Um die Auswirkungen des Aufbaus einer Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff auf den deutschen Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2045 abzuschätzen, werden zwei Szenarien gegenübergestellt. Das Poster zeigt, wie sich der Arbeitskräftebedarf zwischen den Szenarien zu bestimmten Zeitpunkten insgesamt und differenziert nach Branchen entwickelt.
Mit einem Modellprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBW), das 1980 startete, wurde ein sozialpädagogisch orientierter Ansatz für die berufliche Bildung übernommen. Spezifische Kennzeichen des Ausbildungskonzepts – Kompetenz- statt Defizitorientierung, soziales Lernen, integrative Sprachförderung, zielgruppenadäquate Methodik/Didaktik – sind auch heute noch bei der Integration junger Menschen in Ausbildung relevant. Im Beitrag wird die Entwicklung des Ansatzes nachgezeichnet und verdeutlicht, wie es gelungen ist, diese Kernelemente im Kontext bildungs- und sozialpolitischer (Reform-)Bemühungen zu etablieren.
Das Prüfungswesen nimmt eine Schlüsselstellung bei Reformen der Berufsbildung ein, da es unmittelbare Auswirkungen auf Lernprozesse und Strukturen hat. Gleichzeitig wirken bei dessen Weiterentwicklung viele Akteure mit, die unterschiedliche Interessen verfolgen. Dieser Beitrag zeigt vor dem Hintergrund des Wechselspiels zwischen Impulsen aus der Praxis und ordnungspolitischer bzw. gesetzgebender Rahmung auf, welche Veränderungen es bezogen auf Prüfungsstruktur, Prüfungsinstrumente sowie Leitbilder in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Im Ausblick werden diese Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungspraxis reflektiert.
Die Übernahme des dualen Berufsbildungssystems West in den neuen Ländern stellte das Ausbildungspersonal vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Im August 1990 begann die Förderung der Qualifizierung des Personals der beruflichen Bildung in Ostdeutschland. Vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (BMBW) wurden dafür bis 1992 rund 50 Mio. DM bereitgestellt. Was konnte dieses Programm bewirken? Welche Rolle spielte es im Transformationsprozess? Wie haben Ostdeutsche und Westdeutsche diesen Prozess unterstützt? Der Beitrag geht diesen Fragestellungen nach und zeigt aus der Rückschau Erkenntnisse und Erfahrungen auf.
Der Aufbau eines Netzes von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im östlichen Teil Deutschlands ist berufsbildungspolitisch eine sehr bedeutsame Aufgabe, die wesentlich höhere konzeptionelle Anforderungen stellt, als dies bei der Schaffung überbetrieblicher Ausbildungskapazitäten in den alten Bundesländern der Fall war. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wird im folgenden beschrieben, welche Probleme aus heutiger Sicht zu meistern sind, was bei der Förderung ÜBS in den neuen Bundesländern zu bedenken ist und was gefördert werden kann.
Zukunftsfragen der beruflichen Bildung lassen sich schon lange nicht mehr allein in nationalen Kontexten diskutieren und beantworten. Bereits mit Etablierung der europäischen Bildungsprogramme in den 1980er-Jahren wurde das deutsche Berufsbildungssystem in grenzüberschreitende Entwicklungen eingebettet. Gleichwohl haben internationale Themen der Berufsbildung in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Der Beitrag skizziert drei zentrale Handlungsfelder, in denen sich Herausforderungen für die Internationalisierung der beruflichen Bildung erkennen lassen.
Während sich die Berufs- und Wirtschaftspädagogik noch in den 1970er- und 1980er-Jahren in verschiedenen Forschungsarbeiten der Qualifizierung des betrieblichen Ausbildungspersonals angenommen hat, gibt es dazu kaum empirisch fundierte Arbeiten aus der jüngeren Vergangenheit. Insofern stellt das betriebliche Ausbildungspersonal in der Berufsbildungsforschung aktuell eine »vernachlässigte Gruppe« dar, die nicht nur aus wissenschaftlichen Erkenntnisinteressen, sondern auch aus Fragen der praktischen Gestaltung von Ausbildungsprozessen und Qualifikationsfragen wieder verstärkt in den Blick genommen werden sollte. Dies ist auch das Anliegen der Dissertationsschrift von Kathrin Brünner.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.