Die im BBiG und in der HwO enthaltene Verpflichtung zum »Nachteilsausgleich« ermöglicht es behinderten Menschen u.a., einen staatlich anerkannten, regulären Ausbildungsberuf zu ergreifen und einen entsprechend qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Die folgenden Ausführungen zeigen, was sich hinter dem Begriff »Nachteilsausgleich« verbirgt und wie die Inklusion behinderter Menschen dadurch gelingen kann.
Bei der Qualifizierung behinderter Menschen gilt es, die Besonderheiten der betroffenen Personengruppen zu sehen und gleichzeitig die Angebote zu ihrer beruflichen Bildung als Bestandteil des "regulären" Berufsbildungssystems zu gestalten. Entscheidend für die Ausbildung behinderter Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ist die Anwendung des gesetzlich gebotenen Nachteilsausgleichs. Für Menschen, bei denen aufgrund ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich ist, bieten Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung besondere Regelungen. Für diese Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen legte der Hauptausschuss des BIBB mit den neuen Rahmenrichtlinien eine Grundlage. Die auf EU-Ebene vereinbarten Konzepte, Standards und Strategien entsprechend dem "Disability Mainstreaming"-Ansatz bedürfen der Umsetzung.
Die Ausbildungsplatzoffensive der Bundesregierung bezieht auch behinderte junge Menschen ein. Sie bedürfen jedoch unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots noch zusätzlich besonderer Förderung zum Nachteilsausgleich ihrer Behinderungsauswirkungen in Ausbildung und Prüfung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen eines Modellversuchs am Beispiel des Elektrobereichs erprobt, ob durch die konsequente Anwendung der "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Ausbildung und Umschulung Behinderter in Elektroberufen" spezielle Ausbildungsgänge für behinderte Auszubildende (nach Paragraph 48b BBiG) wesentlich reduziert werden könnten. Kernziel dieser Empfehlung ist, durch geeignete Maßnahmen behinderte Jugendliche zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen. Die Modellversuchsergebnisse sprechen für eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges gerade bei einem enger werdenden Arbeitsmarkt. So konnten drei Viertel der Teilnehmer durch gezielte Fördermaßnahmen eine Facharbeiterprüfung nach Paragraph 25 BBiG mit Erfolg ablegen.
Der Ausschuss für Fragen Behinderter (AFB) führte am 25./26. April 1994 im Bundesinstitut für Berufsbildung Berlin eine Sitzung zu Problemen der beruflichen Rehabilitation von Frauen und schwer behinderten Jugendlichen durch.
Auf der Sitzung am 9. September 1992 befasste sich der Ausschuss für Fragen Behinderter mit den Ergebnissen einer vom BIBB durchgeführten Studie zur "Ausbildung und Umschulung Behinderter in Elektroberufen". Das Projekt wurde seit 1988 durch einen Projektbeirat (Arbeitsgruppe Elektro) begleitet.
Der Beitrag wurde durch Forschungsergebnisse aus dem Bereich der beruflichen Bildung behinderter und benachteiligter Jugendlicher angeregt. Aus der sich seit Jahren abzeichnenden Polarisierung des Schulbildungsniveaus der Auszubildenden sollen für die duale Berufsausbildung Schlußfolgerungen gezogen werden. Das bestehende System müßte so flexibel gestaltet werden, daß den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen der Auszubildenden und den veränderten Qualifikationsanforderungen der Wirtschaft durch Individualisierung und Binnendifferenzierung Rechnung getragen werden kann, ohne daß dafür zusätzliche Bildungsgänge etabliert werden müßten.
Die Schaffung geigneter Ausbildungsmöglichkeiten für Behinderte ist ein ständiger Diskussionspunkt der Bildungspolitik. Im Mittelpunkt der Erörterung steht der § 48 BBiG. Im Rahmen dieser Problemstellung beteiligte sich das Bundesinstitut für Berufsbildung intensiv an der praktischen Umsetzung der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten. Das Wirkungsfeld reichte von der Entwicklung bundeseinheitlicher Ausbildungsgänge bis hin zur Empfehlung behinderungsbedingter Prüfungsmodifikationen. Eine weitere Möglichkeit der Anpassung der Ausbildungsbedingungen an die besonderen Belange Behinderter wird in der Abweichung von der Ausbildungsordnung im Einzelfall gesehen. Diese Möglichkeit wird im folgenden Beitrag zur Diskussion gestellt.
Auf der Grundlage von Einzelfallanalysen, die in der Zeit von Oktober 1981 bis November 1982 stattfanden, wurde den Erfahrungen, Kritikpunkten und Problemlösungsansätzen nachgegangen, die behinderte Jugendliche im Zusammenhang mit der Berufsausbildung und Berufseinmündung äußern. Ziel dieses Vorhabens war einerseits, wichtige Erfahrungen und Einschätzungen für andere Behinderte und deren Eltern sowie für Ausbilder, Lehrer, Berufsberater und sonstige Verantwortliche nutzbar zu machen; andererseits sollten die durch Repräsentativerhebungen und Expertengespräche ergänzten Fallstudien zur Entwicklung von Konzepten beitragen, die auf eine dauerhafte berufliche und soziale Integration abzielen. Die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen zur Verbesserung des Berufswahlprozesses, des Berufsbildungsverlaufs und der Berufseinmündung behinderter Jugendlicher sind nachfolgend wiedergegeben.
Die Orientierung auf ein späteres Berufsleben und erste praktische Erfahrungen mit der Arbeitswelt schon während der Schulzeit sind wichtige Hilfen auf dem Wege zum Beruf. Dies trifft besonders für behinderte Jugendliche zu. Im Rahmen des BIBB-Forschungsprojekts "Berufliche Bildung Behinderter" gilt ein besonderes Interesse empirischen Untersuchungen und konteptionellen Vorstellungen zur Berufswahlvorbereitung Behinderter in der Sonderschule: In welchem Umfang und in welcher Form werden berufspraktische Erfahrungen im Bereich Arbeitslehre an den verschiedenen Sondertypen vermittelt und wie groß ist deren Einfluß auf den realen Einstieg ins Berufsleben? Welche praktische Bedeutung könnten neuere Konzeptionen des Unterrichts an Sonderschulen für die Berufswahlvorbereitung haben? Im folgenden Beitrag wird versucht, diesen Fragen anhand einer Literaturanalyse nachzugehen.
In dem Beitrag werden erste Ergebnisse einer empirischen Untersuchung dargestellt. Die schriftliche, nicht repräsentative Befragung wurde Ende 1981 im Rahmen des Forschungsvorhabens "Kosten und Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung behinderter Jugendlicher" durchgeführt. Befragt wurden etwa 700 Betriebe. Neben Strukturdaten über die Ausbildungsbetriebe wurden Angaben zu den behinderten Auszubildenden erfaßt: Grad der Erwerbsminderung, schulische Vorbildung, Zustandekommen des Ausbildungsverhältnisses. Da es sich um eine Kurzbefragung handelte, beschränkte sich der Fragebogen auf die Erfassung solcher Kostenfaktoren, bei denen eine Abweichung zwischen behinderten Auszubildenden und nicht behinderten Auszubildenden zu vermuten war. Untersucht wurden bauliche Maßnahmen, Unterweisungszeiten, Abwesenheitszeiten, Leistungsgrad und die finanzielle Förderung.
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