Mit der Novellierung der Metall- und Elektroberufe im Jahr 2018 sollte dem Anpassungsdruck begegnet werden, der diese Berufsbilder infolge der digitalen Transformation besonders trifft. Ziel war es, mit Standardinstrumenten die Flexibilisierung voranzubringen. Der Beitrag beleuchtet, wie dies gelungen ist und welche Schlussfolgerungen daraus für die Ausbildung der Metall- und Elektroberufe sowie die weitere Ordnungsarbeit gezogen werden können. Dabei nimmt er Bezug auf ein BIBB-Evaluationsprojekt und stellt Ergebnisse aus Regionalworkshops vor.
Die seit rund einem Jahrzehnt stattfindende Digitalisierung in der Metall- und Elektroindustrie (M+E) hat sowohl Auswirkungen auf Qualifikationsanforderungen der Beschäftigten als auch auf die Ausgestaltung der Berufe. Unternehmen reagieren auf den veränderten Qualifikationsbedarf und bilden Fachkräfte zunehmend „hybrid“ aus, also an mechanischen, elektro- und informationstechnischen Anforderungen orientiert. Die 2018 teilnovellierten Metall- und Elektroberufe (M+E-Berufe) sowie der Beruf Mechatroniker/-in stoßen trotz der eingeführten Zusatzqualifikationen an ihre Grenzen. Auf Basis der aktuellen Entwicklungen in Unternehmen wird im Beitrag für die Gestaltung von Berufsbildern mit einem neuen Kern plädiert. Deren Neuausrichtung soll es ermöglichen, flexibler und passgenauer auf den Bedarf reagieren zu können.
Der Einsatz digitaler Assistenzsysteme (DAS) kann die berufliche Kompetenzentwicklung von Auszubildenden in der überbetrieblichen Ausbildung unterstützen. Der Beitrag beschreibt die Entwicklung und Erprobung eines DAS im Rahmen des Projekts „EvAMEI“ in der Gemeinschafts-Lehrwerkstatt Arnsberg GmbH (GLW). Hintergründe, Zielsetzung und konzeptionelle Überlegungen hierzu werden vorgestellt.
Zusatzqualifikationen bieten die Möglichkeit, eine Ausbildung berufs- und betriebsspezifisch anzureichern oder auch neue Technologien als zusätzliche Optionen in die Ausbildung zu integrieren. Sie sind formal geregelt, werden von den zuständigen Stellen zusätzlich geprüft und separat bescheinigt. Der Beitrag beschreibt die ersten Erfahrungen zur Prüfung der neuen Zusatzqualifikationen in den industriellen Metall- und Elektroberufen und dem Beruf Mechatroniker/-in. Ihnen gelten besondere Aufmerksamkeit und hohe Erwartungen im Zuge der fortschreitenden Qualifizierung für die Digitalisierung.
Auf die Herausforderungen von Wirtschaft 4.0 müssen auch die Berufsschulen reagieren. An der Technischen Schule Aalen wurde eine Lernfabrik eingerichtet, in der Auszubildenden in den Berufsfeldern Metall- und Elektrotechnik sowie Schülerinnen und Schülern der Fachschule die Umsetzung von 4.0-Anforderungen vermittelt wird. Im Interview beschreiben die Projektleiter dieser Smart Factory, welche Herausforderungen dabei bewältigt werden müssen.
Zum 1. August 2013 sind eine modernisierte und zwei neue Ausbildungsordnungen im Metallbereich in Kraft getreten. Mit der Entwicklung der neuen Berufsbilder Fachkraft für Metalltechnik, Fertigungsmechaniker/-in und Stanz- und Umformmechaniker/- in wurden insbesondere die sogenannten „Altberufe“ im Metallbereich zusammengefasst und den Bedürfnissen der Branche angepasst. Im Beitrag werden die wesentlichen strukturellen und inhaltlichen Neuerungen der drei Ausbildungsberufe vorgestellt.
Neuordnung der industriellen Metall- und Elektroberufe in den Achtzigerjahren. Günter Cramer, Klaus Heimann und Hermann Schmidt im Interview mit Friedrich Hubert Esser
Die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe gehört zu den Meilensteinen in der jüngeren Berufsbildungsgeschichte. Sie ist ein hervorragendes Beispiel, um zu verdeutlichen, warum das duale System ein „lernendes System“ ist: Das Zusammenwirken von Wissenschaft, Politik und Praxis in Neuordnungsprojekten war und ist die beste Voraussetzung dafür, die gewaltige Komplexität, die mit der Entwicklung von anspruchsvollen Berufen für ausbildungsintensive Wirtschaftsbereiche einhergeht, in praxisorientierte Lösungen zu überführen. Die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe gehört heute noch zu den Referenzbeispielen für innovative Ordnungsarbeit. Die mit ihr verfolgten berufspädagogischen Ziele – insbesondere die Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit – werden aktuell in den Ansätzen für eine kompetenzorientierte Berufsausbildung fortgeschrieben. Aus dem Rückblick, in dem Wegbereiter und Gestalter bedeutsame Aspekte dieses Projekts noch einmal nachzeichnen, lässt sich vieles für die Lösung von Herausforderungen in der Ordnungsarbeit mitnehmen.
In Deutschland leben knapp 15 Millionen Menschen mit einer Hörbehinderung. Gerade Jugendliche dieser Gruppe haben es besonders schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten und auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen - eine wichtige Voraussetzung, um sich persönlich, sozial undgesellschaftlich zu integrieren. In diesem Beitrag wird auf Grundlage von drei Fallstudien Ausbildung und Prüfung hörbehinderter Auszubildender in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriemechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in dargestellt.
Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge hat sich die Hochschullandschaft in Deutschland grundlegend verändert. Durch die Bachelorstudiengänge kann nach dem sechsten Fachsemester ein erster berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden; diesen Zeitrahmen sehen etwa drei Viertel der Bachelorstudiengänge vor. Das Bachelorstudium rückt damit zeitlich an die duale Berufsausbildung heran und bietet eine Alternative für Unternehmen, die beruflichen Nachwuchs rekrutieren. Ob Bachelorabschlüsse in ihrer Funktion und Zielsetzung tatsächlich als Alternative zur Berufsausbildung oder zur beruflichen Aufstiegsfortbildung wahrgenommen werden und welche Implikationen sich für das Berufsbildungssystem ergeben, analysiert der folgende Beitrag.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.