Als „Meilenstein der Integrationspolitik“ wurde das Anerkennungsgesetz anlässlich seines Inkrafttretens im Frühjahr 2012 bezeichnet. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollten die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen voranbringen und gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Inwiefern ist dies gelungen? Der Beitrag richtet den Blick vor allem auf die geschaffenen Begleitstrukturen zur Umsetzung des Gesetzes. Wie diese sich perspektivisch weiterentwickeln können, wird abschließend skizziert.
Wann sind migrantische Arbeitskräfte im deutschen Arbeitsmarkt erfolgreich angekommen? Eine explorative Studie von Studierenden der Universität Kassel macht deutlich, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dafür ein notwendiges, jedoch kein hinreichendes Kriterium sein kann. Zu fragen ist vielmehr, ob und wie es Zugewanderten gelingt, sich in berufsfachlich strukturierten Bereichen des Arbeitsmarkts zu etablieren.
Sowohl bei (un-)selbstständig Beschäftigten als auch bei Unternehmen stellen sich Fragen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen: Nach wie vor sind etwa 25 Prozent der Migrantinnen und Migranten in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beruflich tätig. Zugleich steigt derzeit durch die verbesserte wirtschaftliche Konjunktur der Fachkräftebedarf. Vor diesem Hintergrund möchte das Projekt »Anerkannt!« zu einer gelingenden Anerkennungskultur in Zeiten anhaltender Migrations- und Fluchtbewegungen beitragen. Ziele und Vorgehen werden im Beitrag vorgestellt.
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit Berufe auch ohne abgeschlossene Ausbildung oder mit einem fachfremden Abschluss ausgeübt werden. Eine entsprechende Öffnung von Berufen kann eine Chance für verschiedene Bevölkerungsgruppen darstellen, die sonst erschwerten Zugang zum Beschäftigungssystem haben. Jedoch wirft dies auch Fragen zur Qualität und Attraktivität von Berufen auf. Mögliche Folgen werden abschließend erörtert.
Flexibilität und Mobilität gelten auf dem Arbeitsmarkt heutzutage als Grundvoraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Berufslaufbahn. Der Beitrag geht der Frage nach, ob Personen mit einer Berufsausbildung in der Schweiz diesbezüglich Nachteile haben gegenüber Personen mit Hochschulabschluss. Mit Daten des Schweizer Haushaltspanels wird im Beitrag untersucht, wie häufig Angehörige dieser Gruppen nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten und inwiefern damit eine qualifikationsinadäquate Beschäftigung und Lohneinbußen einhergehen.
Um den eigenen Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken, haben sich Handwerksbetriebe über Jahrzehnte auf eigene Ausbildungsaktivitäten verlassen. In der letzten Zeit sinkt die sektorale Ausbildungsbetriebsquote. Zugleich steigt der Anteil der im Handwerk tätigen Personen, die in anderen Wirtschaftsbereichen qualifiziert wurden. In diesem Beitrag werden die Ausbildungs- und Erwerbsprofile sowie das Einkommen der Handwerksgesellen und der externen Fachkräfte miteinander verglichen mit dem Ziel, die Konsequenzen des Einsatzes alternativer Rekrutierungsstrategien für die Handwerksbetriebe zu verdeutlichen.
Ein großer Teil der nach Deutschland zugewanderten Erwerbspersonen hat bereits im Herkunftsland einen beruflich qualifizierenden Abschluss erworben. Das Anerkennungsgesetz soll es ihnen nun erleichtern, die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit den deutschen Abschlüssen feststellen zu lassen. Damit sollen ihre Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessert werden und gleichzeitig vorhandenes Fachkräftepotenzial mobilisiert werden. Im Beitrag wird anhand von Mikrozensusdaten gezeigt, dass zugewanderte Fachkräfte insbesondere in Bezug auf Fachkräfteengpässe ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Allerdings wird auch deutlich, dass die Trennung zwischen bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Abschlüssen dazu führt, dass ein Teil des Fachkräftepotenzials derzeit noch nicht erreicht wird.
People are not always employed in jobs that perfectly match their skills and abilities. Research on the question as to what constitutes a good match is usually based on the empirical correspondence between employees’ formal qualifications and the formal qualification requirements of their jobs, but so far no up-to-date and in-depth information exists on the incidence of skill-based mismatching in Germany. This article uses the BIBB/BAuA Employment Survey 2006, which yields rich information fitting the job-requirement approach, to provide up-to-date and in-depth figures on the incidence of formal and skill-based mismatching in Germany. Moreover, it studies the extent to which mismatching varies with employees’ socio-demographic and qualification characteristics and with job tasks.
Erwerbstätige üben nicht immer eine berufliche Tätigkeit aus, die perfekt zu ihnen passt. Auf die Frage, was eine gute Passung ausmacht, wird traditionell mit der Übereinstimmung von formaler Qualifikation der Erwerbstätigen und formalen Qualifikationsanforderungen am Arbeitsplatz geantwortet. Eine aktuelle, an den Kenntnissen und Fertigkeiten der Erwerbstätigen orientierte Analyse von Passung steht für Deutschland bislang aus. Auf der Grundlage der für Deutschland repräsentativen BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung wird in diesem Beitrag eine solche Analyse vorgenommen. Zum einen wird das Ausmaß von formaler und fähigkeitsorientierter Passung dargestellt, zum anderen wird untersucht, inwieweit eine passgenaue Beschäftigung mit soziodemografischen, qualifikations- oder tätigkeitsbezogenen Merkmalen variiert.
In Deutschland werden ältere Menschen vom Arbeitsmarkt systematisch ausgeschlossen. Im Beitrag werden Lösungswege einer "Good-Practice" für eine adäquate Integrationsförderung der am Arbeitsmarkt am stärksten benachteiligten Zielgruppe aufgezeigt. Im Rahmen einer Initiative Perspektive 50plus "Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" wird in Nürnberg das Konzept der AktivFirma nach der Methode der Arbeitsfabrik erfolgreich erprobt. Erste Ergebnisse zeigen eine positive Bilanz. Neben dem direkten Übergang in eine Beschäftigung gibt es besondere Fortschritte im Bereich der sozialen Integration.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.