Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer schriftlichen Befragung von Betrieben zu den neugeordneten Büroberufen. Einbezogen waren Betriebe, die ausgebildet haben, zur Zeit ausbilden oder entsprechend qualifizierte Fachkräfte beschäftigen. Die Evaluation soll Aufschluss darüber bringen, ob und inwieweit Intentionen und Ziele der Neuordnung der Büroberufe in der Ausbildungspraxis umgesetzt werden. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Büroberufe insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe und den Dienstleistungsbereich attraktiv sind.
Die Versicherungswirtschaft verfügt über ein dreistufiges abgestimmtes und aufbauendes Berufsbildungssystem mit folgenden Abschlüssen: Versicherungskaufmann, Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt. Die Neuordnung erstreckte sich auf die Ausbildungsordnung zum Versicherungskaufmann, die am 01.08.1996 in Kraft getreten ist, und die Fortbildung zum Geprüften Versicherungsfachwirt. Hier handelte es sich um die Neuordnung der Prüfungsregelungen im Rahmen einer bundeseinheitlichen Prüfungsordnung, die am 16.03.1998 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Beitrag beschreibt die veränderten Qualifikationsanforderungen in der Versicherungswirtschaft, erläutert das Leitziel der beruflichen Handlungskompetenz in der neugestalteten Ausbildungsordnung und geht auf unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans ein. Außerdem wird das Strukturkonzept der Prüfungsordnung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin" dargestellt.
Zum 01.08.1998 tritt die neue Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann in Kraft. In dem Beitrag werden die Intentionen der Neuordnung erörtert und das Ausbildungsberufsbild dargestellt.
Der dritte Fachkongress des Bundesinstituts für Berufsbildung gliedert sich in zehn Foren, die sich mit den Problemen, der Beurteilung und den Entwicklungsmöglichkeiten des dualen Systems befassen. Diskutiert wird über aktuelle Ausbildungsordnungen und Fortbildungsregelungen, neue Berufe, Qualifikationsbedarf, Qualifizierungsstrategien, multimediales Lernen, Personalqualifizierung, Prüfungen, Ausbildungsinhalte und transnationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. In dem Beitrag werden die zentralen Thesen der einzelnen Foren und Arbeitskreise vorgestellt.
Kaufmännische Ausbildungsmöglichkeiten fehlen unter anderem im Messe-, Ausstellungs- und Tagungsbereich, im Gesundheitswesen und für Sportvereine. Mit der Schaffung entsprechender neuer Berufe können nach Schätzungen des deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) insgesamt 1650 Ausbildungsplätze jährlich entstehen. Ausgehend von diesen Vorschlägen für neue kaufmännische Ausbildungsberufe und dem damit geschätzten Bedarf, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung einen neuen kundenorientierten Querschnittsberuf mit dem Arbeitstitel "Dienstleistungskaufmann/Dienstleistungskauffrau" vorgeschlagen. Seine Aufgabengebiete sind die Bereiche Einkauf, Marketing, Beratung und Betreuung von Kunden, Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Rechnungswesen und Personalwesen.
Als erster der vier sogenannten großen kaufmännischen Ausbildungsberufe wird der Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann (die derzeit gültige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 1977) neugeordnet und mit dem parallel zu erarbeitenden Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Die Arbeiten sollen so abgeschlossen werden, daß die neue Ausbildungsordnung zum 1.8.1996 in Kraft treten kann. Der Beitrag berichtet über die Gründe für die Neuordnung des Ausbildungsberufes und zeigt die zu erwartenden Neuerungen auf.
Ab dem 1. August 1991 kann in den neuen dreijährigen Ausbildungsberufen Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation und Bürokaufmann/Bürokauffrau ausgebildet werden. Mit dieser Neuordnung besteht endlich eine bundeseinheitliche Basis für eine moderne und zukunftsorientiert gestaltete Ausbildung in Ausbildungsberufen, in denen vorwiegend Frauen in unterschiedlichen Betriebsgrössen, Wirtschaftszweigen und Branchen ausgebildet werden. In dem Beitrag werden zentrale Ergebnisse und Handlungsfelder aus dieser Neuordnung und deren Ausstrahlung auf künftige Neuordnungen im kaufmännisch-verwaltenden Bereich dargestellt.
In dem Beitrag werden Überlegungen zu einer neuen Form beruflicher Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vorgestellt, die die Diskrepanzen zwischen Zielsetzung und Realität des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, die Ausbildungsbedingungen im kaufmännisch-verwaltenden Bereich und absehbare technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt.
In dem Beitrag wird zunächst die Situation in Beruf und Ausbildung im kaufmännisch-verwaltenden Bereich dargestellt, um noch einmal dessen Bedeutung, insbesondere für die Frauen, vor Augen zu führen. Anschließend werden die sich aus heutiger Sicht abzeichnenden quantitativen und qualitativen Perspektiven im Büro- und Verwaltungsbereich beschrieben. Inwieweit in den 'Grundsätzen zur Neuordnung der bürowirtschaftlichen Ausbildungsberufe', die die Sozialparteien am 15. Oktober 1987 verbindlich vereinbart haben, auf die derzeitigen und zukünftig absehbaren Anforderungen eingegangen wurde und damit in stark von Frauen besetzten Ausbildungsberufen zukunftsorientierte Qualifikationsinhalte aufgenommen werden sollen, wird im vierten Punkt ausgeführt.
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