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In dem Beitrag werden die Grundlagen der Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen und die Kernpunkte der Förderungspraxis skizziert. Seit Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) hat die Qualitätssicherung drei Entwicklungsphasen durchlaufen: In der ersten Phase (1969-1975) erfolgte Qualitätssetzung und -sicherung der AFG-geförderten Weiterbildung vor allem über die Professionalisierung, die durch die Abschlüsse angestrebt wurde. In der zweiten Phase (1976-1989) wurde zum einen ein vom Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelter Begutachtungskatalog eingesetzt, zum anderen wurden von der Bundesanstalt für Arbeit 1989 Qualitätsstandards für die Fortbildung und Umschulung (FuU-Qualitätsstandards) verabschiedet, die ein umfassendes Qualitätsförderungs- und -sicherungskonzept repräsentieren. Die dritte Entwicklungsphase der Qualitätssicherung ist im wesentlichen geprägt von administrativen Maßnahmen mit dem Ziel einer Marktbereinigung, d.h. das bisherige Qualitätskonzept wurde ausgestaltet und durch zahlreiche Einzelregelungen ergänzt. Abschließend werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungsinstrumentariums anhand der bisherigen AFG-Standards und internationaler Normen diskutiert und konkrete Vorschläge zur künftigen Qualitätssicherung entwickelt.
Im Ausbildungsjahr 1994 ist ein Mangel an Ausbildungsplätzen offenkundig geworden, der aufgrund der strukturellen Umbrüche im Industrie- und Dienstleistungsbereich auch in den kommenden Jahren bestimmend bleiben dürfte. Es stellt sich daher die Frage, ob der öffentliche Dienst seiner politischen Verantwortung für die Bereitstellung von (zusätzlichen) Ausbildungsplätzen nachkommt. Zunächst wird das Ausbildungsverhalten der öffentlichen Arbeitgeber überprüft. Da sich ihre Ausbildungsleistungen anhand der amtlichen Statistiken über die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst nicht hinreichend bewerten lassen, werden eigene Berechnungen angestellt, die belegen, dass die Ausbildungsquoten deutlich unter denen der gewerblichen Wirtschaft liegen. In Anbetracht der Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt wird das Ausbildungsverhalten der öffentlichen Arbeitgeber kritisiert, weil ihre Haltung die krisenhaften Tendenzen im Berufsbildungssystem eher verstärkt als ihnen beispielhaft entgegenzuwirken.
Der Artikel stützt sich auf ein im Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführtes Forschungsprojekt, dessen Ziel es u.a. war, die derzeitigen und absehbaren Qualifikationsanforderungen, die Ausbildungssituation sowie die Abgrenzung zu anderen kaufmännischen Ausbildungsberufen zu beleuchten. Der Beitrag beschreibt das Berufsbild und die Ausbildungsinhalte aus dem Jahre 1969 und geht auf die Entwicklung seit 1980 ein. Dargestellt werden die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, die schulische Vorbildung von Datenverarbeitungskaufleuten, ihr Einsatz im Betrieb, ihre Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sowie ihre Qualifikationen. Die Lerninhalte entsprechen besonders im Qualifikationsbereich Datenverarbeitung, aber auch im kaufmännischen Bereich, nicht den Anforderungen. Ausgehend von der Darstellung dieser Defizite werden die zu berücksichtigenden Kernbereiche (Programmierung, Datenbanksysteme und Netzwerke, Standardanwendungen, betriebswirtschaftliche Inhalte usw.) einer Neuordnung dieses Berufes aufgezeigt. Die zukünftige Ausbildung von DV-Kaufleuten soll dabei die an Bedeutung gewinnenden Verbindungsfunktionen zwischen anwendungsunabhängiger Systementwicklung und aufgabenbezogener DV-Anwendung in den Fachabteilungen berücksichtigen.
Berichtet wird von einem Modellversuch im CNC-Zentrum Hamburg zur Neugestaltung der praktischen Abschlussprüfung bei den Zerspanungsberufen. Ziel des Modellvorhabens ist es, die praktische Abschlussprüfung inhaltlich und methodisch weiterzuentwickeln und schrittweise in die Praxis umzusetzen. Bei der umgestalteten praktischen Prüfung ist nun ein komplexes Werkstück anzufertigen, das sowohl konventionell als auch computergestützt (CNC) zu fertigende Anteile beinhaltet. Die Bearbeitung umfasst von der Arbeitsplanung bis zur Qualitätskontrolle alle für die Herstellung eines komplexen Werkstückes erforderlichen Arbeitsgänge. Zugleich wird eine Prüferqualifizierung entwickelt und realisiert, um das Prüfungspersonal auf seine neuen Aufgaben vorzubereiten.
Der Beitrag behandelt die duale Ausbildung an Berufsakademien als eine Form des Sonderausbildungsganges innerhalb des dualen Systems aus gewerkschaftlicher Sicht. Dabei wird den Fragen nachgegangen, wie sich die Berufsakademien in das Ausbildungssystem einordnen lassen, wie die Zertifizierung und die Anerkennung der Abschlüsse aussehen, welche Ansprüche an die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung gestellt werden und welche Möglichkeiten und Forderungen im gesetzlichen Regelungsbereich bestehen. Die in dem Beitrag ausgeführten Ansprüche nach weiterführenden Ausbildungsgängen im dualen System werden dann mit einem Konzept des Deutschen Industrie und Handelstages zur dualen Berufausbildung im Verbund verknüpft, das neue Ausbildungsformen zwischen den Fachhochschulen und der Wirtschaft vorsieht. Aus Sicht der IG Metall werden Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines solchen integrierten Ausbildungs- und Studienganges beschrieben.
Dargestellt werden ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Ausbildern in Klein- und Mittelbetrieben des Handwerks, die 1994 im Bundesland Oberösterreich im Rahmen eines universitären Projektseminars durchgeführt wurde. Die Befragung erfolgte mittels standardisierter Interviews. An einer Stichprobe von 227 nebenberuflichen Ausbildern wurden Daten über deren Arbeits- und Berufssituation erhoben, wobei sich die Fragestellungen der Studie im besonderen auf Rollenverständnis, Zufriedenheit, Motivations- und Frustrationsauslöser, Qualifikation und Selbstbild konzentrierten.
Der Beitrag schildert die Erprobung des Basiscurriculums Allgemeine Wirtschaftslehre im Rahmen eines deutsch-polnischen Projektes zur Entwicklung der kaufmännischen Berufsausbildung in Polen. Das Programm wird seit dem 1. September 1993 in fünf polnischen Berufsschulen erprobt. Ziel des Faches Allgemeine Wirtschaftslehre ist es, den Schülern ein Grundwissen über das Wirtschaften im allgemeinen und die Wirtschaftsmechanismen der Marktwirtschaft im besonderen zu vermitteln. Der Beitrag beschreibt den Verlauf des Projekts, den Aufbau des Curriculums und die Beurteilung des Unterrichts durch Schüler und Lehrer.