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Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) 1979 und 1985/86 jeweils eine repräsentative Erhebung bei mehr als 25.000 Erwerbstätigen in der Bundesrepublik (0,1-Prozent-Stichprobe) durchgeführt. Dabei ging es um die Erfassung der allgemeinen und beruflichen Qualifikation der Befragten, ihres Berufsverlaufs und ihrer aktuellen Berufssituation. Für 1991/92 ist eine Wiederholung dieser Erhebung geplant, um den strukturellen Wandel in der Arbeitswelt und in der Erwerbsbevölkerung seit der letzten Untersuchung zu erfassen. Dabei werden auch die neuen Bundesländer mit einzubeziehen sein. Zur Vorbereitung wurde im September/Oktober 1990 eine repräsentative "Probeerhebung" bei rund 1.000 Erwerbstätigen im Gebiet der ehemaligen DDR durchgeführt. In dem Beitrag werden erste Ergebnisse über die unterschiedlichen Ausbildungsgänge, die gegenwärtige Beschäftigungssituation und die beruflichen Perspektiven aufgezeigt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das ehemalige Zentralinstitut für Berufsbildung (ZIB) befragten im Spätsommer 1990 Berufsbildungsstätten und berufliche Schulen der neuen Bundesländer zu den seit der "Wende" bereits vollzogenen Veränderungen, zu ihrer gegenwärtigen Situation sowie zu sich abzeichnenden Perspektiven. Es wurden alle betrieblichen und kommunalen Berufsschulen sowie die Ausbildungsstätten der Betriebe angeschrieben. Insgesamt beteiligten sich 2.119 Ausbildungsstätten (62 Prozent) und 625 Berufsschulen (53 Prozent) an der Erhebung. Ziel der Untersuchung war es, den Beginn eines fundamentalen Strukturwandels in einer einmaligen historischen Situation zu dokumentieren. Dabei sollen vor allem die qualitativen und quantitativen Bedingungen des Berufsbildungssystems für die Ausbildungsjahre 1990/91 und 1991/92 näher bestimmt, auf Problemfelder aufmerksam gemacht und empirische Grundlagen für bildungspolitische Massnahmen gelegt werden. Der Aufsatz enthält wesentliche Ergebnisse dieser Untersuchung.
Hans-Dieter Hoch; Walter Schlottau; Angelika Schmidtmann-Ehnert; Reinhard Selka
Mit der Übernahme des Berufsbildungsgesetzes durch die fünf neuen Länder bilden auch dort die Ausbildungsordnungen und -rahmenpläne der alten Bundesrepublik die Grundlage für die Berufsausbildung. Damit dieser formale Anspruch in die Realität umgesetzt werden kann, sind einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört vor allem eine umfassende Information des Personals in der beruflichen Bildung über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Ausbildung in den westlichen Bundesländern. Auf ganztägigen Multiplikatorenveranstaltungen in verschiedenen Städten der ehemaligen DDR ist mit den Teilnehmern darüber diskutiert worden, welchen Beitrag der Arbeitsbereich Ausbilderförderung des BIBB zur Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern leisten kann. Der ersten vorsichtigen Bilanz können Anregungen zur Entwicklung wirksamerer Hilfen für diese Zielgruppe entnommen werden.
In der beruflichen Weiterbildung stellt sich die Frage, wie das Lehrpersonal von seiner Qualifikation auf neue fachübergreifende Anforderungen in diesem Bildungsbereich vorbereitet ist: auf neuartige Inhalte wie Schlüsselqualifikationen, auf moderne Vermittlungsformen und auf die Unterstützung der Teilnehmer bei Lernproblemen. Als Lösungsmöglichkeit wird die pädagogische Fortbildung des Personals herausgestellt und ihre Notwendigkeit angesichts dieser durchgreifenden Veränderungen in Unterricht und Unterweisung und angesichts der primär fachlichen Qualifikation der meisten Lehrenden. In dem Beitrag wird dann das im Rahmen eines Modellversuchs erprobte Fortbildungskonzept "Lernberatung" aus dem Berufsförderungswerk (BFW) Hamburg vorgestellt. Entwickelt auf dem Hintergrund der humanistischen Psychologie, bildet es ein bereits gut bewährtes Modell für eine berufsbegleitende pädagogisch-psychologische Qualifizierung des Lehrpersonals. Es bietet vielfältige Möglichkeiten zur Fortbildung in den Bereichen der Erwachsenenbildung, Didaktik und Beratung.
Der Mikrozensus, eine der wichtigsten Erhebungen der amtlichen Statistik, stellt seit 1978 ein reichhaltiges, aber bislang recht wenig beachtetes Material zur beruflichen Weiterbildung zur Verfügung. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Datenquelle. Dargelegt wird, welcher Einfluß von soziodemographischen Merkmalen auf die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen nachgezeichnet werden kann. Dabei wird festgestellt, daß insbesondere die Merkmale Alter und Bildungsabschluß prägend auf die Weiterbildungsbeteiligung einwirken. Mit zunehmender schulischer oder beruflicher Qualifikation steigt die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen, mit zunehmendem Alter sinkt sie bedenklich ab.
Klein- und Mittelbetriebe intensivieren derzeit ihr Engagement in der betrieblichen Weiterbildung. Doch fehlen dort vielfach die berufspädagogische Kompetenz und der Überblick über den Weiterbildungsmarkt. In diese Lücke stößt ein neuer Typ des Weiterbildners, der des externen Weiterbildungsberaters. Er (oder sie) stellt die methodisch-konzeptionelle Kompetenz für die Organisation und Gestaltung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung, um Klein- und Mittelbetrieben zum Anschluß an den Standard von Großunternehmen zu verhelfen. Der Artikel reflektiert zum einen die Strukturen, auf die eine solche Beratung trifft. Zum anderen stellt er drei Ansätze einer solchen Weiterbildungsberatung vor, wie sie sich gegenwärtig in der Weiterbildungslandschaft abzeichnen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bildungstechnologie durch Forschung zu fördern. Unter Bildungstechnologie sind in diesem Zusammenhang Lehr- / Lernmittel für die betriebliche Berufsausbildung zu verstehen. Die vom Bundesinstitut entwickelten Ausbildungsmittel sollen zum Aufbau einer beruflichen Handlungsfähigkeit und zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Auszubildenden beitragen. Die Bildungstechnologieforschung beobachtet und analysiert die technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und die Ausbildungsbedingungen. Die ermittelten für die berufliche Bildung bedeutsamen Inhalte werden didaktisch aufbereitet und in eine für den Lehr-/ Lernprozeß geeignete Form umgesetzt. Die Ergebnisse fließen in beispielhaft entwickelte Ausbildungsmittel ein, die unmittelbar in der praktischen Berufsausbildung eingesetzt werden können. Bedingt durch die Veränderungen der Rahmenbedingungen unterliegen auch die Ausbildungsmittel einer ständigen Weiterentwicklung. Dabei ist bezogen auf die Konzeption abzusehen, daß es zukünftig nicht darauf ankommt, den bestehenden Ausbildungsmitteln weitere "Fertigkeitsübungen" hinzuzufügen als vielmehr berufliche Handlungsfähigkeit durch didaktisch-methodische Maßnahmen zu erzielen. Eine detaillierte Untersuchung hat ergeben, daß die in den neuen Ausbildungsverordnungen genannten Fertigkeiten manueller Arbeitstechniken im wesentlichen Gegenstand der berufsfeldbreiten Grundbildung sind. Die Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit und übergeordneter Qualifikationen gewinnt dagegen während der gesamten Ausbildung zunehmend an Bedeutung. Hierzu Unterlagen zu entwickeln, wird den Schwerpunkt zukünftiger Arbeit in der Medienentwicklung bilden.
Die seit Jahren hohe Langzeitarbeitslosigkeit konnte 1989 deutlich gesenkt werden. Der derzeitige Bestand von nahezu 600.000 Langzeitarbeitslosen stellt jedoch weiterhin ein bedrückendes soziales Problem dar. Besonders besteht die Gefahr einer sich verhärtenden Arbeitslosigkeit, durch die alle Wiedereingliederungsbemühungen erheblich erschwert werden. Der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung hält deshalb verstärkte Anstrengungen für einen wirksamen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit für dringend erforderlich.
Seit 9. November 1989 fanden auf unterschiedlichen Ebenen Kontakte zwischen dem Land Niedersachsen und Einrichtungen der Wasserwirtschaft in der ehemaligen DDR statt, insbesondere mit Institutionen aus Sachsen-Anhalt. Wegen des großen Interesses der dortigen Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsbetriebe führte die zuständige Stelle für die Berufsbildung "Ver- und Entsorger I in" beim Niedersächsischen Landesamt für Wasser und Abfall, Bildesheim, im Frühjahr 1990 zwei Informationsveranstaltungen in Magdeburg und Klink über die Berufsbildung in der Ver- und Entsorgung durch.
In der früheren DDR war das Erlernen eines Ausbildungsberufs an schulische Voraussetzungen gebunden. Die meisten Berufe waren für Absolventen der 10. Klasse der poly-technischen Oberschule vorgesehen und hatten eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren, einige davon waren für die Berufsausbildung mit Abitur zugelassen. Für 66 Berufe, deren Ausbildungsdauer meist drei Jahre betrug, war das Erreichen der 8. Klasse Voraussetzung. Für Abgänger ohne Abschlußzeugnis, Lernschwache und Behinderte gab es Teilausbildungen. Diese waren einem Berufsfeld zugeordnet und dauerten i. d. R. eineinhalb Jahre. Die Ausbildung wurde durch ein Zeugnis bestätigt, das die Bezeichnung des Teilberufs enthielt.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft hat sich im Herbst vergangenen Jahres die "Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung e. V." konstituiert, dem als persönliche Mitglieder Forscher aus dem gesamten Bundesgebiet angehören. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft ist Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Meyer-Dohm, Leiter des Bereiches Personalentwicklung in der Volkswagen AG. Dr. Edgar Sauter, Leiter der Hauptabteilung Weiterbildungsforschung im Bundesinstitut für Berufsbildung, gehört dem Vorstand in beratender Funktion an. Die Arbeitsgemeinschaft hat ein ständiges Forschungssekretariat in Bochum errichtet und Herrn Dr. Rudolf Husemann zum Geschäftsführer berufen.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts "Umweltschutz in der beruflichen Bildung" fördert das Bundesinstitut für Berufsbildung aus Mitteln des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zwei Modellversuche zur Umweltbildung im Einzelhandel. In beiden Modellversuchen werden Konzepte entwickelt und praxisgerechte Ausbildungsmaßnahmen erprobt, die die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden für den Umweltschutz fördern. Dies erfordert eine wechselseitige Berücksichtigung von Umweltbildung und einem Handeln im Rahmen konkreter Maßnahmen für den Umweltschutz.