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Zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist - auf der Basis des "Grundlagen-Vertrages" von 1972 - im Mai 1986 ein "Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit" getroffen worden. Es eröffnet im Art. 1 die Möglichkeit einer Kooperation "zwischen den zuständigen Organen bzw. Behörden, Institutionen und - soweit sie nach Maßgabe der innerstaatlichen und Praxis an der Realisierung des Abkommens beteiligt sind oder werden -zwischen Organisationen, Vereinigungen und den im kulturellen Bereich tätigen Personen" (Bulletin der Bundesreregierung Nr. 48 vom 7. Mai 1986, S. 405 ff.) . Der damalige Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, HEINRICH WINDELEN, hat anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß damit unmittelbare Kontakte erleichtert werden : "Austausch und Zusammenarbeit sollen nicht durch ein ,Nadelöhr' der staatlichen Kompetenz vermittelt werden, sondern im Umgang zwischen den Institutionen, Verbänden und interessierten Personen angebahnt und abgewickelt werden."
In der Berufsbildung wird der Erfahrungsaustausch zwischen den Staaten immer bedeutsamer. In diesem Rahmen wird das Berufsbildungssystem der Deutschen Demokratischen Republik vorgestellt. Das duale System der Bundesrepublik Deutschland ist jedoch nicht mit der Berufsausbildung in der DDR gleichzusetzen. Anhand von Thesen werden die Ausbildungsmerkmale wie z.B. Betrieb und Schule, Allgemein- und Spezialbildung, Schlüsseltechnologien und Berufsbildung in dem Artikel ausführlich erläutert. Ferner wird die Wichtigkeit des Zusammenhangs von Ausbildung und Weiterbildung hervorgehoben. Die "Anschlußbildung" sollte bereits in den Lehrplänen der beruflichen Ausbildung berücksichtigt werden.
Die Berufsbildung in der DDR hat sich seit deren Bestehen kontinuierlich weiterentwickelt. Der berufspädagogischen Forschung wurde in der DDR dabei stets ein hoher Stellenwert beigemessen. Zur Wahrnehmung der wissenschaftlichen Aufgaben wurde 1950 das Zentralinstitut für Berufsbildung der DDR als zentrale Forschungseinrichtung auf diesem Gebiet geschaffen. Die Struktur des Instituts und deren Hauptforschungseinrichtungen werden in diesem Beitrag ausführlich beschrieben. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten des Zentralinstituts für Berufsbildung sind in Fachbüchern und Fachzeitschriften veröffentlicht sowie in Lehrplänen und Ausbildungsprogrammen umgesetzt worden.
Die Bildungspolitik hatte in der DDR einen hohen Stellenwert. Neue Technologien forderten Engagement, einen hohen Bildungstand und entsprechende Qualifikation der Beschäftigten. Für die Anpassung und Umsetzung der Berufsausbildung an den aktuellen Stand bedurfte es einer sorgfältigen Planung. Bildungsstrategische Aspekte bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Berufsbildung für neue Technologien sind Thema dieses Artikels. Eingegangen wird auf den Zusammenhang zwischen technologischem Wandel und Veränderungen der betrieblichen Berufsstrukturen, die Profilentwicklung der Facharbeiterberufe sowie traditionelle und neue Berufsinhalte. Abschließend betont der Autor die zunehmend größere Rolle der Weiterbildung im Rahmen des technologischen Wandels.
In der DDR galt der berufspraktische Unterricht als besonderer Schwerpunkt in der berufsdidaktischen Forschung. Aufbauend auf die theoretische Ausbildung konnten die Facharbeiter ihr Wissen in der Praxis erlernen und umsetzen. In diesem Kontext erläutert der Autor die Ergebnisse einer Untersuchung des berufspraktischen Unterrichts. Hierbei wird gezielt auf die Ausbildungsmethodik und -didaktik des zu vermittelnden Lerninhaltes eingegangen.