Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der darauf abzielt, die sogenannte Meisterpflicht für zwölf der 52 Handwerke, die derzeit zulassungsfrei betrieben werden können, wieder einzuführen. Eckpunkte der rechtlichen, ökonomischen und wirtschaftspädagogischen Diskussion um die Wiedereinführung der Meisterpflicht werden im Beitrag dargelegt. Zunächst wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen eine Meisterpflicht rechtlich überhaupt zulässig ist. Dann wird aus wirtschaftspädagogischer Perspektive die Bedeutung der Meisterprüfung für die Ausbildungsleistung im Handwerk erläutert.
Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung berechtigt zur Eintragung in die Handwerksrolle und damit zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe. Darüber hinaus wird die Befugnis erworben, Lehrlinge auszubilden und den Meistertitel zu führen. Es reicht allerdings nicht aus, nur formal den Meistertitel vorzuweisen, wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. 3. 2009 (5 AZR 355/08) verdeutlicht. Dieses höchstrichterliche Urteil soll zum Anlass genommen werden darzustellen, welche Bedeutung der Meistertitel für denBetrieb eines Handwerks und für die Ausbildung hat.
Im Modellversuch "Berufsbegleitende Weiterbildung zum Industrie-/Handwerksmeister und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) am Studienort Betrieb" wird seit 2001 an einer simultanen Entwicklung der Berufsfähigkeit von Facharbeitern zum Meister und Diplomwirtschaftsingenieur (FH) gearbeitet. Mit dem mehrfach qualifizierenden Karriereweg tragen Unternehmen des Maschinenbaus und der maritimen Wirtschaft in der Region Rostock/Ostmecklenburg-Vorpommern dazu bei, Arbeitnehmern im Berufsfeld Metalltechnik den Anschluss an ein Studium zu ermöglichen. Das Angebot entwickelt eine neue Abstimmungs-, Studienorganisations- und Abschlussqualität im Verhältnis der Dualpartner Unternehmen und Hochschule. Im Beitrag werden der Studiengang beschrieben und erste Ergebnisse vorgestellt.
Der Beitrag stellt Konzepte und Ergebnisse eines BIBB- Modellversuches vor ("Qualifizierung zu Selbstmanagement und berufsbiographischer Flexibilität in der Aus- und Weiterbildung"), dessen Ziel die Förderung der Kompetenz von Auszubildenden und Ausgebildeten im Handwerk zur Gestaltung und Nutzung eigener beruflicher Veränderungen ist. Sie sollen lernen, Entwicklungsprozesse selbst zu gestalten. Neue Konzepte der Förderung von Lernkompetenz und Selfmarketing werden entwickelt und erprobt. Eine Besonderheit der Lerngruppe: es handelt sich um Menschen (Handwerksmeister, Gesellen, Auszubildende) mit unterschiedlichem Alter und unterschiedlichem berufsbiographischem Hintergrund (Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen) - eine bisher untypische Zielgruppe für Angebote zur Förderung und Entwicklung von Kompetenzen der Laufbahngestaltung.
Die Schätzung der betrieblichen Ausbildungskosten durch das BIBB wurde mit einer Sachverständigenanhörung auf Plausibilität und Gültigkeit überprüft. Dieser Test war notwendig, weil die ersten Erhebungsergebnisse überraschend hohe Nettokosten erbracht hatten. Auf Bitten des BIBB hatte die Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite im Projektbeirat erfahrene Sachkenner benannt, denen in zwei getrennten Runden die Nettokostenbilanzen zur Stellungnahme vorgelegt worden sind. Ferner wurde mit Hilfe der Handwerkskammer Koblenz auch unter Handwerksmeistern ein umfassendes Gruppengespräch durchgeführt. In dem Aufsatz werden die wichtigsten Ergebnisse der drei Anhörungsrunden zusammengefasst.
Im nachfolgenden Aufsatz werden Vorstellungen entwickelt, wie der berufliche Werdegang vom Gesellen zum Handwerksmeister neu gestaltet werden kann. Wesentliche Elemente sind dabei eine zeitliche Entkoppelung sowie die bedarfsgerechte und berufspraktische Lern- und Arbeitsphase als Einheit. Diese Diskussion um zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Qualifizierung ist prinzipiell nicht neu 1) und findet in der Praxis bereits seine ersten zarten Ansätze, z. B. bei der Einführung der AEVO-Prüfung im Handwerk als Entlastung und Ergänzung der Meisterprüfung im Hauptteil IV (Handwerkskammer Hamburg) oder der Einführung des BetriebsassistentenModells (Handwerkskammer Koblenz u. a.). Mit diesem Aufsatz sollen Linien eines zukünftigen Weges aufgezeigt werden - keine Patentrezepte. Er soll im Spannungsfeld zwischen In-Frage-Stellen und unverändertem Festhalten der Meisterqualifizierung im Handwerk zur Diskussion reizen, ohne alle Einzelheiten (insbesondere die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen) vorzudenken.
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