Durch jährliche Rankings erhalten nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung geregelte Ausbildungsberufe mit den meisten Neuabschlüssen viel öffentliche Aufmerksamkeit. Demgegenüber finden Berufe mit sehr wenigen Auszubildenden deutlich weniger Beachtung. Auf Grundlage einer Datenauswertung beleuchtet der Beitrag das Phänomen „Kleinstberufe“ und geht den Fragen nach, wie diese Ausbildungsberufe im deutschen Ausbildungssystem statistisch einzuordnen sind und welche Berufe dieser Gruppe angehören. Vor diesem Hintergrund werden ihre Bedeutung und Ansatzpunkte für den perspektivischen Umgang mit Kleinstberufen thematisiert.
Ein ganzheitlicher Bildungsauftrag ist laut Berufsbildungsgesetz Kernelement der Ausbildung im dualen System. Angesichts zunehmender Politikverdrossenheit und Populismus fragen sich ausbildende Betriebe verstärkt, welche Aspekte politischer Bildung sie vermitteln können, ohne Gefahr zu laufen, seitens der Auszubildenden als weltanschaulich tendenziös oder manipulativ wahrgenommen zu werden. Der Beitrag zeigt auf, welche Anknüpfungspunkte hierfür die seit 2021 geltenden Standardberufsbildpositionen bieten. Ziel ist es u. a., übergreifende Kompetenzen, die auch Teil der beruflichen Handlungsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt sind, über die gesamte Ausbildung zu fördern. Dazu gehören auch gesellschaftlich-demokratische Kompetenzen und Werte wie Partizipation, Diskursfähigkeit, Solidarität und Toleranz.
Die Frühjahrs- und Sommersitzung des Hautpausschusses fanden unter Leitung von Elke Hannack, Beauftragte der Arbeitnehmer, statt. Beraten wurden im Schwerpunkt die aktuelle Ausbildungsplatzsituation anlässlich der jährlichen Aussprache zum Berufsbildungsbericht der Bundesregierung. Weitere Themen waren das Selbstverständnis des Hauptausschusses, Azubi Wohnen und das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).
Frühe Elternschaft oder Zuwanderung, körperliche Beeinträchtigung oder Leistungssport, es kann viele individuelle Gründe für eine Ausbildung in Teilzeit geben. Für eine zeitliche Flexibilisierung der Ausbildung legt das Berufsbildungsgesetz seit 2005 die rechtlichen Grundlagen fest. Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) vom 12.12.2019 wurden diese neu geregelt. Auf Basis der Berufsbildungsstatistik wird im Beitrag untersucht, ob sich bei der Nutzung der Teilzeitoptionen in der Ausbildungspraxis erste Effekte der Neuregelung zeigen.
Jährlich werden Ranglisten der am stärksten besetzten Ausbildungsberufe gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) veröffentlicht. Schulische Berufsausbildungen werden in diesen Rangfolgen nicht ausgewiesen. Die Berücksichtigung unterschiedlicher Statistiken ermöglicht es, auch die schulischen Berufsausbildungen bei den Rankings einzubeziehen und dadurch den Blick auf das Feld zu vervollständigen. Es wird einmal mehr deutlich, dass die Berufspräferenzen junger Frauen häufig außerhalb des Ausbildungssystems nach BBiG/HwO liegen.
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2020 können neben Prüfungsausschüssen nun auch Prüferdelegationen Prüfungsleistungen abnehmen und abschließend bewerten. Das BIBB evaluiert bis Ende 2025 die neu eingeführte Regelung zusammen mit einem Prüfauftrag des Bundesrats zur Zweiprüfendenregelung in ausgewählten Aus- und Fortbildungsberufen. Im Beitrag werden die untersuchten Regelungen erläutert und das Evaluationsdesign skizziert.
Ein Ziel der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes war die Stärkung der Durchlässigkeit in der dualen Berufsausbildung. Dafür spielt die Anrechnung von Ausbildungszeiten oder zuvor erbrachten Prüfungsleistungen eine wichtige Rolle. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung in einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen gestuften Berufsausbildung nicht bestanden haben, können beantragen, dass ihnen der Berufsabschluss im zweijährigen Ausbildungsberuf anerkannt wird. Der Beitrag beschreibt am Beispiel Koch/Köchin und Fachkraft Küche, wie diese neuen Regelungen erstmals in den 2022 neu geordneten Hotel-, Gastronomie- und Küchenberufen umgesetzt wurden.
The amendment of the Vocational Training Act (Berufsbildungsgesetz, BBiG) and of the Crafts and Trades Regulation Code (Handwerksordnung, HwO) in 2020 included the integration of the three level approach for advanced training occupations leading to higher level vocational education and training (VET) qualifications. For each level new standard denominations were introduced, designated as Certified Professional Specialist, Bachelor Professional and Master Professional, also in order to facilitate international connectivity. This article sheds light on the background of the amendment, presents the implementation measures that have taken place so far, and indicates some open issues.
Infografik
Verena Schneider; Gunther Spillner; Henrik Schwarz
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) von 2020 wurden auf drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung die einheitlichen und international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional und Master Professional rechtlich verankert. Der Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Neuregelung, stellt die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung vor und verweist auf offene Fragen.
The wish for a more flexible structuring of vocational education and training is particularly expressed within the context of dynamic innovation and transformation processes in Germany. One thing which is frequently overlooked is the fact that the German vocational training act (BBiG) already offers options for flexibilisation in relation to the structures and contents of training occupations, with regard to implementation in terms of place and time, and in respect of specific groups of persons. These options are described in the present article. Nevertheless, it is revealed that some of them are used only hesitantly. The questions which therefore arise are whether there is sufficient awareness of these options, whether further options are required and which prerequisites these would need to fulfil.
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