The intertwining of theory and practice is a key characteristic of multi-venue vocational learning. This interplay is changing, not least as a result of digitalisation. Which opportunities and challenges are associated with this process from a didactic and institutional point of view? Professor Matthias Rohs, who holds a Chair of Adult Education at the TU Kaiserslautern, does not only look at learning venues in vocational education and training from an academic research perspective. He is also highly familiar with implementation issues relating to this topic thanks to his involvement in numerous development and consultancy projects and particularly because of his previous work in human resources development at Deutsche Telekom.
Die Verschränkung von Theorie und Praxis ist ein zentrales Merkmal des beruflichen Lernens, das an unterschiedlichen Lernorten stattfindet. Nicht zuletzt infolge der Digitalisierung verändert sich dieses Zusammenspiel. Welche Chancen aber auch Herausforderungen sind damit in didaktischer und institutioneller Hinsicht verbunden? Prof. Dr. Matthias Rohs betrachtet Lernorte der Berufsbildung nicht nur von seinem Lehrstuhl für Erwachsenenbildung in Kaiserslautern aus wissenschaftlicher Perspektive. Aus zahlreichen Entwicklungs- und Beratungsprojekten und nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner früheren Erfahrungen als Personalentwickler bei der Deutschen Telekom sind ihm auch Umsetzungsfragen zu diesem Thema vertraut.
Angesichts allgemein rückläufiger Ausbildungsstellenbewerber/-innen sind Unternehmen gefordert, auch auf die verborgenen 'Talente' zu schauen und diese zu fördern. Dabei richtet sich das Augenmerk zunehmend auf Kompetenzen, die im Lebensverlauf erworben wurden, aber nicht immer bewusst und unmittelbar sichtbar sind. Mit dem ProfilPASS steht ein Instrument zur Verfügung, diese Kompetenzen zu dokumentieren. In dem seit 2009 vom BMBF geförderten Projekt 'ProfilPASS in der Wirtschaft' sollen seine Einsatzmöglichkeiten im betrieblichen Kontext erprobt werden. Im Beitrag wird die Arbeit mit dem ProfilPASS in zwei Ausbildungsgruppen der Deutschen Telekom AG vorgestellt.
Die Deutsche Telekom hat im Jahr 2009 begonnen, systematisch Jugendliche aus dem Kreis schwer vermittelbarer Bewerber/-innen mit Hartz-IV-Hintergrund in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit zu gewinnen und im Rahmen einer besonderen Form der Einstiegsqualifizierung (EQ) an die Ausbildung heranzuführen. Im Beitrag werden die Beweggründe für die Initiierung des Programms, seine Zielsetzung und Konzeption sowie erste Erfahrungen in der Umsetzung dargestellt.
Seit Jahren wird in der Aus- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und der Organisationsgestaltung davon gesprochen, dass die Mitarbeiter lebenslang oder lebensbegleitend lernen müssen und dass dieses in der Organisation auch entsprechend verankert werden soll. Dennoch ist das lebenslange Lernen immer noch ein Dauerbrenner. Warum ist das so? Für das lebenslange Lernen in der Arbeit kommt dem Aspekt der Bewusstseinsbildung auf verschiedenen Ebenen ein hoher Stellenwert zu. Ausgehend von Aspekten des reflexiven Handelns im Arbeitsprozess werden im Beitrag Stadien des arbeitsprozessintegrierten Lernens erörtert und der Qualifizierungsprozess des Ausbilders zum Lernprozessbegleiter am Beispiel der Deutschen Telekom vorgestellt
Ausbildungsordnungen legen zu vermittelnde Inhalte fest, überlassen die Entscheidung, mit welchen Methoden dies geschieht, grundsätzlich jedoch den Ausbildungsbetrieben. Es sind aber gerade die Methoden, auf die es für die Umsetzung eines bestimmten Ausbildungskonzeptes ankommt. Mit den Ausführungen soll gezeigt werden, daß sich die Vorzüge von prozessbezogenen Ausbildungsordnungen von Betrieben dann besonders gut nutzen lassen, wenn sie die Ausbildung als aktive Wissensarbeit der Auszubildenden gestalten, wie es bei der Deutschen Telekom AG geschieht. Sie entwickelt gegenwärtig ein umfassendes System der Netzunterstützung für die Ausbildung in den betrieblichen Leistungsprozessen, das sich an Konzepten des Wissensmanagements orientiert.
Im Rahmen eines Modellversuches erprobt die Deutsche Telekom AG für zwei Berufe die Integration des Fernstudiums in die betriebliche duale Ausbildung (Industriekaufmann mit Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) und Fachinformatiker mit Studium zum Diplom-Telekommunikationsinformatiker). Ziel der Doppelqualifikation ist es, Führungskräfte mit praktischer Ausbildung zu gewinnen. Mit jedem Studiengang werden zwei Modelle erprobt: eine gemeinsame Ausbildung und ein gemeinsames Studium als virtuelle Lerngruppe und die Integration eines Fernstudiums unter Einbindung einer Berufsschule. Im Beitrag wird das Modell unter dem Aspekt der Integration von Fernstudium und Berufsschule betrachtet. Mit konventionellen Lehrbriefen könnte daraus ein neues Modell für duale Studiengänge entstehen.
In keiner Branche finden gegenwärtig so schnelle Veränderungen statt wie in den Unternehmen der Informationstechnik mit ihren kurzen Innovationszyklen und aggressiven Wettbewerbern. Nur Unternehmen, denen es gelingt, sich für den schnellen Wandel die geeignete Organisation zu schaffen und auch die Belange der beruflichen Aus- und Weiterbildung beachten, werden längerfristig überleben. In allen großen Unternehmen - so auch der Deutschen Telekom - werden deshalb Reorganisationsprogramme zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durchgeführt. Der Beitrag beschreibt, wie bei der Telekom im Rahmen zweier Innovationsvorhaben die Ausbildung an den Grundprinzipien des lernenden Unternehmens ausgerichtet wurde. Mit der Einführung der IT-Berufe wurde die Ausbildung in den Betrieb integriert, mit dem Modellversuch "Berufskarrieren im Betrieb" die Ausbildung selbst als lernende Organisation gestaltet.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.