Innovationen in der beruflichen Bildung, die im Rahmen der Digitalisierung in Schule und Betrieb erfolgen, drohen letztendlich zu scheitern, wenn sie nicht auch im Prüfungssystem abgebildet werden. In diesem Sinne befasst sich der Beitrag mit der Konzeption eines prozess- und stakeholderorientierten Prüfungsmodells für die berufliche Bildung zur Organisation und Durchführung von Prüfungen sowohl für Zwischen- und Abschlussprüfungen (Prüfungen auf zentraler Ebene) als auch für betriebliche und schulische Lernerfolgskontrollen (dezentrale Ebene). Die Potenziale digitaler kaufmännischer Zwischen- und Abschlussprüfungen mit der LUCA Office Simulation werden anhand eines Umsetzungsbeispiels skizziert. Im Ausblick wird reflektiert, welche Aspekte die Potenziale des digitalen Prüfens in der beruflichen Bildung aktuell noch einschränken.
The Federal Vocational Training Act (BBiG) confers important tasks on German Chambers of Industry and Commerce (IHKs) including the administration of final and intermediate examinations. At an early stage, they established jointly run, centralised institutions for task-setting so as to ensure quality, comparability and objectivity. The article gives insights into procedures and standards for setting written IHK examination tasks on a centralised basis. It begins by looking into national standardisation and the framework conditions of IHK examinations, before setting out concepts and quality assurance elements exemplified by the central task-setting body for commerce examinations, the AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen).
Das BBiG weist den IHKs als zuständigen Stellen wichtige Aufgaben zu, darunter auch die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen. Zur Sicherung der Qualität, Vergleichbarkeit und Objektivität haben sie frühzeitig gemeinsam getragene, zentrale Aufgabenerstellungseinrichtungen errichtet. Der Beitrag gibt Einblicke zu Abläufen und Standards bei der zentralen Erstellung von schriftlichen IHK-Prüfungsaufgaben. Zunächst wird auf die Bundeseinheitlichkeit und die Rahmenbedingungen der IHK-Prüfungen eingegangen, bevor dann Konzepte und qualitätssichernde Elemente am Beispiel der AkA dargestellt werden.
Nachdem es seit Jahren Kritik an der Zwischenprüfung gab, hat im Oktober 1999 die Arbeitsgruppe "Aus- und Weiterbildung" des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossen, prüfen zu lassen, ob Zwischenprüfungen in der Zukunft noch notwendig sind. Die Arbeitsgruppe entwickelte darauf hin das Modell einer "Gestreckten Abschlussprüfung", die im Rahmen von Erprobungsverordnungen auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) evaluiert wird. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich 2004 vorliegen.
Die Diskussion um eine Anpassung des Prüfungswesens an die Veränderungen in der Arbeitswelt ist seit langem im Gange. Insbesondere in die Kritik geraten ist die Zwischenprüfung, die eine reine Lernstandskontrolle ist. Das Ergebnis hat weder Auswirkungen auf die Benotung der Abschlussprüfung noch auf die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses. Vorgeschrieben ist lediglich der Nachweis der Teilnahme. Um die Akzeptanz der Zwischenprüfung zu erhöhen, wurden deshalb bei verschiedenen neuen und neu geordneten Berufen Zwischenprüfungen innovativ gestaltet. Insgesamt wird eine grössere Praxisnähe angestrebt. In dem Beitrag werden erste Erfahrungen mit diesen neuen Formen im gewerblich-technischen und im kaufmännischen Bereich vorgestellt und zum Vergleich konventionell konzipierte Zwischenprüfungen herangezogen.
In dem Beitrag werden erste Erfahrungen mit IHK-Prüfungen in den neuen Ländern dargestellt. Das betrifft die Akzeptanz überregionaler Prüfungsaufgaben und der Zwischenprüfung, Fragen der Prüfungsorganisation und -gestaltung sowie die Stabilität der Prüfungsausschüsse. Im Mittelpunkt stehen Aussagen zur Prüferqualifizierung, deren Notwendigkeit unbestritten ist, deren Wirksamkeit aber ganz entscheidend davon abhängt, inwieweit sie der Problemlage in den neuen Ländern Rechnung trägt.
Die Problematik ,,Lernerfolgskontrollen in der betrieblichen Ausbildung'' wurde aufgegriffen, da es künftig auch in den neuen Ländern der einzelbetrieblichen Entscheidung überlassen bleibt, ob, wie und wie oft der Lernfortschritt der Auszubildenden in der betrieblichen Ausbildung ermittelt wird. Entsprechende Verpflichtungen, wie sie in der DDR durch das Berücksichtigen der Vorleistungen (Vorzensur) bei Abschlußprüfungen und mit der Führung der Lehrlingsbegleitmappe erwuchsen, sind bei der Ausbildung nach BBiG/HwO und auf der Grundlage der Ausbildungsordnungen nicht mehr gegeben. Die sich daraus ergebende veränderte Problemlage des Ausbildungspersonals und Untersuchungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung, die die Problematik der Lernerfolgskontrollen tangieren, sind der Anlaß, um im folgenden einige Denkanstöße zu Lernerfolgskontrollen allgemein, zur Ermittlung von berufsübergreifenden Qualifikationen und zur Zwischenprüfung zu geben. Bei den Untersuchungsergebnissen handelt es sich vor allem um die in vielfältigen Modellversuchen erprobten neuen Lernmethoden, deren Anwendung insbesondere auch auf die Entwicklung berufsübergreifender Qualifikationen abzielt, und um Erkenntnisse zur Zwischenprüfung.
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