Seit den letzten Jahren ist es für junge Menschen schwieriger geworden, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu finden. So haben sich die Aussichten auf Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Ausbildung im Metall- und Elektrobereich drastisch verschlechtert. Waren es 1991 noch 12 Prozent (Metall) bzw. 10 Prozent (Elektro) der Absolventen, denen keine Übernahme in Aussicht gestellt wurde, waren es 1993 bereits 28 Prozent (Metall) bzw. 27 Prozent (Elektro). Die derzeit besonders gravierenden Integrationsprobleme ergeben sich vor allem aus der Nichtübernahme der eigenen Ausgebildeten in Großbetrieben und Betrieben mit ungünstiger wirtschaftlicher Situation. Um die Übergangsprobleme der jungen Facharbeiter kurzfristig zu reduzieren, werden unterschiedliche Konzepte entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Dazu gehören tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen, aber auch landespolitische Bemühungen, um zur Überwindung des Problems an der zweiten Schwelle beizutragen. Es ist aber auch notwendig, langfristige Strategien zu entwickeln, um die Integration der nachwachsenden Generation in eine qualifizierte und existenzsichernde Berufstätigkeit zu gewährleisten.
Vom 2. bis 3. November 1992 fand in Köln die 2. Fachtagung Kommunale Bildungs- und Weiterbildungsberatung - Aufgaben und Perspektiven - statt. Veranstalter war der Deutsche Städtetag in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen und der Bildungsberatung der Stadt Köln. An der Veranstaltung nahmen etwa 150 Vertreter/-innen von Bildungsberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet teil, darunter auch zahlreiche aus den neuen Bundesländern. Vertreten waren auch Verantwortliche für Weiterbildung, Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftsförderung.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.