Deutschland und die Schweiz sind in Sachen gegenseitiger Berufsanerkennung näher zusammengerückt. Seit September 2021 besteht ein erleichtertes Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Berufen. Ziel ist es, qualifizierten deutschen und schweizerischen Fachkräften die Berufsausübung und Weiterbildung im jeweils anderen Land zu erleichtern sowie die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern. Im Beitrag werden die konkrete Ausgestaltung des Abkommens, die Unterstützungsaufgaben des BIBB sowie deren Umsetzungsstand dargestellt.
Veränderte Versorgungsbedarfe gehen mit einem Wandel der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege einher und fanden u. a. ihren Niederschlag in der Novellierung des Berufsgesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Jahr 2003. Damit verbunden waren die Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie geänderte Ausbildungsziele und -inhalte, die als Innovationsimpulse für die Berufsausübung verstanden werden müssen. Doch wie kann ein gelungener Transfer dieser Neuerungen in die Ausbildungspraxis erfolgen? Im Beitrag werden Ergebnisse einer Vollerhebung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern diskutiert, die zeigen, welche Relevanz Lehrende dem Thema Gesundheitsförderung bei der Ausbildungsgestaltung beimessen. Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass die Implementierung gesundheitsfördernder Tätigkeitsbereiche und eine entsprechende Qualifizierung nur bedingt gelingen.
Für Berufe, an deren Ausübung besonders hohe gesellschaftliche Anforderungen gestellt werden, hat der Gesetzgeber den Zugang durch rechtliche Regelungen beschränkt (reglementierte Berufe). Die Liste der BerufeNet-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit weist insgesamt über 400 reglementierte Berufe aus. Die Reglementierung von Berufen durch das Statuieren von Berufsqualifikationen als Zugangsvoraussetzung dient dem Zweck, Bürgerinnen und Bürger vor nicht ausreichend qualifizierten Dienstleistern zu schützen. Dies betrifft vor allem Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Vermögenssorge und Rechtsberatung, Baugewerbe, Ingenieurtätigkeiten und Fahrzeugtechnik. Wegen des Schutzes der vorgenannten Rechtsgüter ist ein Großteil der medizinischen Berufe reglementiert. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Fachkräftemangels im medizinischen Bereich sind es gerade auch diese Berufe, die bei der gegenwärtigen Debatte um die Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) eine zentrale Rolle spielen.
Von 1986-1988 wurden im Forschungsprojekt "Öffnung des Berufsspektrums für junge Frauen der Bergischen Region" im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft Berufseinmündung und Berufsverlauf in sechs atypischen Berufen untersucht. Einer davon war der der Speditionskauffrau. 68 weibliche und 95 männliche Auszubildende dieses Berufes im ersten und dritten Lehrjahr wurden zur Ausbildungsmotivation, zum Ausbildungsverlauf, zu ihren beruflichen Zukunftsplänen und zu ihren Erwartungen an den Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen, daß schon die Motivation und Interessen differieren, mit denen junge Frauen und junge Männer die Ausbildung aufnehmen, daß sich die Unterschiede in Interessen und Aufgabenwahrnehmung während der Ausbildung vertiefen und schließlich mit dem ersten Arbeitseinsatz nach der Ausbildung Weichen für die weiteren Berufsperspektiven gestellt werden. Trotz der ursprünglichen Präferenz von speditionellen Tätigkeiten der Frachtabfertigung und Frachtorganisation entscheiden sich die jungen Frauen dann eher für den Arbeitsplatz in kaufmännischen oder Verwaltungsabteilungen - vermutlich schon im Hinblick auf die spätere Vereinbarkeit der Berufsausübung mit Aufgaben in der Familie. Längerfristig wird die Ausbildung zur Speditionskauffrau mehr als eine von mehreren möglichen kaufmännischen Erstausbildungen gesehen und eventuell auf eine breitere Verwertbarkeit hin ausgebaut, weniger als spezifische Ausbildung für den Spediteurberuf.
Der Aufsatz versteht sich als Diskussionsbeitrag im Rahmen der Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel und insbesondere auch als Diskussionsbeitrag mit dem Ziel eines umfassenderen didaktischen Konzeptes für den Lernort Berufsschule. Im Rahmen dieses Beitrages kann und soll keine Grundsatzdiskussion zur Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel erfolgen. Die Überlegungen beschränken sich bewußt auf die Thematik des Berufsschulunterrichtes in diesem Beruf und sind damit allerdings wiederum so komplex, daß es hier nur um die Skizzierung der wesentlichen Grundstrukturen gehen kann. Dahinter steht die Auffassung, daß - wenn auch den warenbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten wegen ihrer Bedeutung bei der Berufsausübung des Kaufmanns im Einzelhandel hier der entsprechende Stellenwert bei der Berufsausbildung eingeräumt wird - meines Erachtens der Schwerpunkt der Neuordnungsdiskussion nicht auf diesen Bereich reduziert werden darf.
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