Um dem Fachkräftemangel im Bereich Elektrotechnik zu begegnen, wurde an der FH Aachen in Kooperation mit den zuständigen Kammern ein neuartiger Studiengang entwickelt. Der Beitrag beschreibt das Orientierungs- und Bildungsangebot, bei dem zeitgleich sowohl die praktischen Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb als auch die Erfahrungen aus dem Studium eine Entscheidungsfindung für den weiteren Bildungsweg ermöglichen.
Seit 1993 können drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen, die zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führen, mit einer Berufsmaturität (BM) kombiniert werden. Die BM soll unter anderem die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Grundbildung und Hochschulbildung erhöhen, die Studierfähigkeit an einer Fachhochschule sicherstellen und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die BM diese Ziele erreicht und welche Hürden sich in der Praxis stellen.
Angesichts des Lehrkräftemangels in gewerblich-technischen Fachrichtungen im berufsbildenden Bereich gilt es, die Ausbildung des entsprechenden Lehrpersonals zu fördern. Der Beitrag stellt ein kooperatives Studienangebot zwischen Universität und Fachhochschulen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Ingenieurpädagogik vor und geht der Frage nach, wie das Studiencommitment und die soziale Integration der Studierenden in diesem Kooperationsangebot durch ein Blended Learning-Konzept gefördert werden können.
Mit dualen Studiengängen hat sich ein Erfolg versprechendes Ausbildungsmodell an der Schnittstelle von beruflicher und hochschulischer Bildung etabliert. Das Angebot an Hochschulen und die Nachfrage bei Betrieben und Studierenden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Es gibt kaum noch ein größeres Unternehmen, welches keine dualen Studienplätze anbietet. Doch aus welchen Gründen engagieren sich Betriebe in dualen Studiengängen und was macht dieses Studienmodell so erfolgreich? Im November 2012 führte das BIBB eine Online-Befragung bei 280 Unternehmen durch, die sich an dualen Studiengängen an Fachhochschulen beteiligen. Die in diesem Beitrag vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass duale Studiengänge attraktive Rekrutierungsinstrumente für die Betriebe darstellen, obwohl ihr qualitatives Potenzial möglicherweise noch nicht ausgeschöpft ist.
With the dual courses of study, a promising training model has taken root at the interface between vocational and university education. The number of courses offered by the universities and the demand on the part of enterprises and students has increased steadily in recent years. There are hardly any larger enterprises not offering dual study places. But why is it that companies engage in dual courses of study and what makes this study model so successful? In November 2012, the BIBB conducted an online survey among 280 enterprises that were participating in dual courses of study at universities of applied sciences. The results presented in this article show that dual courses of study are attractive recruiting tools for the enterprises although their quality potential may not yet have been exhausted.
Empirische Untersuchungen an verschiedenen deutschen Universitäten belegen, dass Studierende, die vor ihrem Studium bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, einen tendenziell besseren Studienerfolg erzielen. Dieser drückt sich in einer kürzeren Studiendauer oder in einem erfolgreicheren Abschneiden bei Prüfungen aus. Für den Studienerfolg an den tendenziell stärker an der Praxis orientierten Fachhochschulen gibt es bislang noch keinen derartigen empirischen Nachweis. Im Beitrag werden die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung an der Lehreinheit Wirtschaft der Fachhochschule Bielefeld vorgestellt. Abschließend wird auf weitere Anknüpfungspunkte eingegangen, die diese Ergebnisse bspw. im Rahmen der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge bieten.
Rund 2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Häufig finden sie jedoch keine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung. Das neue Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen will hier zu einer verbesserten und einheitlichen Regelung beitragen. Die Beiträge in diesem Heft stellen Hintergründe dar, beschreiben erste Erfahrungen in der Anwendung des neuen Gesetzes und zeigen Perspektiven für weitere Entwicklungen auf.
Mit Blick auf die ersten Erfahrungen in der Praxis weist BIBB Forschungsdirektor Prof. Dr. Reinhold Weiß auf den hohen Beratungsbedarf im Vorfeld und auch während der Anerkennungsverfahren hin, hier ist umfassende fachliche Expertise gefragt. Unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ fordert er, dass das Recht auf Feststellung und Anerkennung von Kompetenzen, wie es mit dem neuen Anerkennungsgesetz eingeführt wurde, nicht nur Personen vorbehalten sein sollte, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, sondern für alle Menschen Gültigkeit hat, die berufliche Kompetenzen informell oder non-formal erworben haben.
Weitere Beiträge im Heft befassen sich mit Verbindungslinien zwischen dem DQR und dem Anerkennungsgesetz, einer Positionierung zu Ausbildungsbausteinen aus Gewerkschaftssicht sowie dem Erfolg beruflich qualifizierter Studierender an Fachhochschulen.
Sicherung und Weiterentwicklung der Berufsbildungsqualität betreffen vor allem das Erreichen der Ziele einer Ausbildung, also Beschäftigungs- und Weiterbildungsfähigkeit, unter sich verändernden Rahmenbedingungen. In diesem Beitrag werden Ergebnisse eines einschlägigen Forschungsprojekts zur Qualität der Ausbildung an Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) in Österreich vorgestellt. Sie genießt in der Bevölkerung und bei Arbeitgebern hohe Akzeptanz. Diese wurde auch durch die Einführung von Fachhochschulen nicht eingebüßt. Hauptproblem in mittelfristiger Perspektive ist die transparente Darstellung der verliehenen Qualifikationen in Europa, da die meisten Länder den Erwerb gehobener beruflicher Qualifikationen erst auf postsekundärer Ebene vorsehen. Herausforderungen ergeben sich damit aktuell weniger aus der Anpassung der Lehrpläne an den Strukturwandel, sondern durch die Europäisierung von Bildung und Arbeitsmärkten.
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Bildung bedarf es u. a. einer verstärkten Kooperation zwischen dem berufsbildenden und hochschulischen Bereich. Als Beispiel einer solchen - nicht selbstverständlichen - Kooperation wird das Projekt "ANKOM Gesundheitsberufe nach BBiG" mit seinen Kooperationsstrukturen und den Ergebnissen der bisherigen Projektarbeit vorgestellt. Ziel des Projektes ist es dabei, ein Verfahren zur Anrechnung der in der Aufstiegsfortbildung "Betriebwirtin/-wirt für Management im Gesundheitswesen" erworbenen Kompetenzen auf den Bachelor-Studiengang 'Pflege und Gesundheit' der Fachhochschule Bielefeld zu entwickeln. Auf diesem Wege soll beispielhaft die Möglichkeit zur Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf die hochschulische Bildung dargestellt werden.
Das Beispiel des Bachelor-Studienganges Sozialversicherung einer neuartigen Kombination von Theorie und Praxis - löst die bisherige interne berufsgenossenschafliche Ausbildung nach der Fortbildungsprüfungsordnung ab. Es geht darin um Fragen der didaktischen Modernisierung der Dualität wie um die Durchlässigkeit von Personalentwicklung und Qualifizierungssystemen. Der neue Bachelor-Studiengang enthält interessante Anregungen für das duale System; speziell, wenn es darum geht, vollschulische Ausbildungsgänge zu konzipieren und dabei das duale Prinzip zu wahren. Der Beitrag skizziert das duale Konzept des Studienganges und stellt es zur Diskussion.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.