Seit Beginn der 1990er-Jahre wird ein verstärkter Rückgang der Ausbildungsbeteiligung junger Frauen im dualen System der Berufsausbildung nach BBiG/HwO beobachtet. Bis 2019 sank der Frauenanteil an allen Auszubildenden um mehr als fünf Prozentpunkte, im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel sogar um knapp acht Prozentpunkte. Welche Auswirkungen hat dies auf die berufsstrukturellen Entwicklungen? Im Beitrag wird auf Basis der Berufsbildungsstatistik aufgezeigt, wie sich das Verhältnis der von Männern oder von Frauen dominierten Berufe in den letzten drei Jahrzehnten verschoben hat. Überdies wird geprüft, welche Unterschiede im Ausbildungserfolg sich aus einer solchen Ungleichverteilung der Geschlechter ergeben können.
Die Teilzeitberufsausbildung im dualen System wurde im Jahr 2005 gesetzlich verankert. Wie aus der jährlichen Berichterstattung bekannt, gibt es bislang nur sehr wenige Ausbildungsverhältnisse im dualen System in Teilzeitform. Wie aber verläuft die Berufsausbildung der Auszubildenden in Teilzeit? Im Beitrag wird der Ausbildungserfolg der Teilzeitausbildungsverhältnisse 2018 auf Basis der Berufsbildungsstatistik analysiert.
Digitalisierte Prüfungsauswertung verspricht Effizienz und Objektivität. Was aber, wenn mit den automatisierten Prüfungen Fehler im System einhergehen? Wer verantwortet diese? Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Wirkungen die Automatisierung auf Prüfungsergebnisse hat. Diese werden vor dem Hintergrund des Leitbilds beruflicher Handlungsfähigkeit im dualen System kritisch beleuchtet.
Rezension zu: Lehrvertragsauflösung und Ausbildungserfolg – kein Widerspruch. Wege und Umwege zum Berufsabschluss. Barbara E. Stalder, Evi Schmid. hep Verlag AG, Bern 2016
Vorzeitige Ausbildungsvertragslösungen sind in aller Regel multifaktoriell bedingt. Bislang wenig untersucht ist der Substanzkonsum in der Ausbildung, wenngleich es Hinweise gibt, dass er weit verbreitet ist und möglicherweise den Ausbildungserfolg negativ beeinflussen könnte. Im Beitrag werden Ergebnisse einer Studie des IFT-Nord vorgestellt, in der untersucht wurde, wie verbreitet der Substanzkonsum unter Auszubildenden ist und welche Zusammenhänge sich zwischen dem Substanzkonsum und dem Ausbildungserfolg feststellen lassen.
Bei der Auswahl von Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern orientieren sich die meisten Betriebe an den Schulnoten des Halbjahres- oder Abschlusszeugnisses. Ergänzend werden oft Einstellungstests durchgeführt, mit denen spezifische, für den Ausbildungsberuf relevante Kompetenzen ermittelt werden sollen. Doch lassen sich damit verlässliche Rückschlüsse auf einen späteren Ausbildungserfolg der Bewerber/-innen ziehen? Mit Hilfe eines Datensatzes, der gleichzeitig Informationen zu Schulnoten, Ergebnissen von Einstellungstests jugendlicher Bewerber/-innen und auch Leistungsdaten aus ihrer Ausbildung enthält, wird dieser Frage nachgegangen.
Die Wege junger Menschen von der Schule in eine Berufsausbildung und ins Erwerbsleben sind vielfältiger geworden. Damit sind auch die Anforderungen an die Qualifikationen und das berufspädagogische Handeln der Fachkräfte gestiegen. Welche Kompetenzen gefragt sind, um Jugendliche auf ihrem Weg in einen Beruf erfolgreich zu begleiten, beleuchten die Beiträge in diesem Heft. Hierzu werden die Anforderungen an den unterschiedlichen Lernorten Betrieb, überbetriebliche Bildungsstätten und Berufsschule sowie das professionelle Handeln am Übergang in den Blick genommen. Angesichts der differenzierten Anforderungen stellt BIBB-Forschungsdirektor Professor Dr. Reinhold Weiß im Editorial die Bedeutung des non-formalen Lernens für die Professionalisierung des Bildungspersonals heraus. Weitere Beiträge der Ausgabe befassen sich mit der Bildungsberichterstattung als Teil des kommunalen Übergangsmanagements, mit den Motiven und Zugängen ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfer, mit Möglichkeiten zur Prognose des Ausbildungserfolgs, sowie mit dem Einsatz des ProfilPass im Rahmen der betrieblichen Ausbildung.
Jahr für Jahr nehmen mehrere Hunderttausend junge Männer und Frauen an Ausbildungsabschlussprüfungen teil, um die von ihnen erworbene Berufsbefähigung unter Beweis zu stellen und einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Wie vielen Prüfungsteilnehmenden dies unmittelbar gelingt, kann seit der Umstellung der Berufsbildungsstatistik auf Individualdaten mit einem speziellen Indikator ausgewiesen werden: der Erfolgsquote bei Erstprüfungen.
Der Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse bewegt sich insbesondere im Handwerk weiterhin auf einem hohen Niveau. Eine stagnierende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und fehlende Ausbildungsreife der Jugendlichen sind wichtige Symptome, die auf die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen im System der dualen Berufsausbildung verweisen, um den zukünftigen Fachkräftebedarf und die Chancen der Jugendlichen zu sichern. Im Beitrag werden das Unterstützungsangebot des Bremer Projekts 'Ausbildung - Bleib dran' für Ausbildungsbetriebe und Jugendliche mit seinem Beratungs- und Vermittlungsansatz sowie zentrale Ergebnisse einer empirischen Begleitstudie vorgestellt.
Fehlende schulische und fachliche Kenntnisse gefährden den Ausbildungserfolg. Deshalb sollte im Vorfeld geklärt werden, über welche Kompetenzen und Lernpotenziale ein Auszubildender verfügt und wie etwaige Defizite behoben werden können. Das vorgestellte Projekt hat neun SGB III-geförderte Auszubildende drei Monate lang berufsbegleitend gefördert, um deren Ausbildungschancen zu steigern. Ziel war es, die Lernverhaltensmuster der Auszubildenden zu verändern sowie fachliche Grundkenntnisse in Deutsch und Mathematik aufzubauen. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der schwierigen Ausgangslage enorme Leistungssteigerungen bei den geförderten Jugendlichen möglich sind, wenn neben dem rein Fachlichen auch die Lern- und Handlungskompetenzen gestärkt werden.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.