Rezension zu: »Man muss schon ein bisschen mit dem Schreiben zurechtkommen!« Eine Studie zu den Schreibfähigkeiten von Auszubildenden im unteren beruflichen Ausbildungssegment im Kontext von Ausbildungsreife / Katharina Baumann, Eusl-Verlagsgesellschaft
Die öffentliche Wahrnehmung bildungs- und sozialpolitisch relevanter Themen wird u.a. durch die massenmediale Berichterstattung beeinflusst. Dies dürfte auch für das kontrovers diskutierte Problem (mangelnder) Ausbildungsreife gelten. Vor dem Hintergrund vielfältiger Veränderungen am Ausbildungsmarkt ist das Ziel des Beitrags, die Entwicklung der Sichtbarkeit des Themas Ausbildungsreife in der öffentlichen Berichterstattung empirisch zu untersuchen. Es zeigt sich, dass die Dichte der Berichterstattung in bestimmten Zeiträumen und Marktsituationen sowie im Zusammenhang mit bildungspolitischen Ereignissen besonders hoch ist, wodurch der Stellenwert des Themas und darüber hinaus potenzielle Zusammenhänge deutlich werden.
Bei der Auswahl von Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern orientieren sich die meisten Betriebe an den Schulnoten des Halbjahres- oder Abschlusszeugnisses. Ergänzend werden oft Einstellungstests durchgeführt, mit denen spezifische, für den Ausbildungsberuf relevante Kompetenzen ermittelt werden sollen. Doch lassen sich damit verlässliche Rückschlüsse auf einen späteren Ausbildungserfolg der Bewerber/-innen ziehen? Mit Hilfe eines Datensatzes, der gleichzeitig Informationen zu Schulnoten, Ergebnissen von Einstellungstests jugendlicher Bewerber/-innen und auch Leistungsdaten aus ihrer Ausbildung enthält, wird dieser Frage nachgegangen.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung, die seit Mai 2003 ausgesetzte Ausbildungseignungsverordnung (AEVO) ab dem 1. August 2009 wieder in Kraft zu setzen, wurde die AEVO im letzten Jahr novelliert. Es ist nach 1999 die zweite Novellierung. Gegenüber der alten Fassung wurde in der neuen AEVO das Anforderungsprofil der zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder modernisiert und geschärft. Die Formulierung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder erfolgt kompetenzorientiert in vier Handlungsfeldern. Zudem wurden inhaltliche Änderungen vorgenommen, die durch die BBiG-Novelle von 2005 und aufgrund neuer fachlicher und überfachlicher Anforderungen an das Ausbildungspersonal erforderlich waren. Die neue AEVO wurde am 21. Januar 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
Mit der Option auf zusätzliche Ausbildungsplätze wurde die Ausbildungseignungsverordnung (AEVO) für fünf Jahre außer Kraft gesetzt. Die Zentralverbände der Wirtschaft begrüßten einhellig diese Maßnahme als Beseitigung eines Ausbildungshemmnisses. Demgegenüber konnten die Gewerkschaften auch durch den Hinweis, dass die Qualitätssicherung über die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegten Anforderungen an die Ausbildereignung fortbesteht und mit der Novellierung verbessert worden ist, nicht überzeugt werden. Als Schritte zur Professionalisierung der Ausbildertätigkeit werden zwei Fortbildungslehrgänge vorgestellt, die sich gegenwärtig auf regionaler Ebene in der Erprobung befinden: der 'Fachpädagoge für über- und außerbetriebliche Ausbildung' und der 'Berufspädagoge für die Aus- und Weiterbildung (IHK)'.
Seit der zweiten PISA-Studie hat die Diskussion über mangelnde Ausbildungsreife und unzureichende Schulleistungen der Ausbildungsbewerber an Schärfe gewonnen. Überdies verschieben steigende Anforderungen in der Berufsausbildung die Messlatte der Betriebe nach oben. Jugendliche, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden häufig als nicht ausbildungsreif oder ungeeignet zurückgewiesen. Die uneinheitliche und teilweise widersprüchliche Verwendung der Begriffe Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsreife, Eignung und Vermittlungsfähigkeit verstärkt diese Tendenzen. Die Autoren wollen einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten. Sie schlagen aus Sicht der Berufsberatung und des Psychologischen Dienstes der BA drei zu unterscheidende Stufen zur Verständigung vor: Ausbildungsreife, Berufseignung, Vermittelbarkeit.
Je stärker als Folge neuer Technologien die durch die Ausbildungsordnung definierten Anforderungen an den "durchschnittlichen Ausbildungsbetrieb" sich verändern, die Ausbildungsmöglichkeiten von Betrieben einengen oder sogar ihre Ausbildungseignung gefährden, desto notwendiger wird es, auf Abhilfe zu sinnen.
Ein Beitrag zur Verständigung über Probleme der Anpassung der beruflichen Bildung an wirtschaftliche, technische und organisatorische Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Zentrales Thema der Diskussion in der beruflichen Bildung ist und bleibt auf absehbare Zeit die Ausbildungsplatznot. ln bildungspolitischen Verlautbarungen, Vorschlägen, Absichtserklärungen, Empfehlungen und Maßnahmen zur Behebung des gegenwärtigen Mangels an Ausbildungsplätzen wird seit geraumer Zeit der Ausbildungsverbund als ein willkommenes Mittel zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze propagiert. Die eigentliche Tragfähigkeit der Verbundidee wird sich nach Überzeugung der Autoren jedoch daran erweisen, ob die Einbeziehung mehrerer Betriebe in ein Ausbildungsverhältnis solche Qualifikationspotentiale erschließt, die für eine zukunftsgerichtete Ausbildung unentbehrlich sind.
Das BIBB hat die am Modellversuchsprogramm zur Erschließung gewerblich/technischer Ausbildungsberufe für Mädchen beteiligten Ausbilder zu einem eintägigen Erfahrungsaustausch nach Berlin eingeladen. 30 Durchführungsträger/Betriebe entsandten insgesamt 61 Experten, die in ihrer täglichen Arbeit mit der Berufsausbildungvon Mädchen in gewerblich/technischen Berufen sind. Ihre Erfahrungen basieren auf einem Großteil der rund 1.000 Mädchen umfassenden Modellversuchspopulation aus den an 20 Standorten über das ganze Bundesgebiet und Berlin (West) verstreuten Modellversuchen.
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