Zur Vorbeugung von Ausbildungslosigkeit ist es besonders wichtig, die Jugendlichen genauer zu kennen, die über ein erhöhtes Abbruchrisiko verfügen bzw. denen es nicht gelingt, in eine Berufsausbildung einzumünden. Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wer sich zu verschiedenen Zeiten in der Gruppe der Jugendlichen ohne Berufsausbildung in Westdeutschland befindet und wie maßgeblich sie sich in den letzten 50 Jahren verändert hat. Vorgestellt werden empirische Befunde einer Längsschnittstudie, die es ermöglicht, im Geburtskohortenvergleich einen deutlichen Strukturwandel dieser Bildungsgruppe sichtbar zu machen. Die Ergebnisse eröffnen den Blick für notwendige Veränderungen von Politikinstrumenten zur frühzeitigen Unterstützung dieser "Problemgruppen“.
Benachteiligtenförderung ist seit langem ein Bestandteil des Berufsbildungssystems. Ursprünglich stand die Frage im Vordergrund, wie für die Jungarbeiter ein sinnvolles Bildungsangebot der Berufsschule entwickelt werden könnte. Später, in den frühen 70er Jahren, sollte das Berufsvorbereitungsjahr die "Problemgruppen" des Berufsbildungssystems aufnehmen. Parallel dazu entstanden die ersten berufsvorbereitenden Lehrgänge, finanziert durch die Bundesanstalt für Arbeit. 1980 begann das sog. "Benachteiligtenprogramm" mit ca. 600 Ausbildungsplätzen in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen, bei Bildungsträgern. 1988 wurde das Programm in das AFG übernommen und damit zu einem Regelangebot gemacht. Seit 1982 gehören auch die "ausbildungsbegleitenden Hilfen" zum Unterstützungsangebot für betriebliche Auszubildende. Seit geraumer Zeit tauchen jedoch Fragen bzw. Forderungen nach Optimierung des Fördersystems auf. Gezielte und individuelle Förderung, Optimierung der Lernformen, Verbesserung der sozialpädagogischen Betreuung und Anbindung an die betriebliche Praxis, Zertifizierung erworbener Kompetenzen sind Stichworte, die die aktuelle Diskussion prägen. Der Beitrag geht diesen Entwicklungen nach.
Die Forschungsstelle der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft führt im Rahmen der bmbf- Forschungsinitiative Früherkennung von Qualifikationserfordernissen'" seit November 2000 eine Untersuchung zur Früherkennung von Qualifikationserfordernissen für benachteiligte Personengruppen durch. Das Projekt geht der Frage nach, wie Problemgruppen des Arbeitsmarktes, insbesondere ungelernte und gering qualifizierte Arbeitnehmer für den aktuellen wie zukünftigen Arbeitsmarkt qualifiziert werden können. Ausgehend von den allgemeinen Zielstellungen und dem methodischen Design des Projektes beschreibt der Beitrag die derzeitigen Anforderungstrends für den Bereich 'einfache Tätigkeiten'. Aus den Trendaussagen werden mögliche Qualifizierungsstrategien abgeleitet.
Die gezielte Mobilisierung der Entwicklungspotenziale von Regionen ist eine Strategie, die sich in Deutschland und anderen Staaten der Europäischen Union ausgebreitet hat. Leitbild ist die lernende Region, verstanden als Netzwerk regionaler Akteure, das sich ausserhalb festgefügter Strukturen entwickelt und auf die Lösung regionaler Probleme ausgerichtet ist. Bezogen auf die Berufsbildungspolitik können regionale Netzwerke dazu beitragen, spezielle Problemgruppen stärker zu fördern, Innovationen zur Verbesserung des Qualifizierungsangebots in Gang zu bringen oder Defizite im Qualifizierungsniveau durch gezielte Weiterbildung zu kompensieren. Der Beitrag untersucht, durch welche Strukturen im Berufsbildungssystem eines Landes die Entwicklung zu lernenden Regionen gefördert oder behindert wird und welche Praktiken es in Deutschland und in den Niederlanden gibt. An zwei Fallbeispielen (Witten/Hattingen und Rijnmond) wird die Entwicklung zu lernenden Regionen dargestellt, Stärken und Schwächen des deutschen und niederländischen Modells werden jeweils verdeutlicht.
Die Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (FuU) der Bundesanstalt für Arbeit weisen Qualitätsdefizite auf, die u.a. auf einem weitgehenden Verzicht auf die Festlegung und Verfolgung potentialorientierter Standards für die Outputqualität in - AFG - gestützten FuU beruhen. Neuere Ansätze der systemischen Personal- und Organisationsentwicklung sowie ganzheitlich-evolutionäre Ansätze der Betriebspädagogik und des Führungskräftetrainings werden daraufhin überprüft, ob auf ihrer Grundlage eine an der Ergebnisqualität orientierte "systemische" Arbeitsmarktpolitik entwickelt werden kann.
Der Beitrag befasst sich mit der Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen, die weder einen anerkannten Berufsabschluss erworben haben noch sich in einer Ausbildung befinden. Er nennt die Gründe für die Ausbildungslosigkeit, zeigt die Probleme dieser Personengruppen am Arbeitsmarkt auf und untersucht verschiedene Qualifizierungsstrategien. Dargestellt werden verschiedene Möglichkeiten des arbeitsbezogenen Lernens. Am Beispiel des Programmentwurfs "Arbeit und Berufsausbildung kombinieren" werden ausgewählte Kriterien für eine solche Qualifizierung erläutert. Abschließend wird auf ein Vorhaben des BIBB zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen hingewiesen, das neben der fachlichen Betreuung von Modellversuchen auf die Förderung von nachgeholten Ausbildungsabschlüssen im Rahmen von Beschäftigung abzielt.
Seit 1990 laufen in Husum praxisorientierte Kurse für Langzeitarbeitslose. Bei den Teilnehmern handelt es sich überwiegend um Problemgruppen des Arbeitsmarktes. Im vorliegenden Beitrag werden die Konzeption und die Ergebnisse dieser Kurse dargestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass auch schwerstvermittelbare Langzeitarbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben, wenn sie gezielt an Betriebsabläufe herangeführt und ausreichend betreut werden.
Der Autor fordert, die AFG-Instrumente Fortbildung und Umschulung für Benachteiligte gezielt einzusetzen. Er stellt die Frage, welche Qualitätskriterien an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gestellt werden müssen, damit dieses wertvollste Instrument der Reintegration seine Wirkung voll entfalten kann. Der Autor fordert, eine konsequente Evaluierung zum verbindlichen Bestandteil der Maßnahmen beruflicher Weiterbildung zu entwickeln. Die Evaluierung des Integrationserfolges wird als unabdingbare Voraussetzung gesehen, um die Effizienz von integrationsorientierten Maßnahmen bewerten zu können. Der Grad der Zielerreichung wird damit zum Maßstab für die Qualität von einzelnen Maßnahmen wie für die Arbeitsmarktpolitik insgesamt. Die Mittelvergabe müßte dann nach den Kriterien Zielsetzung und Optimierung der Zielerreichung erfolgen. Damit verbunden wäre, daß der gegenwärtige Preiswettbewerb zwischen den Trägern der beruflichen Weiterbildung durch einen Qualitätswettbewerb abgelöst würde.
Zwei Umstände kennzeichnen die Notwendigkeit zur pädagogischen Fortbildung des mit Problemgruppen arbeitenden Weiterbildungspersonals in besonderem Maße: Arbeitslose haben im Zusammenhang mit ihrer Biographie und den Rahmenbedingungen der Weiterbildung erhebliche Schwierigkeiten, und das Personal ist auf die Probleme dieser Zielgruppe von seiner Ausbildung her nicht ausreichend vorbereitet. Erforderlich ist eine stärkere Qualitätsorientierung beruflicher Weiterbildung, - und die pädagogische Fortbildung des Personals ist ein wichtiger Ansatzpunkt dafür. Es werden Beispiele für solche Fortbildungsansätze genannt und Perspektiven skizziert.
Bei dem durchgeführten Modellversuch orientierte sich das pädagogische Konzept an dem Prinzip der Alternanz, verstanden als sinnvolle Verbindung von Arbeiten und Lernen, wie sie vom Grundsatz her auch für das duale System mit dem Wechsel zwischen Betrieb und Schule typisch ist. Der Artikel beschreibt die Ziele und die Vorgehensweise des Modellversuchs. Die Ergebnisse werden dargestellt und abschließend über den Verbleib der Teilnehmer berichtet.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.