Die Themen Migration und Integration bestimmen den gesellschaftlichen Diskurs und führen zu Polarisierungen in der Frage, wie das Zusammenleben in der Gesellschaft gestaltet werden soll. Wichtig bei der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft in die Gesellschaft sind gleichberechtigte Zugangschancen in Bildung und Beschäftigung. Um diese zu fördern, sind alle Akteure der Berufsbildung gefragt. Wie kann der Austausch über politische Zielvorstellungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis dazu beitragen, diese gesellschaftlichen Herausforderungen zu meistern?
Die Statements von ANNETTE WIDMANN-MAUZ (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration), DR. JAN SCHNEIDER (Leiter des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat Deutscher Stiftungen für Migration und Integration) und MARION WARTUMJAN (Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten e.V.) verdeutlichen Perspektiven und gegenseitige Erwartungen.
Wenn eine gemeinsame europäische Berufsbildungspolitik nicht als ein drittrangiges Ziel angesehen werden soll, bedarf es des vollen Einsatzes aller an der beruflichen Bildung Beteiligten auf allen Ebenen. Bildung und Ausbildung spielen bei der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowohl der Mitgliedsstaaten als auch der Gemeinschaft insgesamt eine entscheidende Rolle. In dem Beitrag wird den Fragen nachgegangen, wie gemeinsame Ziele der Berufsbildungspolitik erreicht werden können, welche Ausgangspositionen dabei zu berücksichtigen sind und wie trotz zersplitteter Zuständigkeiten eine mit der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesellschaftspolitik abgestimmte Berufsbildungspolitik verwirklicht werden kann.
Ein empirischer Vergleich der Berufssituation und des Berufserfolgs jüngerer Frauen und Männer in qualifizierten Angestelltenberufen des kaufmännisch-verwaltenden Bereichs
Frauen haben in der Allgemeinbildung und der Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht und gegenüber den Männern immens aufgeholt. Die bildungsmäßigen Verbesserungen schlagen sich jedoch nicht in entsprechenden Verbesserungen der beruflichen Situation von Frauen, d. h. in der Angleichunq an die berufliche Situation der Männer nieder. Noch immer liegen die Frauen im Einkommen und in der beruflichen Position im Durchschnitt weit hinter den Männern. Das wird in der Regel darauf zurückgeführt, daß viele Frauen aufgrund familiärer Verpflichtungen teilzeitbeschäftigt sind oder die Erwerbsarbeit unterbrechen und eine geringere Beschäftigungsdauer bzw. -erfahrung vorzuweisen haben. Im folgenden soll zunächst noch einmal kurz der Bildungsanstieg der bundesrepublikanischen Frauen und Mädchen veranschaulicht werden. Dann wird anhand eines empirischen Vergleichs des Berufserfolgs qualifizierter junger Frauen und Männer der Frage nachgegangen, ob die Faktoren Bildung, Arbeitszeitumfang und Beschäftigungsdauer für die berufliche Situation bzw. für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ausschlaggebend sind. Wäre dem so, müßten gleich gut qualifizierte jüngere Frauen und Männer, die im erlernten Beruf vollzeitbeschäftigt sind, gleichgestellt sein.
Die Bildungspolitik bestand im letzten Jahrzehnt vor allem in einer Ausweitung der Zahl der Abiturienten und Studenten. Motive dafür waren besonders die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Angleichung der Berufs- und Lebenschancen und eine Änderung gesellschaftlicher Verhältnisse. Der Beitrag behauptet, dass diese Ziele durch die Bildungspolitik weder erreicht wurden noch auch erreicht werden können. Mittelfristig erfolgt eine zwar problemlose, aber auch folgenlose Abstimmung von Bildungs- und Beschäftigungssystem ("Null-Hypothese"). Die Alternative zum Erreichen der Ziele lautet: Reform der Inhalte (z. B. Lehrpläne, Ausbildungsordnungen, Ausbilder- und Lehrerbildung), Priorität der Berufsausbildung im Dualen System (besonders für das benachteiligte "letzte Drittel") und planmäßige Änderungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsinhalte durch den Gesetzgeber, die Tarifpartner und die Betroffenen (z. B. Reform des öffentlichen Dienstrechts, "Humanisierung der Arbeit").
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