Berufsbildende Fernlehrgänge zur abschlussbezogenen Fortbildung im kaufmännisch-verwaltenden Bereich und zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung von sieben Fernlehrinstituten wurden aus der Genderperspektive exemplarisch analysiert. Ergebnis: Alle untersuchten Lehrbriefe ignorieren durchgängig die Lernerinnen. An Männern orientierte Muster in Sprache, Inhalt und Didaktik schreiben eine unzeitgemässe Geschlechterhierarchie fort. Damit sich das ändert, wurden drei Checklisten zur Vermeidung sexistischer Sprache, für geschlechtergerechte Inhalte und für geschlechtergerechte Methoden entwickelt.
Der Auftrag des BIBB, "durch Forschung und Förderung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung und zum Ausbau des beruflichen Fernunterrichts beizutragen" (Berufsbildungsförderungsgesetz) und die Überprüfungspraxis im Bereich des Fernunterrichts waren Grundlage und Ansatzpunkt für das Projekt Modellfernlehrgang Elektronik (MFL). Nicht zuletzt aufgrund eines gewissen Drucks von seiten der Fernlehrinstitute galt es, bei der Überprüfung der eingereichten Fernlehrgänge nicht nur Auflagen und Empfehlungen für eine Verbesserung des Lehrmaterials zu erteilen, sondern in einer Modellmaßnahme zu erproben, ob sich bestimmte Anforderungen an das Lehrmaterial überhaupt realisieren bzw. in die Praxis übertragen lassen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen knappen Überblick über Ziele, Konzeption, Durchführung und einige Ergebnisse des Forschungsprojektes "Entwicklung und Erprobung eines Modellfernlehrgangs im Fachgebiet Elektrotechnik/Elektronik".
Mehrere Analysen des Werbematerlais privater Fernlehrinstitute vor Inkrafttreten des Fernunterrichtsschutzgesetzes (1.1.1977) liegen vor. Nachdem dieses Gesetz auch Bestimmungen zur Werbung enthält, ist es angebracht zu fragen, welche Veränderungen es bewirkt hat. Über die Antwort auf diese Frage hinaus werden staatliche Werbemaßnahmen und ihr Beitrag zur Bildungsinformation vorgestellt.
Das Interesse und die Sicht der Betrachtung in diesem Beitrag werden durch die Erfahrungen beeinflußt, die das BBFaus seiner Arbeit seit 1970/71 in dem Teil des Bildungsbereichs gewonnen hat, der ihm durch § 60 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes zugeordnet ist. Danach soll das BBF beruflichen Fernunterricht untersuchen, Vorschläge für seine weitere Entwicklung erarbeiten und einzelne berufliche Fernlehrgänge auf Antrag von Fernlehrinstituten nach bestimmten Kriterien überprüfen. Das BBF spielte damit in einem Teil des Ausbildungssektors bisher eine aktiv beeinflussende Rolle,den Erziehungswissenschaftler, Bildungspraktiker und Bildungspolitiker für wichtig genug halten, um sich zunehmendforschend, ausführend und gesetzgeberisch darin zu engagieren.
Die Verwertungschancen von Weiterbildung durch Fernunterricht steigen mit der Anerkennung, der Bedeutung und derPraxisnähe der Einrichtung, die den Fernunterricht durchführt. Diese Merkmale gelten besonders für die Organisationender Sozialpartner auf dem Arbeitsmarkt, in stärkerem Maße jedenfalls als für private, kommerzielle, Fernlehrinstitute. lndiesem Beitrag soll deshalb untersucht werden, welche Beachtung der Fernunterricht in der Bildungsarbeit der Spitzenverbände von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen findet, zumal beide erst kürzlich auf die Bedeutung dernichtstaatlichen Weiterbildung und auf die Erhaltung der Pluralität ihrer Träger und Formen hingewiesen haben.
Das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung hat in Ausführung seines gesetzlichen Auftrages bisher 122 berufsbildende Fernlehrgänge auf Antrag von 35 Fernlehreinrichtungen, die diese Lehrgänge anbieten, überprüft. Insgesamt liegen dem BBF 422 Überprüfungsanträge von 44 Fernlehreinrichtungen vor. Im Februar dieses Jahres - nach ca. zweieinhalbjähriger Überprüfungspraxis - hielt es das BBF für erforderlich, mit den betroffenen Fernlehreinrichtungen einen engeren Dialog auf der Basis der Überprüfungsergebnisse zu eröffnen und zunächst die Meinung der Institute zur Überprüfung zu erfragen. Der Beitrag ist eine Kurzfassung der Umfrageergebnisse.
ln diesem Beitrag werden die Werbeargumente, die Chancengleichheit im Fernunterricht proklamieren, empirischenDaten zu diesem Problem gegenübergestellt. Dabei zeigt sich, daß die vorgegebenen Bildungschancen nur formal bestehen; bei den von den Fernlehrinstituten unternommenen Ansätzen, Chancengleichheit zu realisieren, werden jedoch grundlegende Fehler gemacht. Teil I dieses Beitrages erschien in Heft 3/73 der ZfB.
Dieser Beitrag befaßt sich mit dem vielerorts geforderten Verbot von Vertretern für den Vertrieb von Fernlehrgängen.Von verantwortungsbewußt geführten Fernlehrinstituten, die Vertreter einsetzen, muß aber erwartet werden, daß sieihren Vertretern über die Verkaufsfunktion hinaus auch beratende Aufgaben übertragen. Deshalb wird die Ableitungvon Lösungsvorschlägen für das Problem der Beratung durch kommerzielle Bildungsunternehmen anhand der Darstellung der Entwicklung der öffentlichen Bildungsberatung vorgenommen.
Der Aufsatz untersucht das Werbematerial der drei größten Fernlehrinstitute der BRD und gibt die darin enthaltenenVorstellungen über beruflichen Aufstieg mittels Kenntnissen und Fertigkeiten, die über Fernunterricht erworben wurden, wieder. Gleichzeitig werden diese Vorstellungen im Hinblick auf ihre Realisierungschancen einer kritischen Analyse unterzogen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, zu welchen Einschränkungen die Betonung der ökonomischen Verwertbarkeit von Fernlehrgangsinhalten führt.
Der Einrichtung staatlicher Kontrollinstanzen für den privaten Fernunterricht in der BRD ging eine Reihe von Initiativenvoraus, Selbstkontrollinstanzen mit oder ohne Beteiligung öffentlicher Institutionen zu gründen. Arbeitsformen und Instrumentarium der Abteilung Fernunterricht im BBF werden beschrieben. Anzahl, Organisationsformen und Lehrgangsangebote der Fernlehrinstitute in der BRD waren Gegenstand einer Erhebung. Erste Überprüfungsergebnisse zeigen, daß die Bedeutung der den klassischen Lehrbrief ergänzenden oder ersetzenden Medien noch immer sehr gering ist.
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