Bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften stehen Betriebe aktuell vor großen Herausforderungen. Betriebliche Ausbildungsplätze bleiben zunehmend unbesetzt, stattdessen gewinnen berufsqualifizierende Studiengänge an Bedeutung. Eine große Anzahl erfahrener Fachkräfte wird in den nächsten Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden und mit ihnen viel berufliches Erfahrungswissen. Gleichzeitig sorgt der technologische und ökologische Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Green Economy) für eine hohe Dynamik. Wie reagieren Betriebe auf diese Herausforderungen? Welchen Stellenwert haben für sie Investitionen in die berufliche Qualifizierung und Kompetenzentwicklung ihrer Beschäftigten? Welche Strategien verfolgen sie dabei und welche Faktoren beeinflussen sie in ihren Entscheidungen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt dieser BWP-Ausgabe.
Auch in der hochautomatisierten chemischen und pharmazeutischen Produktion kommt es immer wieder zu Störungen und Störfällen. In diesen Situationen ist das kompetente Handeln der Fachkräfte besonders relevant, um negative Folgen zu vermeiden oder zu mindern. Welche Kompetenzen sind in diesem Zusammenhang wichtig und wodurch kann kompetentes Handeln unterstützt werden? Im Beitrag werden diese Fragen aufgegriffen und abschließend mögliche Konsequenzen für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte dargestellt.
Rezension zu: Lernen in der Arbeit. Erfahrungswissen und lernförderliche Arbeitsgestaltung bei wissensintensiven Berufen. Annegret Bolte; Judith Neumer (Hrsg.). Rainer Hampp, Augsburg/München 2021
Partizipative Forschung ist ein Weg, um den digitalen Wandel in Arbeit und Beruf zu analysieren und zu gestalten. Partizipation meint hier, dass die Personen und Gruppen am Forschungs- und Gestaltungsprozess mit ihrem Wissen und ihren Interessen beteiligt werden, die von einer konkreten Digitalisierungsmaßnahme betroffen sind. Auf diese Weise lässt sich die digitale Arbeitswelt nicht nur nachhaltig gestalten, vielmehr wird auch Wissen erzeugt, das sowohl Beschäftigte als auch Entscheider/-innen dazu befähigt, den Herausforderungen der Digitalisierung angemessen zu begegnen. Im Beitrag werden Grundannahmen und Funktionen des Forschungsansatzes vorgestellt und anhand von Gestaltungsfeldern veranschaulicht.
Wenn es um Lernförderlichkeit von Arbeit geht, wird im Allgemeinen angenommen, dass Unternehmen und Führungskräfte umso weniger aktiv werden müssen, je höher qualifiziert und wissensintensiv eine Arbeitstätigkeit ist. Im Forschungsprojekt »Erfahrungsgeleitetes Lernen durch Arbeit« (LerndA) wurde diese Annahme hinterfragt. Dabei stellte sich heraus, dass tatsächlich auch in diesem Arbeitskontext Rahmenbedingungen bestehen, die den Erwerb von erfahrungsbezogenem Kontextwissen beeinträchtigen. Im Folgenden wird erläutert, was erfahrungsbasiertes Kontextwissen ist und mit welchen Lernhemmnissen Beschäftigte diesbezüglich konfrontiert sind. Anschließend wird exemplarisch ein Gestaltungsmodell lernförderlicher Arbeit skizziert.
Technologische und organisatorische Veränderungen erfordern eine permanente Entwicklung der betrieblichen Humanressourcen. Während dies in der Vergangenheit zu einem großen Anteil über die Einstellung jüngeren Personals geleistet wurde, ist diese betriebliche Strategie aufgrund der demografischen Entwicklungen immer weniger zu realisieren. Vielmehr wird es erforderlich sein, alle Alters- und Qualifikationsgruppen in Kompetenz- und Qualifikationsentwicklungsprozesse einzubinden und das Erfahrungswissen Älterer zu nutzen. Hier kann nicht erst im Alter gegengesteuert werden. Notwendig ist ein erwerbsverlaufsbezogenes Qualifikationskonzept, das sich an den Maßgaben des lebensbegleitenden Lernens orientiert. Im Beitrag werden drei zentrale Maßnahmebereiche vorgestellt, mit denen eine alternsgerechte Qualifizierung erreicht und Lernanreize über den gesamten Erwerbsverlauf gesetzt werden können.
Der Soziologe BURKART LUTZ hat Mitte der 1970er Jahre die These vertreten, dass die berufliche Ausbildung 'zum Kernstück des gesamten Bildungssystems' werden müsste. Das Plädoyer für die berufliche Bildung darf dabei jedoch nicht als eine umstandslose Befürwortung der bestehenden Praxis beruflicher Bildung (miss-)verstanden werden. Worum es geht, ist das Prinzip des Lernens, das als handlungs-, aufgaben- und projektorientiert bezeichnet wird und bei dem Bildung sich nicht nur auf das 'to know what' (wissen), sondern auch auf das 'to know how' (können) bezieht. Die wesentliche Differenz zur schulischen und hochschulischen Bildung liegt darin, dass die Anwendung von Wissen als ein unverzichtbarer und gleichwertiger Bestandteil von Bildung angesehen wird. Der Beitrag greift dieses Plädoyer für die berufliche Bildung auf und führt es insbesondere mit Blick auf die Bildung an Hochschulen weiter.
Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten des Berufsbildungssystems werden davon abhängig gemacht, ob es in der Lage ist, die von einer Wissensgesellschaft nachgefragten Kompetenzen zu vermitteln. Hierzu liegen in der gegenwärtigen Diskussion konträre Einschätzungen vor, die in dem Beitrag erörtert werden. Ursache der Meinungsverschiedenheiten sind Unterschiede im Verständnis zukunftsorientierter Kompetenzen und Wissensformen, die sich an der Gegenüberstellung wissensbasierter und erfahrungsbasierter Kompetenzverständnisse zeigen. Der Artikel untersucht die Bezüge zwischen Erfahrungswissen und theoretischem Wissen und verweist auf ihren komplementären Charakter, für den sich auch empirische Belege heranziehen lassen. Abschließend werden Fragen und Forschungsdesiderate für die Berufsbildungs- und Kompetenzforschung thematisiert.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.