Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

Urteil des BAG vom 13.03.2007 – 9 AZR 494/06

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/2008 (37)
Seite(n) 52-53
URN urn:nbn:de:0035-bwp-08352-0
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Mit dem Urteil vom 13. März 2007 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet und sich nicht automatisch bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung verlängert, wenn diese erst später stattfindet.