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Die Finanzierung der Berufsausbildung steht seit Ende der 60er Jahre im Mittelpunkt der Diskussion um die Reform der betrieblichen Berufsausbildung. Ausgehend von Überlegungen zur Qualitätsverbesserung der betrieblichen Berufsausbildung bekam die Finanzierungsfrage - jedenfalls im politischen Raum - eine Eigenständigkeit, die die ursprüngliche Absicht leicht vergessen läßt. Die Gewerkschaften, weite Teile der Sozialdemokratie und ein Teil der FDP befürworten eine Neuregelung der Finanzierung in Richtung auf eine umfassende Fondslösung. Wirtschaft, CDU/CSU und der "Wirtschaftsflügel" der FDP setzen sich für die grundsätzliche Beibehaltung der einzelbetrieblichen Finanzierungein. Als Überblick über wichtige Etappen der Finanzierungsdiskussion wird eine Zeittafel vorangestellt. Darstellung, Pro und Contra der Finanzierungsalternativen folgen.
Ausbildungsvergütungen stellen für den ausbildenden Betrieb in der Regel einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Seit dem Bericht der "Edding-Kommission" sind jedoch keine detaillierten Untersuchungen über Brutto- und Nettokosten der betrieblichen Berufsausbildung mehr vorgelegt worden. Der folgende Bericht faßt wesentliche Ergebnisse einer Sonderauswertung "Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Tarifverträgen" des beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geführten Tarifregisters zusammen. Der Bericht macht deutlich, worin die methodischen Schwierigkeiten solcher bestehen und zeigt gleichzeitig auf, wie die Höhe der Ausbildungsvergütungen nach Berufen, Wirtschaftsbereichen und Regionen schwankt.
Welche tarifpolitischen, rechtlichen, finanziellen Auswirkungen hat eine Einbeziehung der Ausbildungsvergütung in das Arbeitsförderungsgesetz bzw. das Bundesausbildungsförderungsgesetz? Wo liegen die jeweiligen Vor- und Nachteile? Es zeigt sich, daß eine solche Einbeziehung der Ausbildungsvergütungen in eine der beiden Regelungen nicht unproblematisch wäre. lnsbesondere wäre das Problem zu lösen, wie bei unveränderten Entscheidungsstrukturen Tarifparteien Verträge über Ausbildungsvergütungen abschließen können, ohne daß sie in die Entscheidungskompetenz von Bund und Ländern eingreifen oder umgekehrt der Staat mit seinen Entscheidungen die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie verletzt.
Zunehmend gewinnen tarifvertragliche Regelungen über die Finanzierung der Berufsbildung in der bildungspolitischen Diskussion an Bedeutung. Tarifvertragliche Finanzierungsregelungen wurden bislang von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes, des Garten- und Landschaftsbaus, des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks und des Dachdeckerhandwerks abgeschlossen. 1980 werden in diesen Tarifbereichen schätzungsweise über 360 Mio. DM Mittel zur Förderung der Berufsausbildung für über 80.000 Auszubildende zur Verfügung stehen.
Tarifvertragliche Regelungen über die Finanzierung der Berufsausbildung werden in der letzten Zeit verstärkt diskutiert. Das Beispiel der Bauwirtschaft macht Schule. Welche Wirkungen ein Netz von entsprechenden Tarifverträgen für die unterschiedlichen Branchen, Betriebe, Tarifbereiche hat, ob ein solches Tariffondssystem bei gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen eine gesamtwirtschaftlich vorteilhaftere Lösung als das derzeitige überwiegend einzelwirtschaftlich orientierte System der Finanzierung sein kann, diskutiert der Autor aus der Sicht der "Neuen Politischen Ökonomie".
Die Handwerkszählung gehört zu den wichtigen Großzählungen, bei denen auf Betriebsebene gewonnene Ergebnisse nach Beschäftigtengrößenklassen ausgewiesen werden. Daraus lassen sich auch für die Berufsbildung wesentliche Rückschlüsse ziehen. Nachdem die Ergebnisse der Handwerkszählung 1977 nunmehr vollständig vorliegen, ist über die bereits im Berufsbildungsbericht 1979 dargestellten generellen Befunde hinaus auch eine Darstellung der Veränderungen bei den gewerblichen Auszubildenden nach Beschäftigtengrößenklassen möglich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich im wesentlichen auf die Entwicklung der Bestände von Auszubildenden und Fachkräften nach Beschäftigtengrößenklassen.
(Fortsetzung aus Heft 4/80)
Die Umstellungs- und Umsetzungsprobleme neuer Ausbildungsordnungen in die betriebliche Praxis können nicht nur für sämtliche Ausbildungsbetriebe aufgezeigt, sondern auch nach ihrer Betriebsgrößenstruktur differenziert werden. Dabei wird nach Klein-, Mittel- und Großbetrieben unterschieden.
Seit Jahren laufen Bemühungen, die Ausbildungsordnungen für die Metallberufe zu überarbeiten und den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. IG Metall und "Gesamtmetall" einigten sich vor geraumer Zeit auf sogenannte "Eckdaten", d h. die wichtigsten Strukturmerkmale für die geplanten Ausbildungsordnungen. Die Detailarbeit steht noch bevor und läßt inhaltliche Auseinandersetzungen in den, jeweiligen Fachausschüssen erwarten. Als ein Beitrag im Vorfeld dieser Ausschußarbeit kann der folgende Artikel verstanden werden, der sich mit dem Thema "Metall-Berufsausbildung aus der Sicht der Facharbeiter" befaßt. Autor ist Dr. Rudolf Geer vom Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e. V. Es handelt sich um die Auswertung von Teilergebnissen einer INFRATEST-Befragung unter Beschäftigten der Metallindustrie, die im Auftrage von "Gesamtmetall" durchgeführt wurde.