Berufseingliederung und Berufsausbildung Jugendlicher ohne Hauptschulabschluß (DHKT-Modell)

Zwischenbilanz zum Modellversuch der Handwerkskammer für Mittelfranken in Nürnberg

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/1980 (9)
Seite(n) 29-30
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Auf der Basis des im November 1975 vom Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) vorgelegten Modells zur Berufseingliederung und Berufsausbildung „Lernbehinderter“ wird seit dem Schuljahresbeginn 1977/78 von der Handwerkskammer für Mittelfranken ein Modellversuch durchgeführt. in ihm sollen Absolventen der Schule für Lernbehinderte in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Im Modellversuchsverlauf hat es sich gezeigt, daß es weder fachlich haltbar noch umgangssprachlich geboten ist, die Modellversuchsgruppe pauschal als „lernbehindert" bzw. „lerngestört" zu bezeichnen: Die Jugendlichen haben zwar vor Eintritt in den Modellversuch eine Schule für Lernbehinderte besucht – die von der wissenschaftlichen Begleitung erhobenen Daten haben aber Anhaltspunkte dafür geliefert, daß der weitaus größte Teil der Modellversuchsgruppe leistungsmäßig im Normalbereich liegt. Sind dann besondere Förderungsmaßnahmen für ehemalige „Sonderschüler“ überflüssig? Keineswegs, wie sich im Modellversuch gezeigt hat.