BWP 6/1978
Berufliche Bildung Behinderter
Manfred Harrer
Berufliche Eingliederung Behinderter
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Die Rehabilitation von Behinderten ist in den letzten acht Jahren ein beachtliches Stück vorangekommen. Die Planungen von 1970 sind durch das beispielhafte Zusammenwirken aller an der Eingliederung der Behinderten beteiligten Stellen weltgehend in die Wirklichkeit umgesetzt worden. Die Förderung Behinderter muß so früh wie möglich ansetzen und den gesamten Bildungsweg über Kindergarten und Schule in die weiterführende und die berufliche Bildung begleiten. Welche Fragen in den verschiedenen Bildungsabschnitten auftreten und zu lösen sind, nach welchen Kriterien dies geschehen sollte und was bereits erreicht wurde, stellt der folgende Beitrag dar.
Reinhard Wohlleben
Berufsbildung in der Rehabilitation der Behinderten
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Wegen des hohen Stellenwerts von Arbeit und Beruf kann berufliche Rehabilitation von Behinderten weitgehend mit beruflicher Bildung gleichgesetzt werden. Der Verfasser stellt die vielfältigen Maßnahmen hierzu, die Einrichtungen und die wichtigsten lnstrumente der Berufsbildung Behinderter vor und stellt die Möglichkeit zur Diskussion, für einzelne Rehabilitationsstätten und zum Zwecke des Versuchs besondere Ausbildungsgänge zu konzipieren.
Werner Herrmann
Berufliche Rehabilitation - Standort und Aufgaben im Bildungswesen
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Berufsmotivation ist für Behinderte besonders wichtig, Berufsentscheidungen bedürfen daher besonders sorgfältiger Vorbereitung. Es ist notwendig, ihnen eine breite Informations- und Erkenntnisbasis über die Arbeitswelt zu vermitteln. Ob die bestehenden Möglichkeiten der Berufsfindung und -bildung ausreichen und wie sie für jugendliche und erwachsene Behinderte weiterentwickelt werden sollten, stellt der Autor im folgenden Beitrag dar. Er untersucht die Frage der Lernorte und der Lernorganisation und zeigt die Bereiche auf, in denen weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeit notwendig wäre.
Gert Schmitt
Lernbehinderte und Berufsschule - aus der Sicht eines Lehrers an einer Allgemeinen Berufsschule mit sonderpädagogischen Aufgaben
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Durchaus subjektiv gemeint ist die Schilderung praktischer Probleme der Ausbildung Behinderter an einer Sonderberufsschule, wie sie der Autor dieses Beitrages gibt. Es war auch nicht die Absicht, eine wissenschaftlich abgewogene Darstellung zur Einteilung der Behinderten, zu möglichen Curricula oder zur weiteren Planung in diesem Bereich zu geben. Der Bericht aus der Praxis soll vielmehr die Diskrepanz verdeutlichen, die zwischen theoretischen und planerischen Ansprüchen und der Ausbildungspraxis immer wieder droht, sowie einen Kontrast bilden zu den anderen Beiträgen dieses Heftes.
Saskia Hülsmann
Ordnungsmaßnahmen im Bereich der Berufsbildung behinderter Jugendlicher
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Für Jugendliche, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können, müssen Ausbildungsgänge geschaffen werden, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 hat in § 48 insoweit erstmals die Möglichkeit von Sondervorschriften eingeführt. Entsprechende Vorschriften sind in § 42 der Handwerksordnung (HwO) enthalten. Unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit behindertengerechter Ausbildungsgänge auf Bundesebene hat der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung Rahmenrichtlinien als Empfehlung verabschiedet. Darüber hinaus ist die Entwicklung bundeseinheitlicher Regelungen für Ausbildungsgänge gleicher Berufsbezeichnung durch Abstimmung bestehender und in der Praxis bereits erprobter Ausbildungsgänge für behinderte Jugendliche vorgesehen.
Peter Wordelmann
Datenanalyse zu Ausbildungsgängen für behinderte Jugendliche
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Die nach § 48 Berufsbildungsgesetz und § 42b Handwerksordnung gesondert geregelten Ausbildungsgänge für behinderte Jugendliche haben sich von 80 im Jahre 1975 auf 208 im Jahr 1978 mehr als verdoppelt. Im Bereich Industrie und Handel konzentriert sich die Zunahme der Ausbildungsverträge für Behinderte vor allem auf den gewerblichen Sektor. Drei Viertel der speziellen Ausbildungsverträge verdichten sich zudem auf nur sechs Ausbildungsberufe und außerdem auf zwei Bundesländer. Die weiblichen behinderten Jugendlichen sind - auch im Handwerk, wo nur wenige Daten vorliegen - stark unterrepräsentiert. In Verfolgung der Zielsetzung einer gleichwertigen Integration der behinderten Jugendlichen mit der Chanceneröffnung für die Ausbildung auch in anerkannten Ausbildungsberufen bedarf es dringender Weichenstellungen. Dazu müssen verstärkt empirische Untersuchungen über die bisherige Entwicklung und gegenwärtige Situation durchgeführt werden.
Sabine Adler; Karin Guntsch; Saskia Hülsmann; Peter-Werner Kloas; Frauke Mansholt
Berufliche Bildung Behinderter
Probleme, Fragestellungen, Forschungsansatz
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Die berufliche Integration behinderter Jugendlicher und Erwachsener ist ein vordringliches Anliegen der Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die Einlösung des allgemein anerkannten Anspruchs auf eine gleichwertige Beteiligung Behinderter am gesellschaftlichen Leben - die wesentlich von einer beruflichen Qualifizierung abhängt - bereitet gegenwärtig noch Schwierigkeiten. Chancengleichheit für Behinderte ist weder im Berufsbildungssystem noch im Beschäftigungssystem erreicht. Vom Bundesinstitut für Berufsbildung wird ein Forschungsprojekt geplant, das neben einer Bestandsaufnahme der beruflichen Bildung Behinderter Grundlagen zur Weiterentwicklung der beruflichen und sozialen Integration der Behinderten erarbeiten soll. Der Forschungsansatz wird vor dem Hintergrund der Situation Behinderter, den berufsbildenden Maßnahmen für diese Gruppe sowie den Informations- und Forschungsdefiziten dargestellt.
Frauke Mansholt
Aspekte der Rehabilitationsforschung
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Gustav Heinemann wies in einer seiner letzten Reden darauf hin, daß eine Gesellschaft in ihren sozialen Bezügen daran zu messen ist, wie sie mit den Behinderten umgeht. Der in dieser Aussage enthaltene Appell an die gesellschaftlicheVerantwortlichkeit für die betroffenen Personengruppen geht davon aus, daß dieser Verantwortung bisher nicht genügend Rechnung getragen wurde.