Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten

Coverbild: BWP 6/2011
Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 6/2011 (40)
Seite(n) 50-51
URN urn:nbn:de:0035-bwp-11650-8
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung von Einkünften erfolgen, können laut § 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie beruflich veranlasst sind. Dies betrifft z. B. Kosten für eine berufliche Weiterbildung. Doch wie sieht es mit Aufwendungen aus, die vor Ausübung eines Berufs entstanden sind und somit nicht direkt einkommensmindernd geltend gemacht werden können? Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof in zwei aktuellen Entscheidungen befasst, die hier skizziert und in ihrer weiteren Bedeutung eingeschätzt werden.