In den Diskussionen um Nachhaltigkeit steht in der öffentlichen Wahrnehmung die Erreichung der Klimaziele im Mittelpunkt. Fragen nach den Arbeitsbedingungen, die Überwindung von sozialen Spaltungen sowie die Schaffung gleichberechtigter Zugänge zu guter Bildung für alle treten dem gegenüber oftmals in den Hintergrund. Im Beitrag werden die beiden Sustainable Development Goals 4 und 8 aus gewerkschaftlicher Sicht betrachtet.
The theme of inclusion is rising in prominence in vocational education and training since different groups of individuals continue to be disadvantaged in their search for training places. In its Guidelines for Inclusion, UNESCO calls for access to high quality education to be possible for all, and for individual development to be fostered. This article takes a look at the approach of the initial vocational training guarantee as a means of putting this aspiration into practice. Drawing on experience with this model in Austria, it considers opportunities for better integration into initial vocational training and outlines one possible form of implementation for Germany from the viewpoint of the Confederation of German Trade Unions (Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB).
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern Berufsbildungssysteme Strategien der Fachkräftequalifizierung beeinflussen. Hierzu wird eine Typologie von Berufsbildungssystemen vorgestellt, die vier Modelle unterscheidet: das liberale, das etatistische, das segmentalistische und das kollektive Modell. Die grundlegenden Eigenschaften dieser Modelle werden anhand von Länderbeispielen konkretisiert. Dabei wird auch auf die engen Verbindungen zwischen Berufsbildungssystem, Arbeitsmarktstrukturen und industriellen Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verwiesen. Abschließend wird diskutiert, wie sich das Berufsbildungssystem auf Muster der Fachkräftequalifizierung auswirken kann. Durch den internationalen Vergleich wird zugleich die Sonderstellung des deutschen Modells der Fachkräftequalifizierung deutlich.
Rund 2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Häufig finden sie jedoch keine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung. Das neue Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen will hier zu einer verbesserten und einheitlichen Regelung beitragen. Die Beiträge in diesem Heft stellen Hintergründe dar, beschreiben erste Erfahrungen in der Anwendung des neuen Gesetzes und zeigen Perspektiven für weitere Entwicklungen auf.
Mit Blick auf die ersten Erfahrungen in der Praxis weist BIBB Forschungsdirektor Prof. Dr. Reinhold Weiß auf den hohen Beratungsbedarf im Vorfeld und auch während der Anerkennungsverfahren hin, hier ist umfassende fachliche Expertise gefragt. Unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ fordert er, dass das Recht auf Feststellung und Anerkennung von Kompetenzen, wie es mit dem neuen Anerkennungsgesetz eingeführt wurde, nicht nur Personen vorbehalten sein sollte, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, sondern für alle Menschen Gültigkeit hat, die berufliche Kompetenzen informell oder non-formal erworben haben.
Weitere Beiträge im Heft befassen sich mit Verbindungslinien zwischen dem DQR und dem Anerkennungsgesetz, einer Positionierung zu Ausbildungsbausteinen aus Gewerkschaftssicht sowie dem Erfolg beruflich qualifizierter Studierender an Fachhochschulen.
Der Innovationskreis berufliche Bildung (IKBB) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2007 beschlossen, dass Wirtschaft und Gewerkschaften „ab sofort“ vor jeder Neuordnung eines Einzelberufs die Zusammenführung mit anderen Berufen in Berufsgruppen „prüfen“ sollen, um eine deutliche Steigerung von Berufsgruppen „in den nächsten fünf Jahren“ auch praktisch zu erreichen. Da nach Auffassung des BMBF offensichtlich bei einigen Akteuren noch Vorbehalte gegen eine Bildung von formalen, d. h. in Ordnungsmitteln festgelegten Berufsgruppen bestehen, soll das Thema systematisch und mit Nachdruck vorangetrieben werden, um nicht nur den Empfehlungen des IKBB Rechnung zu tragen, sondern auch um Betrieben, Auszubildenden und Schulen die möglichen Vorteile aufzuzeigen. Allerdings ist dabei auch auf mögliche Hindernisse und Befürchtungen hinzuweisen, die bei der Bildung von formalen Berufsgruppen entstehen können.
Seit den Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung im Jahr 2007 und den daran anschließenden Initiativen aus Politik und Verbänden beschäftigt das Thema Berufsgruppen die Fachdiskussion. Mit der Bündelung von Ausbildungsberufen in Berufsgruppen ist das Ziel verbunden, das Angebot beruflicher Ausbildung transparenter und effizienter zu gestalten und damit Berufsflexibilität und Mobilität von Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die hier zusammengestellten Einschätzungen von Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundeministerien, der KMK sowie der Sozialpartner spiegeln Erwartungen an und Nutzen von Berufsgruppen wider und benennen künftige Entwicklungsschritte.
Die Qualitätssicherung in der Aufstiegsfortbildung ist unzureichend. Das Qualitätsgefälle zwischen den Bildungsanbietern ist groß. Bislang fehlt es an einheitlichen Anforderungen. Die Qualität der Fortbildung wird vor allem mit Hinweis auf die Ordnungsmittel und die Prüfungen beschrieben. Das reicht aber nicht aus, um gängigen Anforderungen an Qualitätssicherung und -entwicklung zu genügen. Das ist auch ein Grund dafür, warum die Debatte um die Einführung der Zusatzbezeichnung Bachelor Professional für Fortbildungsabschlüsse vorerst zum Erliegen gekommen ist. Die Entwicklung eines Systems der Qualitätssicherung und -entwicklung in der beruflichen Aufstiegsfortbildung könnte eine neue Dynamik auslösen. Ein hierzu von Seiten der Gewerkschaften erarbeiteter Vorschlag wird in seinen Kernaussagen vorgestellt. Perspektiven zum weiteren Vorgehen werden abschließend skizziert.
Die Erarbeitung von Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der KMK erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten maßgeblich einbezogen sind. Grundlagen für die Entwicklung von Ausbildungsordnungen werden in Projekten des Bundesinstituts für Berufsbildung ermittelt. Das Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren wird nach der Festlegung der Eckdaten beim zuständigen Fachministerium auf dessen Weisung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Berufsbildungspraxis, die von den Arbeitgebern und Gewerkschaften benannt wurden, durchgeführt. Die Erarbeitung von Fortbildungsordnungen erfolgt auf Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Erarbeitungsverfahren ähnelt dem in der Ausbildung, ist aber weniger festgelegt. Insbesondere findet hier keine Abstimmung mit dem Schulsystem der Länder statt.
Im Mai 2007 hat die Wirtschaftsministerkonferenz in einem Beschluss festgestellt, dass 'eine Reihe hochwertiger, im Wege der beruflichen Bildung erworbener Qualifikationen mit akademisch erworbenen Qualifikationen gleichwertig sind.' Es sei daher gerechtfertigt, Bezeichnungen einzuführen, die diese Gleichwertigkeit dokumentieren. Als Beispiel wird auf den "Bachelor Professional" und den "Master Professional" verwiesen. Das entspricht der Position der Kammerorganisationen, die in diesem Zusatz eine wichtigen Beitrag für eine Aufwertung der beruflichen Bildung sehen. Der HRK-Senat protestierte umgehend und vorhersehbar: Er will die Abschlussbezeichnungen als akademische Abschlüsse geschützt wissen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB stehen diesem Vorstoß reserviert bis ablehnend gegenüber." Der Autor diskutiert die Einführung des Bachelor Professional unter den Gesichtspunkten Rechtslage, Gleichwertigkeit von Abschlüssen, Qualitätssicherung, Wettbewerb zwischen Hochschul- und Fortbildungsabschlüssen und Durchlässigkeit.
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