Das Ziel der Reintegration von Mitarbeitern in den ersten Arbeitsmarkt kann von Beschäftigungsgesellschaften nur erreicht werden, wenn eine systematische Personalentwicklungsplanung und eine individuelle Qualifizierung erfolgen. Hinsichtlich des Qualifikationsbedarfs lassen sich vier Fortbildungsbereiche herausarbeiten: 1. das betriebswirtschaftliche Know-how des Managements, 2. die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte im Produktions- und Servicebereich, 3. die gezielte Weiterentwicklung beruflicher Qualifikationen auch während einer befristeten Beschäftigung, 4. die beruflichen Perspektiven problematischer Zielgruppen, die im Massnahmebereich beschäftigt werden. Der Beitrag kritisiert die Organisations- und Personalentwicklung in Beschäftigungsgesellschaften und skizziert Wege zur Verbesserung des Erwerbs und der Verwertung von Berufserfahrungen ihrer Mitarbeiter.
Auf dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage und der noch nicht erkennbaren Perspektive vieler neuer und alter Unternehmen kann gegenwärtig in den neuen Bundesländern noch nicht von einer effizienten beruflichen Weiterbildung gesprochen werden. Die vielen Maßnahmen mit einem breitgefächerten Angebot sind kein Indiz für einen schnellen wirtschaftlichen Aufschwung und schaffen schließlich auch keine neuen Arbeitsplätze. Der unkritische Transfer von Modellen beruflicher Weiterbildung aus den alten Bundesländern stößt auf erhebliche Probleme, die sowohl objektive als auch subjektive Ursachen haben.
Die Überwindung alter Strukturen der zentralen staatlichen Reglementierung der betrieblichen Weiterbildung als Teil der früheren Planwirtschaft ist ein objektiver Prozeß, der offenbar komplizierter und vielschichtiger ist, als zunächst vermutet wurde. Der Markt als bestimmender Faktor beruflicher Weiterbildung kann sich in der Talsohle wirtschaftlicher Entwicklung nicht durchsetzen und damit nicht wirksam werden. Das führt bereits wieder dazu, daß von außen durch gezielte Maßnahmen in den Aufbau von vorgedachten Strukturen beruflicher (und individueller) Weiterbildung eingegriffen wird bzw. werden muß, um vielen verunsicherten Menschen in den neuen Bundesländern eine Perspektive aufzuzeigen.
Der Aufbau von Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften ist dafür ein Beispiel. Die damit bereits vorgegebene Organisationsform und die inhaltliche Fremdbestimmung der beruflichen Weiterbildung durch andere sind nicht dazu angetan, Risikobereitschaft und Unternehmergeist der Menschen zu fördern. Der Selbstorientierung und Selbstbestimmung der Menschen auf der Suche nach dem persönlichen Lebensziel wird damit kein guter Dienst erwiesen.
Zum anderen liegen die größten Probleme und auch Reserven bei den Menschen, die sich beruflich weiterbilden, und bei den Bildungsträgern, die neues Wissen und Können vermitteln wollen.
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