Die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Assistenten (MATA), die bis heute auf der Grundlage einer Kammerregelung aus dem Jahre 1965 in Verbindung mit Paragraf 108 BBiG (alt) erfolgt, wird derzeit neu geordnet. Der Beitrag berichtet über die Diskussion um die Vorbehalte im Vorfeld der Neuordnung.
Das Gesundheitssystem wird gegenwärtig durch technische und finanzielle Rahmenbedingungen stark beeinflusst. Neue Technologien dringen in sämtliche medizinische Bereiche vor. Vor diesem Hintergrund entstehen auch neue Qualifikationserfordernisse des mittleren medizinischen Personals in Krankenhäusern. Der Beitrag betrachtet die für den Bereich Operationstechnische Assistenten (OTA) neuen Qualifikationserfordernisse, die Aus- und Weiterbildungssituation sowie Karrierechancen.
In Deutschland arbeiten 301.888 Pflegekräfte im Operationsdienst, davon haben 20.300 keine Fachweiterbildung. Das neue Berufsbild OTA, das sich schon in einigen Operationsabteilungen etabliert hat, sowie seine zahlreichen Kritiker veranlassten die Autoren, das Thema empirisch zu untersuchen. Herauszufinden war, wie das tatsächliche Stimmungsbild gegenüber dem Berufsbild OTA in den Operationsabteilungen und besonders auf der Ebene des Pflegemanagements ist. Der Beitrag stellt Ergebnisse dar zur Entwicklung des Berufsbildes in Deutschland, zu den Einsatzmöglichkeiten sowie der Einstellung zum Berufsbild. Als Fazit halten die Autoren fest, dass die OTA-Ausbildung einen festen Platz unter dem Dach der Krankenpflege einnehmen sollte. Wünschenswert wäre eine konzeptionelle Eingliederung in die bestehende Krankenpflegeausbildung.
Im Zuge der Diskussion um die Attraktivität des dualen Systems stellt sich die Frage, ob eine vollqualifizierende schulische Berufsausbildung eine Alternative zur Lehre darstellt. Dazu wurden Absolventen und Absolventinnen stärker besetzter Berufsrichtungen und, zur Ergänzung, höherer Handelsschulen nach ihren beruflichen Zielen, der Einschätzung ihrer Ausbildung und dem Übergangsverlauf befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass je nach Fachrichtung schwerpunktmäßig unterschiedliche Ziele und Qualifikationserwartungen mit dem Berufsfachschulbesuch verknüpft wurden. Der Übergangsverlauf an der zweiten Schwelle stellt sich im Vergleich mit Absolventen des dualen Systems nicht schlecht dar. Dass der Besuch der Berufsfachschule als Ersatz für eine Ausbildung im dualen System herhalten musste, geben insgesamt nur fünf Prozent der Befragten an. Eine Konkurrenz zur betrieblichen Ausbildung oder Warteschleifenfunktion lässt diese Befragung nicht erkennen. Vielmehr stellt die Berufsfachschule ein ebenso qualifiziertes wie qualifizierendes Angebot bereit, das ihren Absolventen anderweitig offensichtlich nicht zur Verfügung steht.
Am 13. Mai 1993 wurde der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte novellierte Entwurf eines Gesetzes über technische Assistenten und Assistentinnen in der Medizin, der den Rahmen für die Ausbildung und Berufszulassung bundeseinheitlich regelt, vom Bundestag verabschiedet. Die Verfasserin setzt sich kritisch mit den Änderungen auseinander.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.