Neben Zeitmangel und fehlenden Fortbildungen ist beim Ausbildungspersonal auch mangelndes Bewusstsein für strukturelle Diskriminierung ein Hindernis, demokratische und gesellschaftliche Teilhabe in der Ausbildung zu vermitteln. Im Erasmus+-Projekt #GetInvolved wurde ein Selbstmonitoring-Tool entwickelt, mit dem Betrieben ein Werkzeug an die Hand gegeben wird, um die eigenen Teilhabestrukturen analysieren und verbessern zu können.
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor ein verbreitetes Phänomen von erheblichem Ausmaß. Dies ist nicht nur eine soziale Herausforderung, sondern auch ein wirtschaftliches Kernproblem. Denn Diskriminierung ist mit Fehlentscheidungen der Unternehmen verbunden, die Produktivität kosten und wirtschaftliche Nachteile bringen können. Internationale Erfahrungen zeigen, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren helfen können, Diskriminierung im Bewerbungsprozess zu reduzieren. Ein Modellprojekt testet aus diesem Grund derzeit, inwieweit sich anonymisierte Bewerbungsverfahren in Deutschland umsetzen lassen und welche Effekte resultieren. Der Beitrag gibt Einblick in Hintergründe und Stand der Debatte um anonymisierte Bewerbungsverfahren und stellt das deutsche Modellprojekt vor.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Ein damit verbundenes Ziel war - so die Begründung zum Gesetz (vgl. BT-Drucks. 16/1780, S. 30) - "eine Kultur der Vielfalt" zu schaffen, mit anderen Worten, Diversität zu gestalten. Das AGG verbietet Diskriminierungen in bestimmten, im Gesetz genannten Situationen und aus bestimmten, ebenfalls im Gesetz aufgezählten Gründen." Der Beitrag erläutert, welche Vorgaben des Gesetzes auf Aus- und Fortbildungsverhältnisse Anwendung finden, welche Auswirkungen das AGG auf die Ausbildungspraxis und die Ausgestaltung eines Ausbildungsvertrags hat und welche Folgen mit einem Verstoß gegen das AGG verbunden sind.
Die Ausbildungsplatzoffensive der Bundesregierung bezieht auch behinderte junge Menschen ein. Sie bedürfen jedoch unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsverbots noch zusätzlich besonderer Förderung zum Nachteilsausgleich ihrer Behinderungsauswirkungen in Ausbildung und Prüfung. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen eines Modellversuchs am Beispiel des Elektrobereichs erprobt, ob durch die konsequente Anwendung der "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Ausbildung und Umschulung Behinderter in Elektroberufen" spezielle Ausbildungsgänge für behinderte Auszubildende (nach Paragraph 48b BBiG) wesentlich reduziert werden könnten. Kernziel dieser Empfehlung ist, durch geeignete Maßnahmen behinderte Jugendliche zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen. Die Modellversuchsergebnisse sprechen für eine Fortsetzung des eingeschlagenen Weges gerade bei einem enger werdenden Arbeitsmarkt. So konnten drei Viertel der Teilnehmer durch gezielte Fördermaßnahmen eine Facharbeiterprüfung nach Paragraph 25 BBiG mit Erfolg ablegen.
Der Beitrag basiert auf einer repräsentativen Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung über die Bildungs- und Lebenssituation junger Ausländer, die 1989 in der Bundesrepublik durchgeführt wurde. Schwerpunkte der Befragung waren neben dem Bildungsverhalten, der schulischen und beruflichen Bildung sowie der beruflichen Integration Fragen der Familien- und Wohnsituation, der Freizeitgestaltung und Aufenthaltsorientierung sowie der Befindlichkeit junger Menschen ausländischer Herkunft in der Bundesrepublik. Der Beitrag stellt dar, wie die Betroffenen Ausländerfeindlichkeit und Diskrimierung erleben und welche Folgen die wahrgenommene und erlebte Diskriminierung für ihr Leben in Deutschland hat. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Wohlbefinden der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausländischer Herkunft seit dem Fall der Mauer erheblich zurückgegegangen ist.
Ein empirischer Vergleich der Berufssituation und des Berufserfolgs jüngerer Frauen und Männer in qualifizierten Angestelltenberufen des kaufmännisch-verwaltenden Bereichs
Frauen haben in der Allgemeinbildung und der Berufsausbildung in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht und gegenüber den Männern immens aufgeholt. Die bildungsmäßigen Verbesserungen schlagen sich jedoch nicht in entsprechenden Verbesserungen der beruflichen Situation von Frauen, d. h. in der Angleichunq an die berufliche Situation der Männer nieder. Noch immer liegen die Frauen im Einkommen und in der beruflichen Position im Durchschnitt weit hinter den Männern. Das wird in der Regel darauf zurückgeführt, daß viele Frauen aufgrund familiärer Verpflichtungen teilzeitbeschäftigt sind oder die Erwerbsarbeit unterbrechen und eine geringere Beschäftigungsdauer bzw. -erfahrung vorzuweisen haben. Im folgenden soll zunächst noch einmal kurz der Bildungsanstieg der bundesrepublikanischen Frauen und Mädchen veranschaulicht werden. Dann wird anhand eines empirischen Vergleichs des Berufserfolgs qualifizierter junger Frauen und Männer der Frage nachgegangen, ob die Faktoren Bildung, Arbeitszeitumfang und Beschäftigungsdauer für die berufliche Situation bzw. für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ausschlaggebend sind. Wäre dem so, müßten gleich gut qualifizierte jüngere Frauen und Männer, die im erlernten Beruf vollzeitbeschäftigt sind, gleichgestellt sein.
Ausgehend von der Tatsache, dass Frauen nach wie vor sogenannte typische Frauenberufe wählen, wird das Berufsfeld Gesundheit, das gemeinhin als ein Frauenarbeitsmarkt besonderer Art und Güte gilt, daraufhin untersucht, ob sich Ansätze für offene und versteckte Diskriminierungen von Frauen im Berufsbildungs- und Beschäftigungssystem aufzeigen lassen. Die Analyse ergibt, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe durch arbeitsplatzbezogene, eng spezialisierte Ausbildungsgänge, fehlende Durchlässigkeit und fehlende Weiterbildungsmöglichkeiten gekennzeichnet sind, so dass ihnen die Autorin einen Sackgassencharakter attestiert. Infolge hoher Arbeitsintensität und Stress können die Beschäftigten in der Gesundheitsarbeit ihr ursprüngliches Ziel, Menschen zu helfen, nur bedingt erfüllen. Bei der rechtlichen Situation werden die überwiegend schulischen Ausbildungsgänge, die nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegen, und die Reduzierung des beruflichen Handlungsspielraums der nichtärztlichen Gesundheitsberufe auf "Arbeit nach ärztlicher Anweisung" als diskriminierend kritisiert.
In einigen Bundesländern sind in den letzten Monaten Regelungen getroffen worden, die eine Gleichstellung allgemeiner und beruflicher Abschlüsse bewirken sollen. Die jahrelang nur proklamierte Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung scheint Wirklichkeit zu werden. Im folgenden wird diese Hoffnung als unrealistisch bezeichnet. Es wird die Auffassung vertreten, daß eine an den Abschlüssen orientierte Diskussion nur zu einer weiteren Diskriminierung beruflicher Qualifikationen führt. Die Öffnung der Sackgasse "Berufliche Bildung" muß vielmehr über die Öffnung der Zugänge zu weiterführenden Bildungsgängen erfolgen, wobei der Öffnung des Zugangs zur Hochschule entscheidende Bedeutung zukommt. Öffnung bedeutet dabei jedoch nicht nur den Abbau formaler Hindernisse, sondern vor allem die Organisation des Bildungsangebots in einer Weise, die einem berufstätigen Erwachsenen eine Nutzung unter akzeptablen Bedingungen möglich macht.
Ursprünglich, als die außerhäusliche Arbeitswelt stark männlich dominiert war, ließ sich die Überbeanspruchung und gesundheitliche Schädigung der weiblichen Arbeitskraft oft nur mit Hilfe von Arbeitsschutzgesetzen einschränken. Heute werfen Kritiker dieser Gesetzgebung vor, sie sei unzeitgemäß und stelle inzwischen sogar eine Diskriminierung dar. Im Beitrag werden Argumente pro und contra Frauenarbeitsschutz vorgestellt. Außerdem wird erläutert, worin der Arbeitsschutz für Frauen besteht und wie diese Regelungen sich historisch entwickelt haben.
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