Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe sind zwei Leitmotive, mit denen in den vergangenen Jahren in Deutschland ein gesamtgesellschaftlicher Strukturwandel angestoßen wurde, der vor allem auch Auswirkungen auf die Leistungserbringung in der beruflichen Rehabilitation hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert in diesem Kontext mit dem Projekt PAUA die Weiterentwicklung von Berufsbildungswerken. Im Beitrag werden gewonnene Erfahrungen und Perspektiven vorgestellt.
Die berufliche Rehabilitation bildet einen zentralen Baustein zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen. Durch den inzwischen vollzogenen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik steht die Integration in Erwerbstätigkeit nun stärker im Vordergrund. Einen dafür förderlichen Berufsabschluss können junge Menschen mit Behinderung in einem Berufsbildungswerk erwerben. Eine solche vorwiegend außerbetriebliche Ausbildung stellt eine umfangreiche Investition dar, die zunächst mit hohen Kosten für die Gesellschaft verbunden ist. Aber diese Investition rentiert sich, wie Ergebnisse einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln belegen, die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einem Berufsbildungswerk (BBW) fördert zudem die gesellschaftliche Teilhabe der Absolventinnen und Absolventen. Indizien dafür sind eine hohe Erwerbstätigenquote und ein höheres Einkommen.
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke sollten großen Wert auf die Auswahl von am Arbeitsmarkt stark nachgefragten Ausbildungsberufen legen. So sind bspw. die neuen industriellen Elektro- und IT-Berufe geeignet, auch lernschwachen Jugendlichen entgegenzukommen, da die Vermittlung der Fachtheorie anwendungsbezogen erfolgt. Trotzdem bleibt ein hoher Förderungsaufwand, da sowohl die Ausbildungsorganisation als auch die Methoden den besonderen Verhältnissen behinderter Menschen angepasst werden müssen.
Der Beitrag berichtet über den Modellversuch "Integrierte produktionsnahe Aus- und Weiterbildung". Ziel des Modellversuchs ist es, eine möglichst realitätsnahe Form des Lernens und Ausbildens zu sichern. Dabei geht man von der Erkenntnis aus, dass in einer zukunftsorientierten beruflichen Ausbildung neben fachlichen Fertigkeiten zusätzlich personale und soziale Kompetenzen vermittelt werden müssen. Hierzu bedarf es realer Arbeits- und Lernsituationen, die in ihrer ganzen Komplexität während der Ausbildung erfassbar und zu einem notwendigen Lernfeld werden müssen. Der Modellversuch befasst sich mit der Frage, wie diese Arbeitsrealität dem Lernprozess von Auszubildenden zugänglich gemacht werden kann, wie die methodisch-didaktische Gestaltung der Ausbildung, der Weiterbildung der Ausbilder und der Entschlüsselung von Lernchancen aussehen muss. Träger des Modellversuchs sind eine klein- bis mittelbetriebliche Metallwerkstatt, die an realen Aufträgen ausbildet, sowie ein Berufsbildungswerk, das eine produktionsnahe Ausbildungsform einrichten will.
Vor drei Jahren begannen acht Jugendliche im Berufsbildungswerk des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands - CJD - e.V. in Dortmund eine Tischlerausbildung. Als Sonderschüler ohne Hauptschulabschluss sollten sie innerhalb des Benachteiligtenprogramms (BNP) mittels eines pädagogischen Sonderprogramms zum Facharbeiterabschluss nach § 48 BBiG geführt werden. Als erste Gruppe aus dem Jugenddorf Dortmund hatten sie die Möglichkeit, im Juni 1992 für drei Wochen im Rahmen des europäischen Berufsbildungsprogramms PETRA nach Irland zu fahren. Durch eine Lernortverlagerung, als integrativer Bestandteil ihrer beruflichen Bildung konzipiert, sollten mittels projektorientierten Arbeitens in der Gruppe unter irischen Arbeitsbedingungen und -standards, mittels Besuchen von nationalen Ausbildungszentren sowie durch das kulturelle Erleben im europäischen Ausland fachliche und überfachliche Qualifikationen erworben werden.
Auf der Sitzung am 9. September 1992 befasste sich der Ausschuss für Fragen Behinderter mit den Ergebnissen einer vom BIBB durchgeführten Studie zur "Ausbildung und Umschulung Behinderter in Elektroberufen". Das Projekt wurde seit 1988 durch einen Projektbeirat (Arbeitsgruppe Elektro) begleitet.
In Anbetracht der allgemeinen Umstrukturierungen des Berufsbildungssystems und der damit einhergehenden Probleme der quantitativen Versorgung und qualitativen Ausgestaltung stellt sich die Frage, ob Jugendliche und junge Erwachsene, die nur mit besonderer Förderung die Ausbildung aufnehmen und erfolgreich beenden können, in Vergessenheit geraten sind oder ob sie ein Ausbildungsangebot vorfinden, das ihre berufliche Integration sichert. Der Autor berichtet über die Förderungsbedingungen für Benachteiligte in den alten Bundesländern, um sodann die Benachteiligtenförderung in den neuen Ländern genauer zu untersuchen.
Die Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Voraussetzungen zur beruflichen Bildung Behinderter sind in den neuen Bundesländern noch unzureichend bekannt. So werden z. B. die Möglichkeiten der Ausbildung in Berufsbildungswerken und sonstigen Einrichtungen z. Z. nicht voll ausgeschöpft. Zur Verbesserung des Kenntnisstandes aller Betroffenen, d. h. der behinderten jungen Menschen, der Eltem, Lehrer u. a., hat das Bundesinstitut für Berufsbildung in Abstimmung mit dem "Ausschuß für Fragen Behinderter", der das Institut berät, mit Mitarbeitern des Instituts folgende Informationen zu den wichtigsten Fragekomplexen zusammengestellt.
Im Zuge der Verknappung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird die berufliche Integration behinderter Jugendlicher immer schwieriger. So liegen für die betroffenen Personengruppen die größten Probleme in allgemeinen Vorurteilen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit. Je nach Art der Behinderung entstehen daraus unterschiedliche Probleme, die sich im Hinblick auf eine qualifizierte Ausbildung und spätere Arbeitsplatztindung niederschlagen. ln Zeiten der allgemeinen Rezession müssen die Anstrengungen daher verstärkt darauf gerichtet sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die auch für behinderte Jugendliche eine Berufsausbildung und Berufseingliederung gewährleisten.
Behinderung ist keineswegs automatisch gleichzusetzen mit Minderleistungsfähigkeit. Alle Bemühungen müssen sich daher zunächst grundsätzlich auf eine Berufsausbildung als Grundlage für eine dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erstrecken. Erst wenn alle Förderungsmaßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen wie z. B. die der Sonderschulen und Berufsbildungswerke berücksichtigt worden sind, ist in Ausnahmefällen die Vermittlung in Werkstätten für Behinderte zu befürworten. Die Gesamtheit der medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation muß darauf gerichtet sein, die Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen so zu fördern, daß er einen ihm angemessenen Platz in Beruf und Gesellschaft erlangt.
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