In der BWP 6/88 wurde dargestellt, warum Betriebe Umschulungen durchführen, welche Anforderungen sie an betriebliche Umschüler/innen stellen und welche Probleme sie bei der Durchführung der Umschulung sehen. In dem Beitrag wird die Auswahl der Teilnehmer/innen für betriebliche Umschulungen durch das Arbeitsamt beschrieben. Hierbei wird deutlich, daß sich die Arbeitsberater/innen bei der Auswahl an den geschilderten betrieblichen Erwartungen orientieren. Es wird dabei insbesondere darauf eingangen, welche Chancen arbeitsmarktpolitische Zielgruppen haben, in diese Maßnahmen zu gelangen. Beide Beiträge basieren auf Ergebnissen eines vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten Projektes zum Thema abschlußbezogene Umschulung in Klein- und Mittelbetrieben. Es handelte sich um eine qualitative Untersuchung mit dem Ziel, Erkenntnisse über Strukturen und Probleme abschlußbezogener Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in Klein- und Mittelbetrieben zu gewinnen sowie praktizierte Lösungsansätze zu ermitteln.
Der Bericht stellt den bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Hintergrund dar, vor dem berufliche Nachqualifizierungsmaßnahmen als Modellversuche erprobt werden. Zielgruppe sind arbeitslose Erwachsene, die als Benachteiligte im Hinblick auf ihre Chance zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben gelten. Verdeutlicht werden soll mit der Darstellung auch, daß die hier vorgenommene Bündelung von Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik mit Hilfe von Forschungsergebnissen im Bereich der beruflichen Erwachsenenbildung besser geeignet erscheint, die in Regel-Umschulungsmaßnahmen schier unüberwindlich erscheinenden Hindernisse bei der Re-Integration von Langzeitarbeitslosen zu überwinden.
Im Zeichen anhaltender globaler und zunehmender struktureller Arbeitsmarktprobleme wurde im Spätsommer 1985 in mehreren Geprächen zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern die Qualifizierungsoffensive ins Leben gerufen. Sie zielt primär darauf ab, durch eine Ausweitung der über das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen die Wiederbeschäftigungschancen von Arbeitslosen zu verbessern. Seit Inkrafttreten der 7. AFG-Novelle am 1. Januar 1986, die die Qualifizierungsoffensive von gesetzgeberischer Seite her gestützt hat, sind nun mehr als 18 Monate vergangen, die ebenso wie einige kritische, zum Teil auch mehr polemische Stellungnahmen - wie der in Heft 1/87 dieser Zeitschrift veröffentlichte Aufsatz von Dobischat und Neumann - Anlaß für eine Zwischenbilanz sein sollen. Die finanzielle Entwicklung bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) soll ferner Grund für einige Bemerkungen über die Perspektiven der Qualifizierungsoffensive sein.
Zur Förderung betrieblicher Qualifizierung im Rahmen des Arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen (AMP)
Die Förderung beruflicher Weiterbildung durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist ursprünglich als ein Instrument "präventiver Arbeitsmarktpolitik" konzipiert worden. Die Einschränkung der Förderung seit dem Haushaltsstrukturgesetz von 1975 und die gleichzeitige Prioritätensetzung zugunsten Arbeitsloser und unmittelbar von Arbeitslosigkeit Bedrohter haben dagegen die Anpassung der Weiterbildungsförderung an die akuten Schwierigkeiten des Arbeitsmarktes immer deutlicher werden lassen. Auch die derzeit geplanten Einschränkungen beruflicher Bildungsmaßnahmen durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) werden diese Tendenz noch verstärken. Erste Ergebnisse aus der Begleitforschung zum AMP, in dessen Rahmen betriebliche Qualifizierung als Instrument öffentlicher Arbeitsmarktpolitik eingesetzt wurde, zeigen dagegen Möglichkeiten einer präventiven Qualifizierungsförderung, die auch die Rand- bzw. Problemgruppen des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für eine Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung ergebensich daraus neue Impulse.
Nach einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit ist der Anteil der Personen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, von 7 Prozent im Mai 1975 auf 21 Prozent im Mai 1979 gestiegen; somit ist jeder fünfte Arbeitslose länger als ein Jahr ohne Beschäftigung.Im folgenden werden erste Ergebnisse aus einem laufenden Untersuchungsvorhaben an der Fernuniversität Hagen vorgestellt, das sich unter anderem mit der Teilnehmerstruktur in den Lehrgängen nach § 41 a AFG beschäftigt. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens konnten bisher insgesamt 196 Teilnehmer aus 20 Lehrgängen unterschiedlicher Einrichtungen und Träger befragt werden. Die Teilnehmerbefragung findet in Arbeitsamtsbezirken statt, die eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote aufweisen.
Dieser Aufsatz setzt sich mit drei Problembereichen auseinander: 1. Prozesse der Segmentation des Arbeitsmarktes in der Bundesrepublik Deutschland und Ansätze zur Erklärung dieser Segmentation; 2. Auswirkungen verschiedener Finanzierungsformen (öffentlich, betrieblich) auf die Struktur der Teilnehmer von beruflicher Weiterbildung bei bestehender Tendenz zur Segmentation des Arbeitsmarktes; 3. Schwierigkeiten bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Wiedereingliederung von Problemgruppen im segmentierten Arbeitsmarkt.
Eine Voraussetzung für die Bewältigung der Ausbildungs- und Beschäftigungsprobleme Jugendlicher in den kommendenJahren ist die genaue und detaillierte Kenntnis der Struktur dieser Personengruppe, der Ursachen ihrer Arbeitslosigkeitund der möglichen Auswirkungen von eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. ln diesem Beitrag wird deshalb - auf dem neuesten Datenstand - ein Überblick über die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeitgegeben und über eine neuere, detaillierte Analyse der einzelnen Personengruppen unter den arbeitslosen Jugendlichen berichtet. Ausgehend von diesen empirischen Befunden versucht die Autorin abschließend, bereits bestehende Maßnahmen und Maßnahmekonzepte auf ihre möglichen Auswirkungen hin zu untersuchen.
Berufliche Erwachsenenbildung ist darauf ausgerichtet, Erwachsenen die Möglichkeit zu bieten, sich dem raschen wirtschaftlichen und technologischen Wandel anzupassen, auf arbeitsmarktpolitische Vorgänge mobil zu reagieren, frühere Ausbildungs- und Bildungsdefizite zu kompensieren, sich einen beruflichen Aufstieg zu verschaffen und die gesellschaftliche Entwicklung zu erfassen und mitzugestalten. Die finanzielle Förderung durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) soll einem möglichst breiten Kreis Erwachsener die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen ermöglichen und so im gesamtgesellschaftlichen Rahmen dazu beitragen, einen hohen Beschäftigungsgrad zu erzielen und aufrecht zu erhalten, die Beschäftigungsstruktur zu verbessern und damit das wirtschaftliche Wachstum zu fördern.
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