Die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen erreichte 1981 einen vorläufigen Höhepunkt: Jeder sechste, im Handwerk sogar jeder fünfte Jugendliche, der eine betriebliche Berufsausbildung begonnen hatte, löste seinen Ausbildungsvertrag. Diese Entwicklung war Anlaß, auf Berufsebene dem Zusammenhang von Vertragslösungen und neuen Ausbildungsverträgen nachzugehen. Dabei wird die Vertragslösung als Indikator der Attraktivität von Ausbildungsberufen verwendet.
Seit 1. Oktober 1981 wird an der Gesamthochschule Kassel im Rahmen eines von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung getragenen Modellversuchs die Einführung eines "Weiterbildenden Studiums Energietechnik" geplant und durchgeführt. Ziel ist es, ein Curriculum für eine berufsbegleitende Weiterbildung von Ingenieuren unterschiedlicher Fachrichtungen auf dem Gebiet des rationellen Energieeinsatzes zu entwickeln und zu erproben. Im Sommersemester 1982 wurde mit 73 Teilnehmern erstmals das erste Studiensemester durchgeführt. Damit werden die ersten Erfahrungen gesammelt, um die bisher diskutierten Begründungen und Gegenstandsbestimmungen für eine Weiterbildung von Ingenieuren und besonders eine Hochschulbeteiligung über Angebote des Weiterbildenden Studiums zu überprüfen.
Die hier vorgelegten Ergebnisse zum Berufsberatungsjahr 1981/82 im Vergleich zu den Ergebnissen 1980/81 basieren auf Sonderauswertungen der Bundesanstalt für Arbeit. Ziel der Analyse über den Zeitraum zweier Berichtsjahre ist die Bereitstellung von Informationen über die Zusammensetzung der Ausbildungsplatznachfrager in den Regionen und deren Entwicklung. Die Frage nach dem Stellenwert der sogenannten "Altwarter" oder "Altnachfrager" und seine Veränderung spielt eine besondere Rolle, da über ihre Größenordnung in der amtlichen Statistik bislang keine ausreichenden Informationen vorliegen. Von besonderem Interesse ist ferner die Frage nach der Entwicklung der räumlichen Mobilität von ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen, d. h. nach Informationen über das Ausmaß des interregionalen Ausgleichs von "Bewerberüberhängen" der Jahre 1980 bis 1982.
Auf der Grundlage von Einzelfallanalysen, die in der Zeit von Oktober 1981 bis November 1982 stattfanden, wurde den Erfahrungen, Kritikpunkten und Problemlösungsansätzen nachgegangen, die behinderte Jugendliche im Zusammenhang mit der Berufsausbildung und Berufseinmündung äußern. Ziel dieses Vorhabens war einerseits, wichtige Erfahrungen und Einschätzungen für andere Behinderte und deren Eltern sowie für Ausbilder, Lehrer, Berufsberater und sonstige Verantwortliche nutzbar zu machen; andererseits sollten die durch Repräsentativerhebungen und Expertengespräche ergänzten Fallstudien zur Entwicklung von Konzepten beitragen, die auf eine dauerhafte berufliche und soziale Integration abzielen. Die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen zur Verbesserung des Berufswahlprozesses, des Berufsbildungsverlaufs und der Berufseinmündung behinderter Jugendlicher sind nachfolgend wiedergegeben.
Im Schuljahr 1981/82 be$uchten 92.731 Jugendliche ein Berufsgrundbildungsjahr in schulischer oder kooperativer Form. Ihre Verteilung auf Berufsfelder, Länder und die beiden Formen des BGJ hat das BIBB wie bisher durch eine Umfrage bei den Kultusministern der Länder erhoben und veröffentlicht. Wie schon zum Schuljahr 1979/80 wurde auch für das Schuljahr 1981/82 zusätzlich nach dem flächendeckenden Ausbau des verbindlichen Berufsgrundbildungsjahres gefragt. Diese Daten sind wegen ihrer zum Teil tiefen regionalen und zugleich berufsfeldbezogenen Gliederung vielfach schwer zugänglich und werden dank der Unterstützung der Länder nur vom BIBB in dieser umfassenden Form veröffentlicht.
Am 1. Oktober 1981 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der SPD- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion ein "Berufsbildungsförderungsgesetz" verabschiedet. Eine Neuregelung der Finanzierung der Berufsausbildung wurde von der Bundesregierung und allen Bundestagsparteien bewußt - wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen - aus diesem Gesetzgebungsverfahren ausgeklammert. Daß diese Finanzierungsfrage nicht nur eine momentane, durch einen spezifischen wirtschaftlich-sozialen Augenblick bestimmte Problematik ist, soll in den folgenden Ausführungen durch den Verweis auf einige historische Aspekte dieser Kontroverse verdeutlicht werden. Im Anschluß daran werden dann einige Forderungen und Überlegungen zur Neuregelung der Berufsbildungsfinanzierung skizziert.
Vom Februar 1980 bis zum Juli 1981 ist in der Apparatefabrik Wetzlar der Firma Philips GmbH ein Modellversuch durchgeführt worden. An ihm waren 35 "schwer vermittelbare" junge Frauen beteiligt, die in zwei Gruppen in wöchentlichem Wechsel vormittags bzw. nachmittags im Werk gearbeitet und an der jeweils anderen Tageshälfte an einem waldorfpädagogisch orientierten Förderunterricht teilgenommen haben. Die Teilnehmerinnen hatten Arbeitsverträge als Jungarbeiterinnen. Globales Ziel des Vorhabens war es, eine Alternative zu herkömmlichen berufsvorbereitendenMaßnahmen zu erproben.
Seit 1980 führt die Volkshochschule Ostkreis Hannover im Auftrag des Arbeitsamtes Celle Vorförderungsmaßnahmen für längerfristig Arbeitslose durch. Die Idee zu einer Konzipierung von speziellen Vorförderungsmaßnahmen "Das Lernen lernen", die sich von den "klassischen" Motivationskursen unterscheiden und sich speziell an solche Teilnehmer richten sollten, die kurz vor einer Umschulungs- oder anderen Bildungsmaßnahme stehen, entstand auf dem Hintergrund der 1981 von Harke beschriebenen fast dreißigprozentigen Abbrechquote von Umschülern (BWP 3/1981). Daß neben finanziellen Problemen von diesem Teilnehmerkreis vor allem Lernprobleme, Prüfungs- und Leistungsdruck, aber auch psychosoziale wie familiäre Probleme als die Hauptbelastungen während Bildungsmaßnahmen angegeben wurden, führte zu einer vor allem auf die individuell-lebensgeschichtlichen Lernhemmungen und -probleme abzielenden Kurskonzeption.
In dem Beitrag werden erste Ergebnisse einer empirischen Untersuchung dargestellt. Die schriftliche, nicht repräsentative Befragung wurde Ende 1981 im Rahmen des Forschungsvorhabens "Kosten und Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung behinderter Jugendlicher" durchgeführt. Befragt wurden etwa 700 Betriebe. Neben Strukturdaten über die Ausbildungsbetriebe wurden Angaben zu den behinderten Auszubildenden erfaßt: Grad der Erwerbsminderung, schulische Vorbildung, Zustandekommen des Ausbildungsverhältnisses. Da es sich um eine Kurzbefragung handelte, beschränkte sich der Fragebogen auf die Erfassung solcher Kostenfaktoren, bei denen eine Abweichung zwischen behinderten Auszubildenden und nicht behinderten Auszubildenden zu vermuten war. Untersucht wurden bauliche Maßnahmen, Unterweisungszeiten, Abwesenheitszeiten, Leistungsgrad und die finanzielle Förderung.
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