Betriebliche Weiterbildung ist gleich in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: zum einen ist sie ein wichtiges Instrument für Betriebe, um ihren Qualifikationsbedarf zu decken, zum anderen leistet sie einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen. Allerdings ist die Teilnahme an Weiterbildung ungleich verteilt. Dabei spielen auch Faktoren auf betrieblicher und institutioneller Ebene eine Rolle. Im Beitrag wird mit den repräsentativen Daten des BIBB-Betriebspanels zu Qualifizierung und Kompetenzentwicklung (BIBB-Qualifizierungspanel) untersucht, ob Weiterbildungsvereinbarungen die Weiterbildungsteilnahme für Beschäftigte steigern und ob dies für alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen gilt.
Company-based training is of significance in two regards. As well as serving as an important instrument enabling companies to cover their skill demand, it also makes a contribution towards ensuring staff employability. Participation in continuing vocational education and training (CVET) is, however, unevenly distributed. A role is also played by factors at the operational and institutional level. This article uses representative data from the BIBB Establishment Panel on Training and Competence Development (BIBB Training Panel) to investigate whether CVET agreements increase participation in such training by employees and whether this applies equally to all employee groups.
Im Rahmen personalorientierter Unternehmensentwicklung geraten Lernzeiten zunehmend in den Fokus betrieblicher Strategien. In zahlreichen Unternehmen werden neue Arbeitszeitmodelle erprobt und Lernzeitkonzepte verwirklicht. In der Diskussion um eine Neuverteilung von Erwerbs- und Lernzeiten kommt dem Weiterbildungsbereich eine zentrale Rolle zu, weil im lebenslangen Lernen ein Wechsel zwischen Arbeiten und Lernen von Anfang an angelegt ist. In dem Beitrag werden erste Ergebnisse eines Verbundprojektes "Zeitpolitik und Lernchancen" für die Gestaltung und Entwicklung betrieblicher Lernchancen vorgestellt. Das Projekt untersucht, inwieweit die Zeitformen sich differenzieren und flexibilisieren, so dass neue Konsensfelder von "Timesharing" und "Finanzsplitting" entstehen.
Seit den letzten Jahren ist es für junge Menschen schwieriger geworden, nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu finden. So haben sich die Aussichten auf Beschäftigungsmöglichkeiten nach der Ausbildung im Metall- und Elektrobereich drastisch verschlechtert. Waren es 1991 noch 12 Prozent (Metall) bzw. 10 Prozent (Elektro) der Absolventen, denen keine Übernahme in Aussicht gestellt wurde, waren es 1993 bereits 28 Prozent (Metall) bzw. 27 Prozent (Elektro). Die derzeit besonders gravierenden Integrationsprobleme ergeben sich vor allem aus der Nichtübernahme der eigenen Ausgebildeten in Großbetrieben und Betrieben mit ungünstiger wirtschaftlicher Situation. Um die Übergangsprobleme der jungen Facharbeiter kurzfristig zu reduzieren, werden unterschiedliche Konzepte entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Dazu gehören tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen, aber auch landespolitische Bemühungen, um zur Überwindung des Problems an der zweiten Schwelle beizutragen. Es ist aber auch notwendig, langfristige Strategien zu entwickeln, um die Integration der nachwachsenden Generation in eine qualifizierte und existenzsichernde Berufstätigkeit zu gewährleisten.
Der Beitrag stellt zunächst einige Modelle eines Ausbildungsverbundes vor, deren gemeinsames Kriterium die Aufteilung der Berufsausbildung zwischen einem Stamm- und einem Partnerbetrieb ist. Die betriebsverfassungsrechtlichen Konsequenzen werden am Beispiel der Zuordnung des Auszubildenden im Hinblick auf Wahlen, der Einstellung des Auszubildenden und der Beteiligungsrechte nach §§ 96-98 BetrVG untersucht. "Als Ergebnis bleibt festzuhalten, daß die für die Durchführung der Berufsausbildung erlassenen Betriebsvereinbarungen ihre Geltung auch im Rahmen der Verbundausbildung besitzen. Im Stammbetrieb richtet sich die Durchführung nach den Betriebsvereinbarungen des Stammbetriebes; im Partnerbetrieb nach denen des Partnerbetriebes. Während der Eingliederung in den Partnerbetrieb erstreckt sich die Normsetzungsmacht der Betriebsvereinbarungsparteien des Partnerbetriebes auch auf die in einer Verbundausbildung befindlichen Auszubildenden."
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