Die Digitalisierung macht auch vor dem historisch gewachsenen und traditionsbewussten Handwerk nicht halt. Seit den letzten Neuordnungen der handwerklichen Elektroberufe gab es in der Berufspraxis einschneidende Veränderungen. Für die Sozialpartner war dies Anlass, im Jahr 2019 ein Neuordnungsverfahren anzustoßen. Der Beitrag präsentiert zunächst anhand der mit den Sachverständigen diskutierten Perspektiven den stattfindenden Wandel in der Berufsgruppe. Vor diesem Hintergrund werden im zweiten Teil die wichtigsten Änderungen der neugeordneten Berufe vorgestellt.
Der Artikel stützt sich auf ein im Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführtes Forschungsprojekt, dessen Ziel es u.a. war, die derzeitigen und absehbaren Qualifikationsanforderungen, die Ausbildungssituation sowie die Abgrenzung zu anderen kaufmännischen Ausbildungsberufen zu beleuchten. Der Beitrag beschreibt das Berufsbild und die Ausbildungsinhalte aus dem Jahre 1969 und geht auf die Entwicklung seit 1980 ein. Dargestellt werden die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, die schulische Vorbildung von Datenverarbeitungskaufleuten, ihr Einsatz im Betrieb, ihre Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sowie ihre Qualifikationen. Die Lerninhalte entsprechen besonders im Qualifikationsbereich Datenverarbeitung, aber auch im kaufmännischen Bereich, nicht den Anforderungen. Ausgehend von der Darstellung dieser Defizite werden die zu berücksichtigenden Kernbereiche (Programmierung, Datenbanksysteme und Netzwerke, Standardanwendungen, betriebswirtschaftliche Inhalte usw.) einer Neuordnung dieses Berufes aufgezeigt. Die zukünftige Ausbildung von DV-Kaufleuten soll dabei die an Bedeutung gewinnenden Verbindungsfunktionen zwischen anwendungsunabhängiger Systementwicklung und aufgabenbezogener DV-Anwendung in den Fachabteilungen berücksichtigen.
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