Die Debatte um die Reform der beruflichen Bildung wird gegenwärtig bereichert um Vorschläge, die Berufsausbildung in Module zu gliedern. Diese Vorschläge sind zu sehen vor dem Hintergrund von Versuchen, das Niveau der Berufsausbildung aus lohn- und arbeitspolitischen Interessen zu senken. Der Artikel diskutiert die Zusammenhänge vor dem Hintergrund eines entsprechenden Gutachtens von EULER/SEVERING und beschreibt mögliche Konsequenzen für die Berufsausbildung in Deutschland. Die vorhandenen Berufe sind flexibel und innovativ - viel mehr als es die Modultheoretiker sehen wollen. Eine Modularisierung würde das Qualifikationsniveau senken mit weitreichenden Konsequenzen für die Situation von Auszubildenden. Der Verweis auf den Europäischen Qualifikationsrahmen gehe fehl.
Das Konsultationsverfahren zum Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR/EQF) macht vielen schlagartig klar, dass die europäische Bildungspolitik mehr und breitere Aufmerksamkeit verdient, als dies bisher in Berufsbildungskreisen üblich war. Durch den Maastrichter Vertrag sind den EU-Institutionen in Sachen Bildung weitgehend die Hände gebunden, war das gängige Urteil. In der Tat: Bildung ist und bleibt nationales Recht. Tatsächlich hat die Europäische Kommission aber nicht nur durch Förderprogramme wie Leonardo und Sokrates, sondern auf vielfältige Weise in den letzten Jahren bildungspolitische Projekte in Gang gesetzt, die auch für die nationale Bildungsdebatte wichtig sind. Im Zentrum stehen der Bologna-Prozess und der Brügge-Kopenhagen-Prozess, deren Aktivitäten und Ergebnisse auf nationale Bildungspolitiken ausstrahlen. Der Beitrag widmet sich dem Thema EQF aus gewerkschaftlicher Sicht. Im Zentrum stehen Fragen wie: EQR kontra duales System? Erzwingt Outcome-Orientierung die Modularisierung? Sind Outcome-Orientierung und Input-Orientierung unvereinbar? Wer stuft wen wie ein? Welche Bedeutung haben Sektorrahmen?
Mit der Einführung von vier neuen IT-Ausbildungsberufen sind konzeptionelle Innovationen hinsichtlich der Struktur der Ausbildungsberufe, ihrer didaktischen Leitlinien und des Prüfungsmodells verbunden. Die vier neuen IT-Berufe (IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin, Fachinformatiker/Fachinformatikerin, IT-Systemkaufmann/IT-Systemkauffrau, Informatikkaufmann/Informatikkauffrau) schließen eine strukturelle Ausbildungslücke und leisten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Diskussion über Zukunftsfähigkeit und Flexibilisierung des dualen Systems. In dem Beitrag werden neben allgemeinen Überlegungen zum Strukturwandel, zum Fortbestand der dualen Berufsausbildung und zu den strukturellen Ausbildungsdefiziten der IT-Branche das Konzept der neuen IT-Ausbildungsberufe und ihre zentralen Begriffe erläutert. Im Rahmen einer Basisqualifizierung werden alle vier Ausbildungsberufe über gemeinsame Kernqualifikationen verbunden, die auf ein ganzheitliches Aufgabenverständnis abzielen und berufliche Flexibilität sowie Lernfähigkeit für wechselnde IT-Fachaufgaben sichern. Auf diesen Kernkompetenzen baut dann die Fachbildung auf, die offen gestaltet wird für vielfältige Spezialisierungen.
Das Berufsbild Verkäufer(in) mit der Anschlußmöglichkeit Elnzelhandelskaufmann (Stufenausbildung) zählt zu den wenig attraktiven Ausbildungsgängen im dualen System, wenngleich dieser Ausbildungsgang quantitativ an der Spitze aller Ausbildungsberufe rangiert. Hier handelt es sich um einen typischen Sackgassenberuf für Mädchen. Daß der Verdrängungseffekt auf dem Ausbildungsmarkt von Nachfragern mit höheren Bildungsabschlüssen gegenüber Hauptschülern mittlerwelle auch im Einzelhandel spürbar wird, widerspricht dieser Tatsache nicht. Aufgrund der gegenwärtigen Ausbildungsengpässe kann auch der Einzelhandel immer mehr Bestauslese durchsetzen. Dies bedeutet keineswegs, daß die Ausbildungsqualität und die Berufsmotivation dieser Jugendlichen zufriedenstellen kann.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.