The present article discusses whether and the extent to which enough qualified building workers with sufficient skills are available for the energy transition in the construction sector. As part of its Intelligent Energy Europe (IEE) Programme, the European Union (EU) launched the "BuildUp Skills" Initiative in 2011 with the aim of identifying how many construction workers have which qualifications and which steps may be needed to increase the number of such workers and their skill levels in line with requirements. The paper presents the results of the project and a proposed catalogue of measures to avoid possible shortages of skilled workers.
Jorg-Günther Grunwald; Robert Helmrich; Tobias Maier
In diesem Beitrag wird erörtert, ob und inwieweit für die Energiewende am Bau genügend Bau- Fachkräfte mit ausreichender Qualifikation vorhanden sind. Im Rahmen ihres Programms Intelligente Energie Europa (IEE) hat die Europäische Union (EU) 2011 die Initiative „Build Up Skills" gestartet, mit der ermittelt werden soll, wie viele Beschäftigte am Bau mit welchen Qualifikationen tätig sind und welche Schritte gegebenenfalls zur bedarfsgerechten Erhöhung ihrer Zahl und ihrer Qualifikationen unternommen werden müssen. Die Ausführungen schildern Ergebnisse des Projekts und einen vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung möglicher Fachkräfteengpässe.
Der Innovationskreis berufliche Bildung (IKBB) beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2007 beschlossen, dass Wirtschaft und Gewerkschaften „ab sofort“ vor jeder Neuordnung eines Einzelberufs die Zusammenführung mit anderen Berufen in Berufsgruppen „prüfen“ sollen, um eine deutliche Steigerung von Berufsgruppen „in den nächsten fünf Jahren“ auch praktisch zu erreichen. Da nach Auffassung des BMBF offensichtlich bei einigen Akteuren noch Vorbehalte gegen eine Bildung von formalen, d. h. in Ordnungsmitteln festgelegten Berufsgruppen bestehen, soll das Thema systematisch und mit Nachdruck vorangetrieben werden, um nicht nur den Empfehlungen des IKBB Rechnung zu tragen, sondern auch um Betrieben, Auszubildenden und Schulen die möglichen Vorteile aufzuzeigen. Allerdings ist dabei auch auf mögliche Hindernisse und Befürchtungen hinzuweisen, die bei der Bildung von formalen Berufsgruppen entstehen können.
Die Zusammenführung von Ausbildungsberufen mit verwandten Tätigkeiten zu Berufsgruppen ist eine aktuelle Aufgabe der Berufsbildung in Deutschland, die laut Empfehlung des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) bei jeder Neuordnung und Neuentwicklung von Ausbildungsberufen zu prüfen ist. Dabei ist ein systematisches Vorgehen zur Ermittlung von Gemeinsamkeiten der zu vermittelnden Qualifikationen unverzichtbar. Das BIBB hat im Rahmen eines Entwicklungsprojekts einen Vorschlag entwickelt, wie die Bildung von Berufsgruppen strukturiert und kriteriengeleitet erfolgen kann, der in diesem Beitrag vorgestellt wird. Fragen, die jeweils speziell im Rahmen von Neuordnungsverfahren zu klären sind, werden abschließend benannt.
Überlegungen zur Entwicklung modularer Ausbildungsstrukturen lösten bereits Ende der 1990er Jahre in Deutschland eine große Kontroverse aus. Im Jahr 2006 lebte die Debatte – mit dem Begriff „Ausbildungsbausteine“ – wieder auf. In einer breit angelegten Kampagne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Berufsbildung hat das BIBB im Sommer 2007 im Rahmen einer Pilotinitiative des BMBF gemeinsam mit betrieblichen und schulischen Experten und Expertinnen für 14 bestehende Ausbildungsberufe kompetenzbasierte Ausbildungsbausteine entwickelt. Der Beitrag stellt die bildungspolitischen Hintergründe dieser Pilotinitiative dar. Ausgehend von der Beschreibung bestehender Ansätze modularer Strukturen in bestehenden Ausbildungsordnungen wird das Konzept zur Entwicklung von Ausbildungsbausteinen erläutert und an einem Beispiel veranschaulicht.
Berufsbezeichnungen im Handwerk sollen möglichst genau auf die ausführenden Tätigkeiten schliessen lassen und darüber hinaus möglichst der Gewerbebezeichnung in der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entsprechen. Die Sachverständigen des Bundes haben bei einigen aktuell laufenden Neuordnungsverfahren nach Paragraph 25 HwO beantragt, die Berufsbezeichnungen abweichend von der Gewerbebezeichnung der Anlage A der HwO festzulegen. Dies befördert erneut die Diskussion um eine Novellierung der HwO bzw. deren Anlage A. Um Verzögerungen bei der notwendigen Modernisierung der Berufsausbildung zu vermeiden, sind daher pragmatische Lösungen gefragt. Im Beitrag werden dazu einige Überlegungen zur Diskussion gestellt.
The documents made publicly accessible on this website, including associated data such as images, graphics and multimedia files, are protected by copyright. The respective authors are responsible for content. Individual reproductions such as copies and print-outs may only be made for private and other personal use (§ 53 German Copyright Law, UrhG). The legally permitted uses for teaching, science and institutions (§§ 60a ff. UrhG), in particular for the purpose of non-commercial scientific research, remain unaffected by this. In addition, reproduction, distribution and making available to the public are only permitted with the express permission of the publisher and with a reference to the source. This applies in particular in respect of reproduction and archiving of documents on electronic data media or on another server. Users themselves are responsible for compliance with legal stipulations and may be held liable in the event of misuse.