Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

Urteil des BAG vom 13.03.2007 – 9 AZR 494/06

Author
Issue/Year (Volume) 3/2008 (37)
Page(s) 52-53
URN urn:nbn:de:0035-bwp-08352-0
Language(s)
    deutsch
Keywords

Mit dem Urteil vom 13. März 2007 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet und sich nicht automatisch bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung verlängert, wenn diese erst später stattfindet.