Das Poster präsentiert und erläutert die Strukturmodelle, mit denen Berufsprofile an die unterschiedlichen Anforderungen von Betrieben oder Branchen angepasst werden. Zusätzlich zeigt ein Diagramm, wie sich die Gesamtzahl der Ausbildungsberufe von 1969 bis 2022 entwicklelt hat und und wie im Verhältnis zu Monoberufen die Anzahl der Berufe mit Binnendifferenzierung gestiegen ist.
Ausbildungsberufe lassen sich nach der Art ihrer inneren Strukturierung unterscheiden. Neben sogenannten Monoberufen, die keine inhaltlichen Differenzierungen aufweisen, gibt es u. a. Berufe mit Fachrichtungen, Schwerpunkten oder Wahlqualifikationen. In Verfahren zur Neuordnung von Ausbildungsberufen stellt sich immer wieder die Frage, wie und nach welchen Kriterien Ausbildungsberufe strukturiert werden sollen. Der vorliegende Beitrag greift diese Frage auf Grundlage eines BIBB-Forschungsprojekts auf. Neben Charakteristika einzelner Strukturmodelle sowie deren Abgrenzungen und Überschneidungen werden typische Begründungsmuster von Strukturmodellentscheidungen dargestellt, die abschließend in einer möglichen Heuristik zur kriteriengeleiteten Strukturierung von Ausbildungsberufen aufgegriffen werden.
In der keramischen Industrie mit den weit gefächerten Branchen, der Feuerfest- und Baukeramik, der Technischen Keramik, der Sanitärkeramik sowie der Porzellan-, Gebrauchs- und Zierkeramik werden zum 1. August 2005 vier modernisierte Ausbildungsberufe in Kraft treten: Der Industriekeramiker/-in Anlagentechnik, der Industriekeramiker/-in Dekorationstechnik, der Industriekeramiker/-in Modelltechnik und der Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik. Alle vier Berufe sind Monoberufe, d.h. die Fachrichtungen entfallen. Der Beitrag informiert über die Veränderungen in den Ausbildungsinhalten und stellt die Besonderheiten der vier neuen Berufe vor.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.