Technologischer Wandel führte nicht nur zu gesteigerter Produktivität und größerem Wohlstand in den letzten Jahrzehnten, sondern gilt auch als prominenter Ungleichheitstreiber. Eine neue Studie zeigt jedoch, dass die Digitalisierung in den 1990er Jahren in Deutschland die soziale Ungleichheit nicht in allen Aspekten erhöht hat: Durch technologischen Fortschritt sank der Einfluss des Elternhintergrunds auf die Löhne und erhöhte in dieser Hinsicht die Chancengleichheit im Arbeitsleben. Dies gilt vor allem für Beschäftigte mit Abitur.
Frühe Elternschaft oder Zuwanderung, körperliche Beeinträchtigung oder Leistungssport, es kann viele individuelle Gründe für eine Ausbildung in Teilzeit geben. Für eine zeitliche Flexibilisierung der Ausbildung legt das Berufsbildungsgesetz seit 2005 die rechtlichen Grundlagen fest. Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) vom 12.12.2019 wurden diese neu geregelt. Auf Basis der Berufsbildungsstatistik wird im Beitrag untersucht, ob sich bei der Nutzung der Teilzeitoptionen in der Ausbildungspraxis erste Effekte der Neuregelung zeigen.
Damit Jugendliche den Übergang von der Schule in den Beruf gut bewältigen können, wird eine Reihe pädagogischer Angebote über einen längeren Zeitraum bereitgestellt. Welchen Beitrag diese pädagogischen Angebote, d. h. die Lerngelegenheiten der schulischen Berufsorientierung, im Einzelnen leisten, ist nicht vollumfänglich bekannt. Im Beitrag wird eine Studie vorgestellt, die langfristige Wirkungen ausgewählter Lerngelegenheiten auf relevante Dimensionen erfolgreicher beruflicher Entwicklung untersucht. Demnach erweisen sich informelle Gespräche, die Jugendliche beispielsweise mit Eltern und Freunden führen, auch auf lange Sicht als besonders förderlich für die berufliche Entwicklung, während standardmäßig genutzte Lerngelegenheiten wie z. B. Betriebspraktika oder Potenzialanalysen keine langfristigen Effekte zeigen.
Am Übergang Schule-Beruf sind Eltern in der Regel wichtige Ratgeber für ihre Kinder. Eltern mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind oftmals jedoch mit dem deutschen (Aus-)Bildungssystem nicht vertraut. Damit auch sie ihre Kinder ins Berufsleben begleiten können, wurde in Hamburg nach Unterstützungsmöglichkeiten gesucht. Die zentrale Frage lautete: Wie kann die Zielgruppe möglichst niedrigschwellig erreicht werden? Als Antwort entwickelte die Jugendberufsagentur Hamburg in Kooperation mit der KAUSA-Landesstelle Hamburg eine mehrsprachige digitale Elternabendreihe.
Die Frühjahrs- und Sommersitzung des Hautpausschusses fanden unter der Leitung von Dr. Sandra Garbade, Beauftragte der Länder, statt. Beraten wurden im Schwerpunkt die aktuelle Ausbildungsplatzsituation anlässlich der jährlichen Aussprache zum Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, das Thema „Jugendberufsagenturen“ bzw. Impulse für Verbesserungen im Übergangssystem, Elternarbeit in der Berufsorientierung sowie Transformation in der Wirtschaft.
Für die Berufsorientierung Jugendlicher sind deren Eltern bedeutende Ratgeber. Doch fühlen sie sich selbst auch gut informiert? In einer Elternbefragung von Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz haben viele die Chance wahrgenommen, eigene Bedürfnisse zu formulieren sowie Ideen zur Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung zu formulieren. Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse dar.
Nicht nur Qualifizierungsschritte und Entscheidungen über die Berufswahl kennzeichnen für junge Menschen den Übergang ins Erwachsensein – auch Schritte wie beispielsweise das selbstständige Wohnen außerhalb des Elternhauses, erste Liebesbeziehungen oder das Zusammenziehen mit dem Partner/ der Partnerin. Erwachsenwerden ist damit mehr als nur der Schritt in die finanzielle Selbstständigkeit. Der Beitrag nimmt verschiedene Verselbstständigungsschritte in den Blick und untersucht auf Grundlage des DJI-Surveys AID:A (»Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten«) Zeitpunkte und Faktoren, die diese Schritte beeinflussen.
Nach wie vor existieren bei Jugendlichen typische geschlechterspezifische Vorstellungen über ihre berufliche Zukunft. Dies gilt auch für die Schüler/-innen, die an einem Modellprojekt im Polytechnischen Zentrum (PTZ) Schkopau teilnehmen. Neben Einflüssen auf ihre Berufswünsche, die vom Gruppenverhalten und vom Elternhaus ausgehen, tragen auch die Erfahrungen mit eigener praktischer Arbeit zur Auseinandersetzung mit der Welt der Berufe bei. Die im Beitrag vorgestellten Ergebnisse zeigen, dass sie jedoch kaum zu grundsätzlich neuen Orientierungen führen, so zum Beispiel zu einer stärkeren Hinwendung von Mädchen zu technischen Berufen.
Die Zahl der Flüchtlingskinder und Jugendlichen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, ist so hoch wie noch nie. Deren Betreuung und Beschulung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die im Beitrag beschrieben werden. Eine sozialpädagogische Begleitung und Investitionen in passende Bildungs- und Unterstützungsangebote für junge Flüchtlinge scheinen vor diesem Hintergrund unabdingbar.
Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung soll v. a. für junge Eltern und Personen, die Angehörige pflegen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und damit ihre Chancen verbessern, eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen zu können. Doch in welchem Umfang und von welcher Personengruppe wird gegenwärtig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Anhand von Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder soll diesen Fragen nachgegangen werden.
Die auf dieser Website öffentlich zugänglich gemachten Dokumente – einschließlich dazugehöriger Daten wie z.B. Bilder, Grafiken und Multimedia-Dateien – sind urheberrechtlich geschützt. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen grundsätzlich nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (§§ 60a ff. UrhG), insbesondere zum Zwecke der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung, bleiben davon unberührt. Darüber hinaus sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers mit Quellenangabe gestattet. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und Archivierung der Dokumente auf elektronischen Datenträgern oder auf einem anderen Server. Die Benutzer/-innen sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.