Die Modernisierung von Ausbildungsberufen erfordert ein aufwendiges und zwischen den Akteuren abgestimmtes Verfahren, bei dem neben berufsfachlichen Inhalten auch formale Anforderungen an eine Rechtsverordnung zu berücksichtigen sind. Sachverständige aus der Praxis diskutieren inhaltliche Anforderungen und entwickeln gemeinsam mit den Sozialpartnern Ausbildungsinhalte sowie Prüfungsanforderungen. Das BIBB begleitet den Gesamtprozess fachlich. Inwiefern Künstliche Intelligenz (KI) sich in die Prozesse integrieren lässt und welche Chancen sowie Herausforderungen sich für die Unterstützung einzelner Arbeitsschritte ergeben, wurde in einem BIBB-Projekt untersucht. Der Beitrag stellt Ergebnisse anhand von exemplarisch ausgewählten Prozessschritten vor.
Das im Mai 2024 in Kraft getretene Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB) markiert das Ende eines langen Diskussionsprozesses und gleichzeitig den Auftakt für die Etablierung dieses neuen Bildungssegments in Österreich. Der Beitrag beschreibt die Hintergründe sowie die zentralen Regelungen des Gesetzes und verweist auf Erwartungen, die damit verbunden sind.
Demokratische Gesellschaften leben vom freiwilligen Engagement ihrer Bürger/-innen. Dies setzt Autonomie im Handeln, Denken und Urteilen voraus. Der klassische Begriff dafür heißt "Mündigkeit". Er bezeichnet die individuelle Fähigkeit von Gesellschaftsmitgliedern, ein aufgeklärtes, verantwortungsbewusstes und selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Definition lässt jedoch die Frage offen, welche besonderen Kompetenzen zur Wahrnehmung politischer Teilhaberechte in demokratischen Gesellschaften erforderlich sind. Der folgende Beitrag gibt Antworten. Dazu werden Debattenhintergründe und ausgewählte Konzepte demokratischer Handlungskompetenz seit den 1990er-Jahren vorgestellt und darauf aufbauend die Möglichkeiten demokratischer Kompetenzförderung in der Berufsbildung skizziert.
Das Erstarken populistischer und extremistischer Strömungen bedroht die offene Gesellschaft. Respektlosigkeit gegenüber Vielfalt, Angriffen auf Andersdenkende und Institutionen der Demokratie ist entschieden entgegenzutreten. Welchen Beitrag kann Berufsbildung hierzu leisten?
Die Berufsbildung zeichnet sich durch eine große Heterogenität der Lernenden aus. Sowohl am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt als auch im Prozess der Arbeit gibt es zahlreiche Lernanlässe, um Prinzipien der Demokratie und damit verbundene Werte des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu vermitteln. Hier hat die Berufsbildung gerade mit Blick auf die Sozialisation junger Menschen eine besondere Aufgabe. Doch wie wird sie ihr gerecht? Welche Impulse können von den Lernorten der Berufsbildung als Erfahrungsräume für Demokratieerleben ausgehen?
Im Mittelpunkt dieser BWP-Ausgabe stehen das Konzept der Demokratiebildung, Lernziele und Inhalte, die damit für die Berufsbildung verbunden sind und die Frage, wie dieses Konzept didaktisch umzusetzen ist. Zudem ist zu erörtern, wie das Berufsbildungspersonal auf diese herausfordernde Aufgabe vorbereitet werden kann.
Der Beitrag befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Regionen und Ausbildung. Es wird einerseits aufgezeigt, dass nicht alle Merkmale einer Region gleichermaßen wichtig sind, wenn es darum geht zu erklären, was Ausbildungswünsche und -chancen von jungen Menschen beeinflusst. Andererseits wird dargelegt, dass regionale Merkmale nicht für alle jungen Menschen gleichermaßen wichtig sind und ihre Wirkung mit soziodemografischen oder persönlichen Eigenschaften variieren. Der Beitrag zielt darauf ab, Forschung und Praxis für diese selektive Bedeutung von regionalen Merkmalen für Ausbildungswünsche und -chancen zu sensibilisieren, um mit zielgruppenspezifischen (Beratungs-)Angeboten den Herausforderungen am Ausbildungsmarkt gerecht zu werden.
Die Frühjahrs- und Sommersitzung des Hautpausschusses fanden unter Leitung von Elke Hannack, Beauftragte der Arbeitnehmer, statt. Beraten wurden im Schwerpunkt die aktuelle Ausbildungsplatzsituation anlässlich der jährlichen Aussprache zum Berufsbildungsbericht der Bundesregierung. Weitere Themen waren das Selbstverständnis des Hauptausschusses, Azubi Wohnen und das Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).
Frühe Elternschaft oder Zuwanderung, körperliche Beeinträchtigung oder Leistungssport, es kann viele individuelle Gründe für eine Ausbildung in Teilzeit geben. Für eine zeitliche Flexibilisierung der Ausbildung legt das Berufsbildungsgesetz seit 2005 die rechtlichen Grundlagen fest. Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) vom 12.12.2019 wurden diese neu geregelt. Auf Basis der Berufsbildungsstatistik wird im Beitrag untersucht, ob sich bei der Nutzung der Teilzeitoptionen in der Ausbildungspraxis erste Effekte der Neuregelung zeigen.
Betritt man das Gymnasium an der Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck, fällt er direkt auf: der Berufswahlfahrplan. Als große Wandzeitung leuchtet er in bunten Farben und enthält – nach Jahrgangsstufen geordnet – alle Angebote zur Studien- und Berufsorientierung. Schnell wird deutlich, dass den Schülerinnen und Schülern hier mehr geboten wird als das, was Berufsorientierung im Rahmen des NRW-Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ standardmäßig vorsieht. Im Interview schildert Matthias Labs, der seit 12 Jahren zusammen mit einer Kollegin die Berufsorientierungsmaßnahmen an der Schule koordiniert, was es heißt, ein so umfassendes Angebot aufrechtzuerhalten und Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, einen beruflichen Weg zu finden, der ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.
Das Gastgewerbe wurde in der Coronapandemie ordentlich durchgeschüttelt. Da kam die Modernisierung der Hotelberufe zur rechten Zeit: Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement greift viele Veränderungen in der Branche auf und bietet betriebswirtschaftliche Aspekte sowie weitere Schwerpunkte in den Bereichen Personalmanagement und kaufmännische Steuerung.
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) von 2020 wurden auf drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung die einheitlichen und international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional und Master Professional rechtlich verankert. Der Beitrag beleuchtet die Hintergründe der Neuregelung, stellt die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung vor und verweist auf offene Fragen.
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