Vor genau einem Jahr, am 1. August 2009, trat die neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Kraft, einen Monat später, zum 1. September 2009, die beiden Fortbildungsverordnungen Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin und Berufspädagoge/-pädagogin. Damit wurden auf struktureller Ebene wichtige Eckpfeiler für die Qualifizierung des beruflichen Bildungspersonals gesetzt. Im Kurzinterview nimmt der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Berufsausbilder (BDBA) eine erste Würdigung des Erreichten vor und benennt Perspektiven für weitere Entwicklungen.
Vor dem Hintergrund einer europäischen Qualitätsdiskussion in der Berufsbildung hält der Präsident des BIBB, Manfred Kremer, die Entwicklung von Kompetenzstandards für das berufliche Bildungspersonal für dringend notwendig. Das BIBB verfolgt den Ansatz eines gestuften Qualifizierungsmodells, das von der Ausbildereignungsprüfung über den geprüften Berufsausbilder bis zum geprüften Berufspädagogen reicht, und geeignet ist, solche Standards für das berufliche Bildungspersonal zu konstituieren. Ein besonderes Augenmerk verdienen die ausbildenden Fachkräfte, die an der Berufsausbildung mitwirken, aber gemäß BBiG nur über die persönliche Eignung und die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen beruflichen Kompetenzen verfügen müssen. Für diese Gruppe sollte ein umfassendes, in den Ausbildungsprozess integriertes Angebot zur Kompetenzentwicklung entwickelt werden.
Im Zuge der Modernisierung der beruflichen Bildung wird stets betont, wie wichtig die Fort- und Weiterbildung des Aus- und Weiterbildungspersonals ist. In einer Reihe von Bundesländern (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Baden-Württemberg) wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Fortbildung „Berufspädagoge/Berufspädagogin IHK“ realisiert. Erste Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern werden hier vorgestellt.
Professionell tätige Aus- und Weiterbilder/-innen im Betrieb sollen ein eigenes Berufsangebot und damit eine Anerkennung ihrer berufspädagogischen Profession erhalten. Eine wesentliche Grundlage dafür liefert der Abschluss "Berufspädagoge IHK für Aus- und Weiterbildung" der IHK für München und Oberbayern aus dem Jahr 2005. Im Beitrag werden Intentionen und Konzept des Berufs vorgestellt und die aktuellen ordnungspolitischen Entwicklungen in diesem immer wichtiger werdenden Dienstleistungsfeld skizziert.
Mit der Option auf zusätzliche Ausbildungsplätze wurde die Ausbildungseignungsverordnung (AEVO) für fünf Jahre außer Kraft gesetzt. Die Zentralverbände der Wirtschaft begrüßten einhellig diese Maßnahme als Beseitigung eines Ausbildungshemmnisses. Demgegenüber konnten die Gewerkschaften auch durch den Hinweis, dass die Qualitätssicherung über die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegten Anforderungen an die Ausbildereignung fortbesteht und mit der Novellierung verbessert worden ist, nicht überzeugt werden. Als Schritte zur Professionalisierung der Ausbildertätigkeit werden zwei Fortbildungslehrgänge vorgestellt, die sich gegenwärtig auf regionaler Ebene in der Erprobung befinden: der 'Fachpädagoge für über- und außerbetriebliche Ausbildung' und der 'Berufspädagoge für die Aus- und Weiterbildung (IHK)'.
In dem Beitrag werden neue Wege der Zusammenarbeit in konkreten Vorhaben der Berufsbildung aufgezeigt. Auf der Basis der Erfahrungen aus Projekten der staatlichen Kooperation mit China werden Folgerungen für eine Weiterentwicklung abgeleitet und in einen Vorhabenvorschlag umgesetzt. Dabei geht es um die Neuausrichtung partnerschaftlicher Zusammenarbeit, Orientierung an nachhaltiger Entwicklung und neue Ausrichtung in der Aus- und Weiterbildung von Berufspädagogen. Im Mittelpunkt dieser Ausführungen stehen Konzeption, Leitlinien und Schwerpunkte des vorgeschlagenen Vorhabens. Sie werden zentraler Gegenstand einer partnerschaftlichen Klärung sein.
Diskutiert wird die Verlagerung des Studiums der Berufspädagogen an Fachhochschulen. Da eine solche Verlagerung von den Beteiligten als statusmindernder Rückschritt angesehen wird, soll eine neue Art Fachhochschule geschaffen werden, die der beruflichen Weiterbildung zuzuordnen ist. Zum einen wäre so eine anwendungsbezogene Ausbildung der Berufsschullehrer gewährleistet, zum anderen wäre auch die Zulassung von Meistern ohne Abitur realisierbar. Zentrale Bedingung für eine solche Reform, die sich auf die Forderung nach Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung stützt, ist die Angleichung der tariflichen Einstufung nach Abschluss der Fachhochschule.
Die Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Berufsbildungsforschung, die eine Bilanz zur Situation, den Hauptaufgaben und dem Förderungsbedarf der Berufsbildungsforschung im alten Bundesgebiet darstellt, ist eine wichtige Informationsquelle mit handlungsaufforderndem Charakter auch für die Berufspädagogen in den neuen Bundesländern. Sie bietet eine Grundlage für den Vergleich von Forschungsschwerpunkten, methodologischen Positionen und Ergebnissen und hilft so, Gemeinsamkeiten und Unterschiede auch im Hinblick auf eine kritische Aufarbeitung der Berufsbildungsforschung in der ehemaligen DDR zu bestimmen. Ein Vergleich berufspädagogischer Aussagen zeigt unterschiedliche paradigmatische Ansätze, aber auch beträchtliche Gemeinsamkeiten. Im Zentrum der Forschung des alten Bundesgebietes und der DDR standen im wesentlichen übereinstimmend Beruf, Persönlichkeitsbildung und Prozeßgestaltung. Im Zusammenhang mit der in der DDR dominierenden zentralistischen Einflußnahme auf Wissenschaftsplanung, Kontrolle und Abrechnung der Forschungsergebnisse ergaben sich Vereinseitigungen in der methodologischen und theoretischen Anlage vieler Forschungen. Sie mußten sich einer Ideologie verpflichtet fühlen. Die berufspädagogische Lehre und Forschung an den Hochschulen des neuen Bundesgebietes befindet sich im Zusammenhang mit der Übernahme der bundesdeutschen hochschulrechtlichen Bestimmungen, ihrer länderspezifischen Differenzierung und den damit verbundenen personellen und finanziellen Konsequenzen in einer totalen Umbruchsituation und läßt sich übergreifend kaum bilanzieren. Künftige Forschung sollte sehr sensibel auf die wirklichen Bedürfnisse im neuen Bundesgebiet reagieren und dabei weder alte noch neue Dirigismen zulassen.
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