Ausbildungsdauer von Berufen - verbindliche Begrenzung auf drei Jahre?

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 4/2012 (41)
Seite(n) 20-23
URN urn:nbn:de:0035-bwp-12420-0
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat als Verordnungsgeber entschieden, Berufe mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer nur noch als Erprobungsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren zu erlassen. Dieses Vorhaben veranlasste das BIBB, eine Expertise zur Festlegung der Ausbildungsdauer von Berufen zu erstellen. Um zu prüfen, inwieweit sich zwischen drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen besondere Auffälligkeiten feststellen lassen, wurden u. a. Auswertungen der Berufsbildungsstatistik 2010 vorgenommen, die in diesem Beitrag vorgestellt werden. Hieraus werden Schlussfolgerungen abgeleitet und abschließend Empfehlungen für die künftige Ordnungsarbeit formuliert.