Kontrollrecht der Kammer bei unangemessener Ausbildungsvergütung

Erwiderung auf den Beitrag von Thomas Lakies

Coverbild: BWP 6/2011
Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 6/2011 (40)
Seite(n) 52-53
URN urn:nbn:de:0035-bwp-11652-7
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

In der BWP 4/2011 stellt Thomas Lakies fest, dass Kammern nicht berechtigt seien, im Rahmen des Eintragungsverfahrens nach § 34 BBiG vertraglich fixierte Vergütungen auf deren Angemessenheit i. S. d. § 17 Abs. 1 BBiG zu überprüfen. Er argumentiert, dass andernfalls die/der Auszubildende mangels Eintrags des BAV in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nicht zur Gesellen-/ Abschlussprüfung zugelassen werden und zu Schaden kommen könnte. Dieser Auffassung widerspricht Dr. Carl-Michael Vogt von der Handwerkskammer Hannover.