Neuordnung des Ausbildungsberufes zum/zur Justizfachangestellten

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 3/1997 (26)
Seite(n) 40-42
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Am 25. April 1996 einigten sich die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Gewerkschaften in einem Antragsgespräch beim Bundesminister der Justiz auf die Eckwerte der zukünftigen Berufsausbildung zum/zur Justizfachangestellten. Die neue Ausbildungsordnung wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen des Bundes, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite benannt wurden, erarbeitet. Federführend bei der Erarbeitung und Abstimmung des Rahmenlehrplans ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die neue Ausbildungsordnung wird voraussichtlich am 1. August 1998 in Kraft treten.