Erstellung und Auswahl von (schriftlichen) Prüfungsaufgaben nach § 36 Satz 1 BBiG

Erwiderung zu Michael Eule, BWP 3/82, S. 1 ff.

Autor/in
Ausgabe/Jahr (Jahrgang) 6/1982 (11)
Seite(n) 30-35
Sprachen
    deutsch
Schlagworte

Der Auffassung von Eule, der den Stand der Rechtsprechung und der Literatur zutreffend wiedergibt, kann nicht beigetreten werden. Weder die Erstellung noch die Auswahl schriftlicher Prüfungsaufgaben fällt in den den Prüfungsausschüssen vorbehaltenen Zuständigkeitsbereich. Erstellung und Auswahl von schriftlichen Prüfungsaufgaben sind noch keine "Abnahme der Abschlußprüfung" im Sinne von § 36 Satz 1 BBiG. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen.